Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Betriebsräte

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen oder als Positionspapier aufzunehmen:


Neue Fassung
Betriebsräte sind wichtige Organe der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die neben der Vertretung der Arbeitnehmer auch helfen können, den Betrieb an sich zu verbessern. Trotzdem werden in der Privatwirtschaft nur 45% der Arbeitnehmer im Westen und 38% in den fünf neuen Ländern von einem Betriebsrat vertreten. Die Bezeichnung von betriebsratsvertretenen Arbeitnehmern als "betriebsratsverseucht" (Unwort des Jahres 2009) ist nicht hinnehmbar. Dagegen steht, dass selbst arbeitgebernahe Verbände den Betriebsrat als Chance ansehen und ihn als "Korrektiv und Sparringpartner" bezeichnen.

In der Praxis hat sich gezeigt, daß durch die Verankerung des Betriebsrates im Betriebsverfassungsgesetz als "Kann-Bestimmung" vielfach Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt wird, wenn sie einen Betriebsrat wünschen. Aus diesem Grunde ist beim Betriebsrat, der ein demokratisch gewähltes Gremium und kein Verein oder Verband ist, die "Negative Koalitionsfreiheit" der Arbeitnehmer, freiwillig einem Betriebsrat fernzubleiben, gegen die "Positive Koalitionsfreiheit", einen Betriebsrat zu bilden, abzuwägen.

Die PIRATEN werden sich dafür einsetzen, bei Betrieben ab 20 Mitarbeitern die Einrichtung eines Betriebsrates verpflichtend zu machen, um an öffentliche Förderungen oder Aufträge als direkter Auftragnehmer oder indirekter Subunternehmer beteiligt zu werden. Als Verbindungspartner zwischen Unternehmensführung und Beschäftigten haben sie gerade in einer hoch innovativen Wirtschaft wie in Deutschland den Vorteil, Mängel und Möglichkeiten direkt vor Ort (subsidiär) wahrzunehmen und so neben der Repräsentation der Arbeitnehmer auch den Betrieb konkurrenzfähiger zu machen.

Ausdrücklich gilt dies auch für Zeitarbeitsfirmen, in denen Leiharbeitnehmer eine Vertretung dringend benötigen, wobei jedoch die wenigsten Zeitarbeitsfirmen über einen Betriebsrat verfügen.
Antragsbegründung

Der Satz über die "negative Koalitionsfreiheit" greift ein Gegenargument zur Betriebsratspflicht ab 20 Mitarbeitern auf. BAG 1 ABR 2/06 http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=19.09.2006&Aktenzeichen=1%20ABR%202/06 bezieht sich jedoch nicht direkt auf gewählte Gremien, sondern auf Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. In der Tat ist die negative Koalitionsfreiheit, wenn man sie auf den Betriebsrat bezieht, von drei (20-50), fünf (51-100), sieben (101-200) und neun (201-500) Mitarbeitern eingeschränkt; wobei es einen Unterschied gibt zwischen "mangels Wahlvorschlägen nicht besetzt" und "kein Betriebsrat". Es ist mir klar, daß "mangels Wahlvorschlägen nicht besetzt" der nächste Trick der Arbeitgeber sein wird, aber das ist noch besser, als bei Nennung von "Betriebsrat" gleich den AN zu kündigen.


Datum der letzten Änderung

06.03.2012


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