Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 109

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Waffenrecht - Versachlichung der Diskussion und angemessene Gesetzgebung

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen das Wahlprogramm für die Bundestagswahl um eine Aussage zum Waffenrecht zu erweitern (die Formulierung wurde wörtlich aus dem Wahlprogramm des Landesverbandes Baden Württemberg übernommen):

Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, die Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.


Antragsbegründung

Begründung

Das Waffenrecht in Deutschland wurde zuletzt in 2009 in Folge des Amoklaufes in Winnenden verschärft. Dabei wurde für die Behörden ein Recht eingeräumt verdachtsunabhängig die Wohnung eines Waffenbesitzers zur Inspektion der Waffen zu betreten. Das ist ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte der Waffenbesitzer. Weiterhin wurde das Mindestalter für die sportliche Ausübung von Großkaliberdisziplinen auf 18 Jahre angehoben. Damit ergeben sich für Deutschland im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile beim Sport. Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2015 ein zentrales Register mit allen Waffenbesitzern einzurichten ist, damit kommt eine weitere Einschränkung der Freiheit auf uns zu. In der Diskussion um das Waffenrecht in Deutschland wird meist vernachlässigt, dass die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen so gering ist, dass das BKA diese in seinem jährlichen Bericht nicht gesondert ausweist. Es ist also offensichtlich, dass die Sportschützen fast ausnahmslos verantwortungsvoll mit Ihren Waffen umgehen. Es ist keine Verbesserung der Sicherheitslage durch weitere Einschränkungen der Rechte von Sportschützen zu erwarten, dagegen sind die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Sportschützen gravierend. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten mit Waffen gibt, die USA haben ein sehr liberales Waffenrecht und eine hohe Kriminalitätsrate, die Schweiz hat ebenfalls ein liberales Waffenrecht aber keine höhere Kriminalitätsrate als Deutschland, dagegen hat Großbritanien trotz sehr restriktivem Waffenrecht eine hohe Kriminalitätsrate.

Zielsetzung

Die letzte Novellierung des Waffengesetzes vom 25. Juli 2009 ist rückgängig zu machen, mit dieser Änderung wurde die verdachtunabhägige Überprüfung eingeführt. Die Umsetzung des Zentralregisters ist zu stoppen. Ein solches Zentralregister wäre nur unter weitreichenden Datenschutzregeln eventuell diskutabel. Weitere Regelungen, wie die für verschiedene Waffenarten angesetzten Mindestalter sind zu überprüfen, in vielen Fällen ist der einzige Effekt hier, dass dadurch das Training von Nachwuchssportlern leidet. Nicht verändert werden sollen die Regeln für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, dies soll den Sicherheitskräften und nach strengen Kriterien ausgewählten Waffenscheinbesitzern vorbehalten bleiben. Ebenfalls nicht verändert werden sollen die Anforderungen, dass für eine Erlaubnis zum Waffenbesitz ein Bedürfnis (z.B. Ausübung des Schießsportes), eine Sachkundeprüfung und ein einwandfreies Führungszeugnis Voraussetzung sind. Sachgemäße und sichere Lagerung und Transport müsen ebenfalls gesichert sein, wobei Einzelregelungen auf ihren Sinn überprüft werden sollten.


Hintergrundinformation

Die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland liegt bei ca. 2800 im Jahr, die mit Schusswaffen bei unter 300, davon in vielen Jahren keine mit legalen Waffen. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen unabhängig von den Novellierungen des Waffenrechts, der Abwärtstrend hat bereits früher eingesetzt. Dagegen ist in den Statistiken eine Korrelation zwischen der Verwendung von Schusswaffen und dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung, also der Auflösung der russischen Stützpunkte in Deutschland und einem damit verbundenen Zuwachs der illegalen Waffen, zu sehen.

Die genaue Zahl der legalen Waffen in Deutschland ist nicht bekannt, da die Registrierung bisher Ländersache ist. Geschätzt werden etwa 10-15 Mio. Stück die sich auf etwa 280.000 Jäger und ca. 2 Mio. Sportschützen verteilen, dazu kommt noch eine kleinere Anzahl von Personen mit besonderer Gefährdung, z.B. privater Wachschutz, Kuriere für Wertsachen, die im Gegensatz zu Sportschützen nicht nur eine Waffenbesitzkarte haben, sondern auch über den Waffenschein verfügen, der also das Mitführen einer schussbereiten Waffe in der Öffentlichkeit erlaubt.

