Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 133

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Begrenzung der Leiharbeit

Antragsteller

Monarch

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl die folgenden Passagen an geeigneter Stelle hinzuzufügen. Im Fall einer Annahme des Moduls 1 soll über die beiden anderen Module separat abgestimmt werden.

Aktuelle Fassung
- nicht vorhanden -
Neue Fassung
Modul 1

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.

Modul 2

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Modul 3

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.
Antragsbegründung

Durch die Begrenzung der Überlassungsdauer wird Leiharbeit unattraktiv für alle Tätigkeiten, die eine längere Einarbeitungsperiode erfordern; durch Festlegung des Höchstanteils von Leiharbeitern können Arbeitgeber die Einstellung von Mitarbeitern in einem normalen Arbeitsverhältnis nicht langfristig umgehen, wenn sich die Auftragslage dauerhaft positiv entwickelt.


Datum der letzten Änderung

27.10.2011



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