Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 019

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Ersatz des konfessionellen Religionsunterrichts durch neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht

Antragsteller

Bvo

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Die Piratenpartei möge folgenden Text an geeigneter Stelle in ihr Grundsatzprogramm und ihre zukünftigen Wahlprogramme einfügen:


Die wichtigsten Aufgaben der Schulen sind die Vermittlung von Wissen, Ethik, Toleranz und kritischem Denken. Die Lehre von religiösen und politischen Dogmen führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Deshalb setzt sich die Piratenpartei dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht bundesweit, an allen Schulen, durch einen neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen. In diesem Unterricht sollen auch die wichtigsten Weltreligionen und deren geschichtliche und gesellschaftliche Auswirkungen zur Sprache kommen. Es soll jedoch nicht für eine bestimmte Religion missioniert werden.


Antragsbegründung

Beim Bundesparteitag 2011.2 wurde mit großer Zustimmung ein Antrag zur Trennung von Staat und Religion in das Grundsatzprogramm aufgenommen. Es gilt nun, diese Grundposition zu präzisieren.

Im Grundsatzprogramm steht bereits: Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.

In der vorliegenden Initiative wird diese Grundposition im Bereich der Schulbildung zu Ende gedacht, denn die Religionsinhalte basieren eben nicht auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen und sie sind auch nicht neutral. Für das Grundsatzprogramm könnte man eventuell die ersten beiden Sätze des hier zur Diskussion stehenden Textes weglassen und durch die schon vorhandenen, oben zitierten Sätze ersetzen.

LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung

12.03.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra-Argument: Verfassungswidrig

  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  1. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
  2. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
  3. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Art. 4 GG in Verbindung mit Art. 6 (2) GG: Es ist mein verfassungsmäßiges Recht, meine Mündel in meinem Glauben zu erziehen. Dies ist mein Recht, weil es im 20. Jh. zwei Regime auf deutschem Boden gab, die "Religionsprevention" (sic) betrieben.

Art. 7 GG gibt mir die Garantie, daß ein ordentlicher Religionsunterricht angeboten wird. Dieser unterliegt der Aufsicht des Staates, dessen staatliches Aufsichtsrecht (/me hätte hier und anderswo gerne "...Aufsichtspflicht" stehen) ausdrücklich unbeschadet ist.

Bedeutung: die Lehrpläne sollen sogar "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" erarbeitet werden, die staatliche Aufsicht garantiert sowohl Transparenz der Inhalte als auch Disziplinargewalt über die Lehrer. Als Laien-Elter (=nicht-Rabbi, nicht-Priester...) habe ich somit die Garantie, daß in dem fundierten Unterricht - den ich selbst als Laie nicht halten kann - sowohl mein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf freie Religionsausübung als auch auf Erziehung meiner Mündel, daß im Religionsunterricht keine fundamentalistischen, extremistischen oder sonstwie sektiererischen oder fanatischen Inhalte transportiert werden.

Dies war genau das Problem in Wikipedia-logo.pngAfghanistan, wo Religionsschulen aus Wikipedia-logo.pngPakistan sich anboten, die Kinder in Internaten auszubilden - vermeintlich gute Ausbildung auch in moralischen und religiösen Werten (sowjetische Marionettregierung, die Religionsfreiheit und Erziehungsfreiheit nicht anerkannte und "Religionsprevention (sic)" betrieb. Dazu war Afghanistan nicht wirklich die friedlichste Weltgegend.

Was kam aus diesen Pakistanischen Religionsschulen, die als "antikommunistische Bollwerke" einen besonders guten Ruf hatten? Studenten, auf arabisch Wikipedia-logo.pngTaliban.

Vorher war der afghanische Islam sehr tolerant und "weltlich", H. Erös von der Kinderhilfe Afghanistan verglich ihn mit dem bayrischen Katholizismus - tiefgläubig und religiös, aber nicht weltfremd und fundamentalistisch.

    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Dingo
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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
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