Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA021

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Version vom 3. November 2011, 02:06 Uhr von Mmarsching (Diskussion | Beiträge)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA021
Einreichungsdatum 3 November 2011 01:06:20
Antragsteller

Mmarsching

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 03.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Änderung des Mitgliedsbeitrags auf einen Mindestbetrag

Antragstext

Hiermit beantrage ich §2 der Finanzordnung nach dem erfolgreichen Vorbild (z.B. Mehr Demokratie e.V.) wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Neue Fassung

(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36,-€ pro Kalenderjahr, der freiwillig erhöhte "Förderbeitrag" beträgt 120,-€ pro Kalenderjahr. Jedem Mitglied steht es frei, die Höhe seines Beitrags frei zu bestimmen, wobei die Höhe von 12,-€ pro Kalenderjahr nicht unterschritten werden darf.

optional

(1) Jedes Mitglied legt mit dem Antrag auf Mitgliedschaft die Höhe seines Beitrages fest, wobei eine Höhe von 12,-€ pro Kalenderjahr nicht unterschritten werden darf. Empfohlen werden 36,-€ pro Kalenderjahr als regulärer Beitrag bzw. 72,-€ pro Kalenderjahr als "Förderbeitrag".

(2) Der Beitrag ist jährlich zum 01.01. in voller Höhe zu entrichten. Auf Antrag beim jeweiligen Landesverband kann der Beitrag auch halbjährlich zum 01.01. und 01.06. oder quartalsweise zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. in jeweils anteiliger Höhe entrichtet werden.

optional

(2) Der Beitrag ist jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres in voller Höhe zu entrichten.

(3) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 der Beitragshöhe pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(4) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der jeweilige Landesvorstand den Beschluss fassen, ganz auf den Beitrag dieser Person zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Antragsbegründung

Ich weiß, ohne Diskussion im Liquid oder ähnliches haue ich hier noch so ein Ding rein... Fakt ist aber doch:

zu (1)
- Der Bundesvorstand bewilligt derzeit jeden Antrag auf Reduzierung ohne Prüfung (ist auch nicht mehr möglich seit 06/2009!).
- Der Antrag auf Reduzierung des Mitgliedsbeitrags muss nicht begründet (bzw. der Grund nachgewiesen) werden. Schon jetzt kann ich, wenn ich will, mit 12,-€ dabei sein.
- Das Modell bzw. der Mitgliedsantrag von Mehr Demokratie (www.mehr-demokratie.de/mitglied-werden.html) funktioniert reibungslos.
- Dort wo ich Einblick habe zahlen 87% der Mitglieder der regulären Beitrag, 10% der Mitglieder einen reduzierten Beitrag und 3% der Mitglieder mehr als 36,-€ (im Schnitt sogar 65,-€!!)
Daher: Beitrag auf 12,-€ Minimum festsetzen und mehr empfehlen (1% anyone?)

zu (2)
- Nicht jeder kann sich den vollen Beitrag auf einmal leisten. Auch nicht 12,-€! Das Argument "sind doch nur 1,-€ pro Monat zählt am Jahresanfang einfach nicht...
- Mit moderner Buchhaltung sollten selbst quartalsweise Zahlungen kein Problem sein.
Daher: Zahlungsmodalitäten klarstellen, wenn der LV (zieht das Geld ein!) meint dies leisten zu können, anteilige Zahlungsweisen

zu (3)
- Die Summe der Beiträge ist nicht festgelegt. Am Beispiel NRW ist von 13,37 EUR (trotz vermindertem Beitrag), 42,-€ und 66,66€ alles vorhanden. Eine feste Summe pro Restmonat macht da keinen Sinn.
Daher: 1/12 statt fester Summe, da Beitrag variabel (schon jetzt!)

zu (4)
- Ohne "Erlaubnis" für die Reduzierung brauche ich auch die Möglichkeit für den BVor nicht mehr.
Daher: Nur Verzichtsmöglichkeit da reduzierter Beitrag selbst wählbar.

WICHTIG:

Mit einem Mitgliedsantrag wie ihn Mehr Demokratie führt und klar vorgeschlagenen und ankreuzbaren 36,-€ Beitrag im Jahr, darunter die Möglichkeit einen erhöhten Förderbeitrag zu leisten und dann das Freifeld für den eigenen Beitrag werden die Befürchtungen nicht bestätigt, dass ab sofort jedes Mitglied nur noch den Mindestbeitrag zahlt. Wahrscheinlicher ist eine erhöhte Anzahl von Förderungen per festgelegtem "Förderbeitrag" und damit eher eine erhöhte Einnahme.

Ich freue mich über jeden Piraten, der ernsthaft über diese Vorschläge nachdenkt. :)

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge