Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 009
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Keine "Untergliederung von oben" Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A §7 Abs. 2 zu entfernen und Abs. 3 entsprechend zu numerieren. Aktuelle Fassung
(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
(3) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände. Neue Fassung
(2) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.
Antragsbegründung
Eine generelle starre Untergliederung sollte durch die Bundespartei nicht erfolgen. In einer Stadt wie Berlin sind Kreis-/Ortsverbände z.B. nicht sinnvoll, die Gliederungen auf die politischen Grenzen zu beschränken behindert die Bildung von zukunftsweisenden Verbänden wie z.B. einem Ruhrgebietsverband. Das dieser Vorschlag aus NRW kommt wird für einige ein Argument gegen die Annahme sein. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass sich schon jetzt die meisten Landesverbände eigene Gliederungen gegeben haben, die zum großen Teil gegen die Bundessatzung verstoßen. (Hamburg, Berlin: Nur Bezirksverbände / MeckPom: KEINE Bezirksverbände / Bayern, NRW (voraussichtlich), Rheinland-Pfalz: Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig / Brandenburg: Regional-,Kreis- /Stadtverbände sowie Orts- bzw. Stadtteilverbände) Warum sollte die Bundessatzung diese Regelungen für Landesverbände treffen, die selbige viel besser beurteilen und nach örtlichen Gegebenheiten aufstellen können? Daher: Streichung des Absatzes!
Datum der letzten Änderung
08.10.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Vorschlag: Satz (2) nicht streichen, sondern einfach folgendes anfügen (Quelle: bayrische Satzung): "Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig." CEdge
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- §7 PartG: "Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt." Andena
- Siehe (1), den ich nicht anrühre... alles unter den Landesverbänden legen diese dann selber fest. §7 PartG soll sich ja vor allem auf Landesverbände beziehen (siehe selbigen Absatz 2) Michele Marsching 17:49, 4. Okt. 2011 (CEST)
- Wenn nicht in allen 16 Landessatzungen eine Regelung steht, dann bekommen wir mit der Streichung eine Regelungslücke. Hast Du das geprüft? Andena
- Siehe (1), den ich nicht anrühre... alles unter den Landesverbänden legen diese dann selber fest. §7 PartG soll sich ja vor allem auf Landesverbände beziehen (siehe selbigen Absatz 2) Michele Marsching 17:49, 4. Okt. 2011 (CEST)
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Wastl
- Truxle
- Stephan Beyer 13:03, 4. Okt. 2011 (CEST)
- Michael Barck
- Magnus R.
- Laird_Dave 12:31, 8. Okt. 2011 (CEST)
- Roland - Bingo - siehe Antragsfabrik BZP Oberbayern
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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