Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 106

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Gemeinsames Sorgerecht

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Hiermit beantrage ich die Erweiterung des Grundsatzprogramms um den Punkt 12.5 Umgang mit Kindern und Eltern bei Trennung der Eltern

und die Erweiterung um Punkt 12.5.1 Gemeinsames Sorgerecht Ein Kind hat zwei Eltern. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Sorgerechts gefordert. Im Zuge der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Annahme, dass Kinder die Liebe und Fürsorge beider Elternteile benötigen, setzen sich die Piraten dafür ein, dass beide Eltern, unabhängig vom Familienstand das Sorgerecht für das gemeinsame Kind mit der Geburt zugestanden bekommen sollten. Dieses Zugeständnis sollte unabhängig vom sozioökonomischen Status des Elternteils gegeben sein. Hierfür dürfen keine Hürden für einen Elternteil eingebaut werden! Auf Antrag, sollte das Sorgerecht einem Elternteil aberkannt werden können, wenn hierfür besonders schwere Gründe vorliegen. Wobei ein Konflikt auf der Paarebene nicht zu den besonders schwerwiegenden Gründen zählt. Wenn ein Elternteil ein Desinteresse am Sorgerecht bekundet, so kann diesem mit Einverständnis des interessierten Elternteils das Sorgerecht in einem einfachen Verwaltungsakt aberkannt werden.

Aktuelle Fassung
Nicht vorhanden
Neue Fassung
Ein Kind hat zwei Eltern. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Sorgerechts gefordert. Im Zuge der Geschlechtergleichheit und der Annahme, dass Kinder in der Regel von beiden Eltern geliebt werden setzen sich die Piraten dafür ein, dass beide Eltern, unabhängig vom Familienstand das Sorgerecht für das gemeinsame Kind mit der Geburt bekommen. Hierfür ist keine Tätigkeit eines Elternteils erforderlich! Auf Antrag, sollte das Sorgerecht einem Elternteil aberkannt werden können, wenn hierfür besonders schwere Gründe vorliegen. Ein Konflikt auf der Paarebene zählt nicht zu den besonders schwerwiegenden Gründen. Wenn ein Elternteil ein Desinteresse am Sorgerecht bekundet, so kann diesem mit Einverständnis des interessierten Elternteils das Sorgerecht in einem einfachen Verwaltungsakt aberkannt werden.
Antragsbegründung

Das Sorgerecht ist ein natürlich, ethisches Recht. Kein Mensch kann einem anderen Menschen verbieten sich um die eigenen Kinder zu sorgen. Dieses natürliche Recht nicht zu gewähren ist menschenrechtlich nicht vertretbar. Die geschlechtliche Gleichstellung ist ein Grundanliegen der Piraten und sollte sich daher auch im Elternrecht wiederspiegeln. Momentan können Väter das gemeinsame Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mütter damit einverstanden sind. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Eltern eines Geschlechts Hürden überwinden müssen um nicht vom Leben Ihrer Kinder ausgeschlossen zu werden.

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

03.11.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • In der Sache geht es nicht um die natürliche Sorge der Eltern, sondern um ihre Befugnisse gegen das Kind: Der Ausdruck "Elterliches Sorgerecht" ist ein Euphemismus für "Vormundschaftsgewalt", daher Ettikettenschwindel; ein Erziehungsverhältnis ist schon aus Natur der Sache ein Gewaltverhältnis (der Ausdruck "gewaltfreie Erziehung daher eine contradictio in adiecto). Wenn nun zwei Personen Gewalt über eine dritte Person haben, sich aber nicht einig sind, dann wird der Gewaltkonflikt zwangsläufig auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Eine "gemeinsame" Sorge-Gewalt ist objektiv unmöglich - auch wenn der EuGH das anders sieht. --Roguemale 12:11, 24. Okt. 2011 (CEST)
    • Da Väter nicht die gleiche Möglichkeit haben das Sorgerecht zu bekommen als Mütter ist die jetztige Regelung in keinem Fall Grundgesetzkonform. Art 3 Abs 2 und 3 sind da ziemlich eindeutig. Auch wenn ich dir in gewissem Maße Recht geben muss, dass hochstrittige Trennungen oftmals auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, was ich absolut ablehne, muss aber vor allem im Interesse der Kinder eine objektive Abwägung möglich sein, bei welchem Elternteil die Entwicklungsmöglichkeiten und die emotionale Bindung besser sind. Auf Grund des Kontinuitätsprinzips und der teils sehr langen Verfahrensdauern bedeutet die im Allgemeinen, dass Kinder bei Ihren Müttern bleiben weil es in den Monaten bis zum Gerichtstermin keine andere Möglichkeit gab. Es wird hier nach dem Prinzip "Besser ein Schrecken ohne Ende als Endlich ein Ende des Schreckens" verfahren. Ohne ein generelles gemeinsames Sorgerecht lässt sich hieran nichts ändern.
Viele der in der Presse immer wieder auftauchenden Fälle von Vernachlässigung, Kind verhungern lassen, tot schütteln, Kind umbringen sind geschehen obwohl der Vater um das Sorgerecht gekämpft hat. Im häufigen Zweifelsfall muss ein Vater von von Rechts wegen zusehen, wie sein Kind von der Mutter misshandelt wird und kann von keiner Seite mit Unterstützung rechnen. Das gemeinsame Sorgerecht ist zwar nur ein erster Schritt aber ein nötiger erster Schritt.
    • solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, besteht die Erziehungsgewalt beider Eltern weiter (wie bei Verheirateten eben); das Zeitproblem besteht also nur deshalb, weil die Jugendämter sich scheuen dem Vater die "faktische Obhut" anzuvertrauen - rechtlich möglich ist das schon lange! Das Problem ist auch nicht die "objektive" (recte: objektivierte) Abwägung, die der Richter vorzunehmen hat, sondern die Grundhaltung aller mir bekannten Jugendamtstucken (das sind über 100), die Männer schon prinzipiell ansehen als "Unfall der Natur", der "kein Lebensrecht" hat (das ist bitter ernst gemeint!). Erfahrungsgemäß pädagogisieren sie das Kind so lange, bis es dem Richter sagt, es würde "lieber bei Mama" bleiben; trickst man etwas und bringt es fertig, dass der Richter das Kind hört, bevor die FemiNazis vom Jugendamt zuschlagen, dann sind die Kindszuweisungen jedenfalls bei Kindern über 7 Jahren genau so häufig zum Vater. Das Problem liegt also bei den SozPäds vom Jugendamt, nicht in der Rechtslage. Ein "gemeinsames" Sorgerecht wird ausserdem regelmäßig dadurch unterlaufen, dass die Alimenteberechtigte Mutter ganz einfach in eine andere Stadt zieht - damit ist die faktische Ausübung vereitelt. --Roguemale 14:15, 1. Nov. 2011 (CET)
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Diskussion

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 13:46, 23. Okt. 2011 (CEST) das rockt
  2. CMFN77--CMFN77 08:38, 29. Okt. 2011 (CEST)
  3. Frank Lipke 23:30, 2. Nov. 2011 (CET)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. BuMa 00:53, 27. Okt. 2011 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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