Die Zahl der illegalen Waffen dagegen wird auf 30-40 Mio. geschätzt. Das sind in kleinem Umfang Waffen die bei Polizei und Militär entwendet werden (einige 100 pro Jahr), die Zahl der Diebstähle bei Sportschützen ist sehr klein, da die Auflagen für die Lagerung dies weitgehend verhindern. Dazu kommen illegale Importe, illegal modifizierte Waffen (z.B. aufgebohrte Schreckschusswaffen) und Altbestände (z.B. Opa hatte noch einen Karabiner aus dem Krieg auf dem Dachboden).

Voraussetzung für das Erlangen einer Waffenbesitzkarte ist zuerst ein nachgewiesenes Bedürfnis. Dafür wird in der Regel nur die Mitgliedschaft in einem Schützenverein über einen Mindestzeitraum von 12 Monaten und die nachweisliche Ausübung entsprechender Disziplinen akzeptiert.

Weiterhin braucht man eine Sachkundeprüfung, die aus einem Lehrgang mit anschließender Prüfung besteht um zu zeigen, dass man die gesetzlichen Regelungen kennt und in der Lage ist sicher mit einer Waffe zu hantieren.

Mit der bestandenen Sachkundeprüfung, einem aktuellen und einwandfreien Führungszeugnis, sowie einem vom Verein und Verband bestätigten Bedürfnis geht man dann zur Behörde die Waffenbesitzkarte beantragen.

Für die zu erwerbenden Waffen muss man jeweils nachweisen, dass man die entsprechende Disziplin oder eine artverwandte Disziplin, auch sportlich betreibt, also bereits an offziellen Wettkämpfen teilgenommen hat oder ein Trainingsbuch vorlegen kann, dass eine regelmäßige Trainingstätigkeit nachweist. Dafür bekommt man dann einen Eintrag in die WBK die zum Erwerb berechtigt. Hat man die Waffe erworben, muss man diese dann innerhalb von 14 Tagen mit Seriennummer eintragen lassen.

Die Waffen müssen in einem ausreichend sicheren Schrank getrennt von der Munition gelagert werden, die Anforderungen an den Schrank sind für Kurzwaffen erheblich höher als für Langwaffen. Aus dem Schrank dürfen die Waffen nur entnommen werden um sie z.B. zu einem Schießstand transportieren, oder zur Reinigung und Wartung. Illegal ist es die Waffe geladen oder auch nur im gleichen Behältnis mit der Munition zu transportieren. Waffe und Munition dürfen nur auf einem zugelassenen Schießstand zusammengebracht werden.

Straftaten, Einschränkung der Mündigkeit oder Trunkenheit am Steuer führen zum sofortigen Verlust der WBK. Damit verbunden ist die Verpflichtung die im Besitz befindlichen Waffen umgehend zu veräussern, oder vernichten zu lassen.

Bericht des BKA für 2009: http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf

Sicherheitsbericht des BKA: http://www.bka.de/lageberichte/ps/psb2_langfassung.pdf

Analyse von Rechtspsychologen zum Thema legaler Waffenbesitz: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/html/downloads.html

LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung

27.10.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Statt Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten: Wir setzen uns für Waffengesetze ein, die Schusswaffenmissbrauch durch private Besitzer risikokompetent verhindern.
Begründung: Risikokompetenz bedeutet eine vernünftige Balance zwischen Risiko, Verboten und Beschränkungen zu schaffen. Die sichere Aufbewahrung ist nur ein Kontrollmerkmal der drei Säulen des Waffenrechts (Kontrolle der Schusswaffen, Kontrolle des Erwerbers, Kontrolle des Zwecks/Bedürnisses)
Weblinks zu Risikokompetenz
[1] Bundesinstitut für Risikobewertung: Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?
[2] Bild der Wissenschaften: Die Gesellschaft muss lernen, mit Risiken gelassener umzugehen
[3] WDR - Quarks & Co: Angst, die gefährlichste Waffe... (Subjektives Riskoempfinden kontra Realität, irrationale Sicherheitsvorkehrung kontra Realität)
Weblink zu internationalen Waffenkontrollmaßnahmen
[4] Wikipedia: Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes anhand des Jahrbuchs des Small Arms Survey 2011, Kapitel 9
--Cathy 20:04, 27. Okt. 2011 (CEST)
  • Statt Sportschützen legale Waffenbesitzer setzen, da auch Jäger, Sammler, Erben und Altbesitzer betroffen sind. --Cathy 20:10, 27. Okt. 2011 (CEST)
  • Cathy, die Anregungen sind gut. Ich habe den Antragstext hier: [5] im Pad, da können wir den überarbeiten. TheBug 22:03, 27. Okt. 2011 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • CAP: Ich halte die schützenswerte Privatsphäre hier für eine Brechstange der Waffenlobby. Man könnte die Waffen auch schlicht aus der Privatsphäre in ein zentrales Waffenlager verbannen und würde den gleichen Effekt erreichen. Außerdem ist der Besitz von Waffen freiwillig, so dass jeder die Wahl hat, sich durch den Verzicht auf Waffen der Kontrollerlaubnis zu entziehen.
    • Klar, und weil Du kein Interesse am Sportschießen hast ist Dir natürlich auch egal wie das funktionieren soll. Das zentrale Waffenlager ist eines der ungeschicktesten Konzepte. Die Waffen müssen ja zum Wettkampfort, man schießt ja nicht nur auf dem eigenen Stand. Das Grundproblem dabei ist wie immer, dass die Leute, die sich an die Gesetze halten nicht das Problem sind und die Leute die legal Waffen haben kommen nur ganz selten in Konflikt mit dem Gesetz. Ein Zentrallager für Küchenmesser wäre auch sinnvoll, damit werden auch jede Menge Leute umgebracht. Wie? Nicht praktisch? TheBug 21:04, 25. Okt. 2011 (CEST)
    • Das Waffenrecht in seiner jetzigen Form widerspricht dem Grundsatz der Piraten bzgl. Privatsphäre und Datenschutz. 1. Beispiel: Das nationale zentrale Waffenregister erlaubt es künftig fast jedem Behördenangestellten, der in Kenntnis von drei Datenfeldern ist, eine Abfrage zu stellen. Dieses Nationale Waffenregister besitzt alle Kennzeichen von ELENA, welches aus Datenschutzgründen nachträglich wieder abgeschafft wurde. 2. Beispiel: Legale Waffenbesitzer sind gebrandmarkt. Auf den Akten der Meldebehörden prangt ein rotes W, in den digitalen Akten leuchtet in Rot die Warnschrift Waffenbesitzer auf. Da nur 3% aller Bundesbürger Waffenbesitzer sind, werden viele themenfremde Sachbearbeiter durch diese Markierung unfreundlich und furchtsamer. Auch Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung rücken bei legalen Waffenbesitzern in unverhältnismäßiger Stärke an, manchmal wird vorsichtshalber gleich das Sonderkommando geschickt. 3. Beispiel: Die Eingriffe in die Privatspähre steht in keinem Verhältnis zum Risiko des Missbrauchs. Die Berliner Evaluation bzgl. Missbrauch durch legale Waffenbesitzer kommt in 8 Jahren auf ganze sechs Missbrauchsfälle. Während dieser Zeit wurden andere Schusswaffen (freie und illegale) in Berlin 8925x bei einer Straftat eingesetzt, davon 5012x bei einem Gewaltdelikt. Quellen [6] Kleine Anfrage an den Berliner Senat: Schusswaffen-Missbrauch Drucksache 16/15734 vom 15. August 2011, [7] Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2010 --Cathy 20:45, 27. Okt. 2011 (CEST)
    • Der Vorschlag der zentralen Aufbewahrung hat sowohl praktische wie auch prinzipielle Schwächen. Praktisch gibt es viele Gründe, eine Waffe zu transportieren - vom Besuch beim Büchsenmacher (bedenke: viele eigentlich naheliegende Reparaturen sind in Deutschland Büchsenmacher-pflichtig) bis zum Wettkampf (der sogar über mehrere Tage gehen kann und dann auch noch dort stattfinden mag, wo keine Aufbewahrungsmöglichkeit gegeben ist, wie auf vielen Bundeswehrständen). Noch dazu wird kaum jemand auf nur einem Schießstand schießen - fast jeder aktive Sportschütze ist in mehreren Vereinen (sicherlich ein Resultat des stark verschärften Zulassungs- und Prüfwesens für Schießstände - es gibt afaik nur zwei Stände in Deutschland, wo man alle Disziplinen des BDS schießen könnte, jeder andere Schütze muss auf mehrere Stände ausweichen). Zumal nicht klar ist, wie es sich mit Sportschützen verhalten würde, die außerdem noch Jäger sind - auf Grund des Jagdschutzes müssen die ihre Waffen in der Nähe haben (für den Anruf nachts, wenn wieder mal ein Autofahrer ein Reh angefahren hat), für die ist es keine Option und warum sollten die bevorteilt werden? Praktisch spricht also viel dagegen. Zudem ist die Frage gilt, was der Sinn sein mag, Waffen aus den Panzerschränken in bewohnten Häusern zu entfernen und sie statt dessen gesammelt irgendwo abseits der Zivilisation (nicht vergessen: Schießstände sind oft weit außerhalb, wegen der möglichen Lärmbelästigung - ideale Einbruchsziele) zu lagern. Prinzipiell sind noch andere Überlegungen interessant (Recht auf Eigentum ganz vorne), grundsätzlich sollte aber die Frage gelten: Warum? Waffen kommen aus Waffenschränken nicht abhanden. Das zeigt bspw. die oben verlinkte Kriminalstatistik. Tierlieb 22:44, 27. Okt. 2011 (CEST)

