Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA021
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| Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | SÄA021 |
| Einreichungsdatum | 3 November 2011 01:06:20 |
| Antragsteller |
Mmarsching |
| Mitantragsteller |
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| Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
| Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
| Zusammenfassung des Antrags | |
| Schlagworte | |
| Datum der letzten Änderung | 03.11.2011 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelÄnderung des Mitgliedsbeitrags auf einen Mindestbetrag AntragstextHiermit beantrage ich §2 der Finanzordnung nach dem erfolgreichen Vorbild (z.B. Mehr Demokratie e.V.) wie folgt zu ändern: Aktuelle Fassung (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. (3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Neue Fassung optional (1) Jedes Mitglied legt mit dem Antrag auf Mitgliedschaft die Höhe seines Beitrages fest, wobei eine Höhe von 12,-€ pro Kalenderjahr nicht unterschritten werden darf. Empfohlen werden 36,-€ pro Kalenderjahr als regulärer Beitrag bzw. 72,-€ pro Kalenderjahr als "Förderbeitrag". (2) Der Beitrag ist jährlich zum 01.01. in voller Höhe zu entrichten. Auf Antrag beim jeweiligen Landesverband kann der Beitrag auch halbjährlich zum 01.01. und 01.06. oder quartalsweise zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. in jeweils anteiliger Höhe entrichtet werden. optional (2) Der Beitrag ist jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres in voller Höhe zu entrichten. (3) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 der Beitragshöhe pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. (4) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der jeweilige Landesvorstand den Beschluss fassen, ganz auf den Beitrag dieser Person zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. AntragsbegründungIch weiß, ohne Diskussion im Liquid oder ähnliches haue ich hier noch so ein Ding rein... Fakt ist aber doch: zu (1) zu (2) zu (3) zu (4) WICHTIG: Mit einem Mitgliedsantrag wie ihn Mehr Demokratie führt und klar vorgeschlagenen und ankreuzbaren 36,-€ Beitrag im Jahr, darunter die Möglichkeit einen erhöhten Förderbeitrag zu leisten und dann das Freifeld für den eigenen Beitrag werden die Befürchtungen nicht bestätigt, dass ab sofort jedes Mitglied nur noch den Mindestbeitrag zahlt. Wahrscheinlicher ist eine erhöhte Anzahl von Förderungen per festgelegtem "Förderbeitrag" und damit eher eine erhöhte Einnahme. Ich freue mich über jeden Piraten, der ernsthaft über diese Vorschläge nachdenkt. :) Diskussion
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