Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 048

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Antragstitel

Unvereinbarkeitsbeschluss Scientology / Piratenpartei

Antragsteller

Hans Immanuel Herbers Hans Immanuel Herbers

Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei ist nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft in der Scientology-Organisation oder einer Tätigkeit für Scientology. Dies entspricht § 2 (3) 2. Satz der Satzung der Piratenpartei.


Antragsbegründung

Scientology ist ein profitorientiertes, totalitäres Unternehmen, dessen vorrangiges Ziel die Erringung gesellschaftlichen Einflusses ist. Mit demokratischen Prinzipien ist Scientology unvereinbar. Es handelt sich nebenbei gesagt nicht um eine religiöse Organisation, dies ist durch alle Instanzen gerichtlich geklärt. - Der Antrag wird aufgrund konkreter Vorfälle gestellt. Er ist ausdrücklich knapp und präzise formuliert, da er nicht nur vor Parteischiedsgerichten sondern auch ordentlichen Gerichten Bestand haben muss. - Er erläutert die Satzung und ist darum auch kein Satzungsantrag. Schiedsgerichte müssen nachdem dieser Beschluss gefasst wurde nicht mehr im Einzelnen verhandeln, wie Scientology arbeitet und ob das jeweils unvereinbar ist. Erfahrungsgemäss hat man es in solchen Fällen mit sehr gut bezahlten Anwaltskanzleien mit großer Erfahrung zu tun. - Der Beschluss ähnelt in seiner Kürze bewusst dem Beschluss des CDU-Bundesparteitages von 1991, der vom Bundesverfassungsgericht für rechtmässig erklärt wurde. SPD und FDP haben sinngemäss gleiche Beschlüsse.


Datum der letzten Änderung

26.10.2011



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