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro Argument:

  • DocBrown: Meine Meinung: Der Staat muß bei jedem Eingriff in die persönlichen Freiheiten der Bürger beweisen, dass ein Nutzen (hier: höhere Sicherheit) für die Bevölkerung besteht. Der Nutzen muß zudem die Nachteile (eingeschränktes Grundrecht, ggf. Verbot der weiteren Betätigung) für die Betroffenen (hier: > 1 Mio Sportschützen und Jäger) rechtfertigen. Angesichts der Fallzahlen und der für die Betroffenen erheblichen Einschränkungen ist die Rechtfertigung definitiv nicht gegeben. Ein liberales, nicht weiter verschärftes Waffenrecht sollte unterstützt werden.

Kontra Argument:

  • Thomas Lischke: ich glaube nicht, dass sich die Piraten auf das Thema des Waffenrechtes begeben sollten. Die von dir geforderte sichere Aufbewahrung von Waffen ist seit jeher Bestandteil des Waffengesetzes, nämlich in Form von Waffentresoren/speziellen Waffenschränken. Der Antrag suggeriert, dass es das nicht gibt. Stimmt aber nicht.

Pro Argument:

  • Globus: Meine Meinung: Ich finde den Antrag gut. Auch Waffenbesitzer haben Grundrechte. Unangemeldete Kontrollen sind nicht zwingend notwendig, wer will denn schon von uns dauernd in seiner Wohnung kontrolliert werden. Es kommt ja noch hinzu, dass dafür Gebühren bezahlt werden müssen, das ist nicht annehmbar. Stellen wir uns vor, wir müssten, wenn wir mit dem Auto kontrolliert werden dafür Gebühren bezahlen. Das würde jeder von uns ablehnen.

Pro Argument:

  • Piraten-Axel: Durch ein einfaches Gesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung (§13 Grundgesetz) aufzuheben, kehrt einerseits die Unschuldsvermutung um und hebelt andererseits ein Grundrecht aus. Unter anderem aus diesem Grund ist die Novellierung zurückzunehmen. Ein verschärftes Waffenrecht trifft nur gesetzestreue Bürger. Kriminelle, aber auch vorsätzlich handelnde waren und sind hiervon nicht betroffen. Verschärfte Waffenrechte beschneiden nur gesetzestreue Bürger.

Pro Argument


Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Monarch 00:12, 24. Okt. 2011 (CEST)
  2. Bernd_TH 00:20 24. Okt. 2011 (CEST)
  3. Subli 00:20 24. Okt. 2011 (CEST)
  4. Piraten-Axel 06:55 25. Okt 2011 (CEST)
  5. DocBrown 13:35 26. Okt 2011 (CEST)
  6. Globus 14:33 26. Okt 2011 (CEST)
  7. LordSnow 21:39, 26. Okt. 2011 (CEST)
  8. Cathy 20:06, 27. Okt. 2011 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 09:08, 25. Okt. 2011 (CEST)
  2. Thomas Lischke
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Andena
  2.  ?
  3. ...