Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 190

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Umsetzung des Artikel 146 Grundgesetz (GG)

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm die Umsetzung des Artikel 146 Grundgesetz (GG) an geeigneter Stelle einzufügen.


Antragsbegründung

Artikel 146 des Grundgesetzes besagt, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands dieses Gesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. In der Präambel des Grundgesetzes ist zu lesen „Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Eine Verfassung im Sinne der Präambel und des Artikel 146 ist bis heute Illusion. Weder hat das Volk eine freie Entscheidung hierzu getroffen, noch kann man von freier Selbstbestimmung reden. Die politische Kaste hat beschlossen, das Volk aber blieb außen vor. Wer wählt die Kanzler, die Präsidenten unseres Landes, wer ernennt die Minister, Richter und Beamten ? Es ist nicht das Volk. Dieses hat im Rahmen seiner bundespolitischen Mitbestimmung allenfalls die Wahl eine Partei zu wählen. Im geschichtlichen Verlauf der bundesdeutschen Demokratie hat sich dieses Prinzip zu einer Wahl zwischen verschiedenen Übeln entwickelt, deren Hauptprotagonisten sich vehement gegen demokratische Neuerungsprozesse stellen.

Demokratie ist in erster Linie zunächst eine Idee, die einem ständigen Wandlungsprozess unterliegt. Dieser Prozess ist in Deutschland regressiv. Eine Idee beinhaltet eine Idealvorstellung, die es weitestgehend zu erreichen gilt. Somit setzt der Satz „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ voraus, dass die Idealvorstellungen „demokratisch“ und „sozial“ bereits erreicht sind und keinerlei Wandlungen mehr stattfinden, ja sogar nie stattgefunden haben. Es bedürfte keinerlei oberster Gerichtsbarkeit, die immer wieder korrigierend eingreift, wenn dem so wäre. Ebenso wäre ein Bundestag und Bundesrat überflüssig um Gesetze auszuarbeiten und zu beschließen. Denn das was ist, ist bereits und unterliegt keinerlei Veränderung. Die Aussage "Die Bundesrepublik Deutschland unternimmt den Versuch, ein demokratischer und sozialer Bundesstaat zu sein.“ wäre daher viel zutreffender, da es der Realität eher entsprechen würde. Da allerdings das genaue Gegenteil, nämlich die Demontage der Demokratie und des Sozialstaates, Realität geworden ist, bedarf es einer Volksvertretung, die diese Ziele bereit ist, umzusetzen.

Der immer lauter werdende Ruf nach einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ist durchaus berechtigt, dringend erforderlich und sollte nicht durch Plattitüden abgetan werden. Nur so können die in Art. 20 Grundgesetz garantierten rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien wieder hergestellt und die Demokratie vom Bund auf die Kommunen und Regionen relegiert werden.


Datum der letzten Änderung

26.11.2011


Anregungen

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Diskussion

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Pro/Contra-Argument: ...

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    • Ich empfinde diesen Antrag als Quatsch. Erstens ist das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik, den Status von einem Provisorium zu einer vollwertigen Verfassung erhielt es spätestens im Zuge der Deutschen Einheit, historisch bedingt nennt man es jedoch weiterhin Grundgesetz, zweitens lässt Artikel 146 lediglich offen, dass die Möglichkeit besteht, eines Tages über eine neue Verfassung entscheiden zu können, jedoch wird dies nicht verlangt! Daher besteht weder Bedarf noch die Pflicht, das Grundgesetz durch eine andere Verfassung zu ersetzen. --JuanZorro 19:19, 24. Nov. 2011 (CET)
    • Hier ergibt sich zunächst die Frage, von wem das Grundgesetz als Verfassung abgesegnet wurde. Von unseren gewählten Volksvertretern, deren Hauptanliegen allerdings weniger dem Volk, umso mehr dem eigenen Vorteil dient. Zweitens ist die Zusammensetzung der höchsten politischen Ebenen zu betrachten. Diese ist keineswegs ein repräsentativer Querschnitt der Bundesrepublik, sondern setzt sich zunehmend aus der Beamten- und Juristenschicht zusammen. Dahingehend ist die Gesetzgebung denen dienlich, die an der Macht sind. Dem Berufspolitiker an sich ist es vollkommen egal, ob er nun einen Posten in der Regierung, der Opposition oder einem Gremium innehat. Er ist viel mehr Lobbyist als "Volksvertreter". Eine Verfassung, die vom Volk beschlossen und ratifiziert wird, die zudem einen repräsentativen Querschnitt der Bundesrepublik wiederspiegelt, würde dem wohl ein schnelles Ende setzen. Warum wohl sträubt sich der Bund so sehr gegen mehr politische Mitbestimmung der Bürger ? Der Antrag bedeutet in letzter Konsequenz eine Abschaffung der Parteiendiktatur. Hierin sehe ich allerdings eine große Chance für die Piraten. Es sollte der Partei nicht um Macht und gute Posten gehen. Sie sollte vielmehr Sprachrohr politisch unmündig gehaltener Bürger sein und auf das Ende dieses erbärmlichen Zustands hinwirken. --Wurzel 0

Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

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