Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 007
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Anpassung Programmpunkt "Begrenzung der Leiharbeit" Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der angenommene Programmantrag PA068 des BPT 2011.2 soll angepasst und in das Grundsatzprogramm übernommen oder zum Positionspapier umgewandelt werden. Aktuelle Fassung
Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.
In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale. Leiharbeit sollte aus diesem Grund – wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war – begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen. Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.Neue Fassung
Leiharbeit stellt für die Wirtschaft, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. Leiharbeit wurde von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ("Hartz-Kommission") als Mittel der Einführung von Arbeitslosen in Unternehmen vorgesehen (Hartz-I).
In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeiter sind für die Arbeitgeber zumeist günstiger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da diese von den Verleihern oft zu Niedriglöhnen beschäftigt werden. Dies führt zwangsläufig in die Niedriglohnspirale. Möglich wurde der anhaltende Mißbrauch dadurch, dass § 9 Nr. 2 AÜG die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen eines Tarifvertrages vom "Equal Pay"/"Equal Treatment"-Prinzip abzuweichen. Nach dem Equal-Pay-Prinzip hätte es für Entleiher einen Anreiz gegeben, Zeitarbeiter bei dauerndem Bedarf möglichst rasch zu übernehmen, da zu den Lohn- und Lohnnebenkosten des Arbeitnehmers auch die Gewinnmarge des Zeitarbeitsunternehmens hinzukommt. Gemeinsam mit dem Wegfall der Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten 2004 schuf dies den Anreiz, Tarifverträge zu Dumpinglöhnen abzuschließen und die Stammbelegschaft damit zu ersetzen oder unter Druck zu setzen. Hierdurch wurde aus einem sinnvollen Instrument der Arbeitsvermittlung durch reihenweisen Missbrauch ein Verfahren zum Lohndumping, besonders in sowieso unterdurchschnittlich bezahlten Berufen. Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzupassen, dass Unterschreitung des "Equal Pay"-Grundsatzes durch Tarifverträge nicht mehr zulässig sind und eine Begrenzung der Leiharbeit auf 24 Monate wieder eingeführt wird. Wird der Arbeitnehmer im entleihenden Betrieb übernommen, so sollen seine Arbeitszeiten dort als Leiharbeiter auf die Probezeit angerechnet werden. Nach französischem Vorbild sollen langfristig fest angestellte Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Antragsbegründung
Im Antrag geht es nur um den Mißbrauch der Leiharbeit und fest angestellte Zeitarbeiter als überbetriebliche Springer; jedoch wurde Leiharbeit nach Hartz-I eingeführt, um Arbeitslosen einen einfacheren Einstieg in Vollbeschäftigung zu geben. Mißbrauchsanfällig wurde dies durch die Möglichkeit, - sicher gut gemeint - mit Gewerkschaften abweichende Tarifverträge auszuhandeln - die im Fall der CGZP und ähnlichen weit unter "Equal Pay" lagen. Durch eine Anpassung im Gesetz, die Tarifverträge unterhalb "Equal Pay" automatisch ungültig macht, können Leiharbeiter wieder im geplanten Rahmen als Einführung in ein festes Arbeitsverhältnis verwendet werden, da dann Entleiher neben dem (Equal-Pay-)Arbeitsentgelt noch die Gewinnmarge für die Unternehmen tragen müssen und es so für sie interessanter ist, die Arbeitnehmer auszuleihen. Dafür ist auch eine längere Maximal-Entleihdauer von 24 Monaten gerechtfertigt, da - außer Auftragsspitzen, die durchaus länger als sechs Monate dauern können - für Unternehmen ein klarer wirtschaftlicher Anreiz besteht, Leiharbeitnehmer so schnell wie möglich zu übernehmen. Die Leih- und Zeitarbeit ist dabei ein dermaßen wichtiges Sozialthema, daß es eine Umwandlung vom bloßen Wahlprogrammpunkt zum Positionspapier rechtfertigt. Update Den Hinweis auf die Probezeit habe ich eingearbeitet. Die Höchstquote habe ich allerdings gestrichen; vielleicht kann sie in einem Folgeantrag noch eingereicht werden. Ich bin der Meinung, die aktuellen Regelungen im Antrag machen eine Höchstquote überholt.
Datum der letzten Änderung
22.03.2012 |
Anregungen
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Diskussion
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Contra-Argument: immer noch billiger
- Wir kommen auf den momentanen Stand zurück. Leiharbeit bleibt attraktiv zur billigen Beschäftigung. Imho sind bereits die 6 Monate zuviel, außer sie werden als Probezeit verrechnet im Fall einer Übernahme (doppelte Probezeit? Is klar ne...). Der Ursprüngliche Sinn "Leute in die Arbeit" zurück zu helfen ist absurd. Hier würde eine Bildungsoffensive und entsprechende Angebote der ARGE weit mehr erreichen, statt Billigarbeiter genau auf diesem Niveau zu halten. Unqualifizierte Arbeiter, die irgendwo reingestopft werden weil es halt geht. Vollumfänglich dagegen. Sinn muss bleiben die Leute höher zu qualifizieren, nicht sie über $Zeit aus der Arbeitslosigkeit zu drängen und das als Problembewältigung zu feiern. -- Klischeepunk 13:27, 22. Mär. 2012 (CET)
- Nein, Leiharbeit ist nicht mehr unter Verletzung des Equal Pay-Grundsatzes erlaubt - ein Leiharbeiter bekommt also mindestens genausoviel wie ein Stammarbeiter, aber der Entleiher zahlt mehr: Neben Lohn- und Lohnnebenkosten nämlich auch noch die Gewinnmarge für den Personaldienstleister. Damit ist ein Leiharbeiter immer teurer als ein Stammarbeiter.
- Anrechnung der Probezeit nehme ich gerne auf. Habe bei der entsprechenden ePetition mitgezeichnet.--Dingo 15:26, 22. Mär. 2012 (CET)
- Ist imho ne Milchmädchenrechnung, wenn man bedenkt, dass Leiharbeiter in der Betriebspolitik nicht mitsprechen dürfen. Keine Interne AN Vertretung, kein Kündigungsschutz (in Bezug auf den Betrieb), keine Abfindungen, kein Vertragsverhältnis direkt mit dem Entleiher, keine Fortbildungszusagen, etc. -- Klischeepunk 16:12, 22. Mär. 2012 (CET)
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Spearmind 21:27, 16. Mär. 2012 (CET) wg. Streichung der 6 Monate Beschränkung
- -- Klischeepunk 13:27, 22. Mär. 2012 (CET)?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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