Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 107

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Antragstitel

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht soll nach den objektiven Kriterien (wo ist das Kind besser versorgt, wo gibt es das bessere Bildungsangebot, wer engagiert sich für das Kind, welcher Elternteil förderd oder verhindert den Kontakt mit dem anderen Elternteil, Wer will das Kind im gewohnten Umfeld belassen…), als auch nach dem Empfinden des Kindes gegenüber den Eltern vergeben werden. Generell sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht bevorzugt zu dem Elternteil übergehen, der keinen Ortswechsel (mehr als 10km) mit dem Kind vornimmt. Nicht zureichend begründete Ortswechsel mit dem Kind sollten auf Antrag des anderen Elternteils den Verlust des Aufenthaltsbetimmungsrechts und die Übertragung des selben auf den anderen Elternteil zur Folge haben.

Aktuelle Fassung
Nicht existent.
Neue Fassung
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht soll nach den objektiven Kriterien (wo ist das Kind besser versorgt, wo gibt es das bessere Bildungsangebot, wer engagiert sich für das Kind, welcher Elternteil förderd oder verhindert den Kontakt mit dem anderen Elternteil, Wer will das Kind im gewohnten Umfeld belassen…), als auch nach dem Empfinden des Kindes gegenüber den Eltern vergeben werden. Generell sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht bevorzugt zu dem Elternteil übergehen, der keinen Ortswechsel (mehr als 10km) mit dem Kind vornimmt. Nicht zureichend begründete Ortswechsel mit dem Kind sollten auf Antrag des anderen Elternteils den Verlust des Aufenthaltsbetimmungsrechts und die Übertragung des selben auf den anderen Elternteil zur Folge haben.
Antragsbegründung

Ortswechsel über weite Entfernungen dienen nicht dem Kindeswohl, sondern haben auf Grund der Entfremdung zu einem Elternteil verherende Wirkung auf die Psyche und Entwicklung des Kindes. Auch ein ständiger Wechsel des Freundeskreises und des sozialen Umfeldes stehen der positiven Entwicklung im Weg. Ortswechsel stehen daher nicht im Einklang mit dem Begriff des Kindeswohls. Momentan verbleiben die Kinder ohne sachliche Argumente in den meisten Fällen bei den Müttern, auch wenn die objektiven Voraussetzungen beim Vater besser sind. Ortswechsel werden auch oftmals bewusst als "Waffe" in einem "Rosenkrieg" eingesetzt bei dem die Kinder und entfremdeten Elternteile geopfert werden. Dies darf nicht länger unterstützt oder billigend in Kauf genommen werden.

LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung

23.10.2011



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