Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 106

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Version vom 26. Oktober 2011, 23:53 Uhr von BuMa (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Gemeinsames Sorgerecht

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Antrag Gemeinsames Sorgerecht: Ein Kind hat zwei Eltern. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Sorgerechts gefordert. Im Zuge der Geschlechtergleichheit und der Annahme, dass Kinder in der Regel von beiden Eltern geliebt werden, setzen sich die Piraten dafür ein, dass beide Eltern, unabhängig vom Familienstand das Sorgerecht für das gemeinsame Kind mit der Geburt bekommen. Hierfür ist keine Tätigkeit eines Elternteils erforderlich! Auf Antrag, sollte das Sorgerecht einem Elternteil aberkannt werden können, wenn hierfür besonders schwere Gründe vorliegen. Ein Konflikt auf der Paarebene zählt nicht zu den besonders schwerwiegenden Gründen. Wenn ein Elternteil ein Desinteresse am Sorgerecht bekundet, so kann diesem mit Einverständnis des interessierten Elternteils das Sorgerecht in einem einfachen Verwaltungsakt aberkannt werden.

Aktuelle Fassung
Nicht vorhanden
Neue Fassung
Ein Kind hat zwei Eltern. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Sorgerechts gefordert. Im Zuge der Geschlechtergleichheit und der Annahme, dass Kinder in der Regel von beiden Eltern geliebt werden, setzen sich die Piraten dafür ein, dass beide Eltern, unabhängig vom Familienstand das Sorgerecht für das gemeinsame Kind mit der Geburt bekommen. Hierfür ist keine Tätigkeit eines Elternteils erforderlich! Auf Antrag, sollte das Sorgerecht einem Elternteil aberkannt werden können, wenn hierfür besonders schwere Gründe vorliegen. Ein Konflikt auf der Paarebene zählt nicht zu den besonders schwerwiegenden Gründen. Wenn ein Elternteil ein Desinteresse am Sorgerecht bekundet, so kann diesem mit Einverständnis des interessierten Elternteils das Sorgerecht in einem einfachen Verwaltungsakt aberkannt werden.
Antragsbegründung

Begründung: Das Sorgerecht ist ein natürlich, ethisches Recht. Kein Mensch kann einem anderen Mensch verbieten sich um die eigenen Kinder zu sorgen. Dieses natürliche Recht nicht zu gewähren ist menschenrechtlich nicht vertretbar. Die geschlechtliche Gleichstellung ist ein Grundanliegen der Piraten und sollte sich daher auch im Elternrecht wiederspiegeln. Momentan können Väter das gemeinsame Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mütter damit einverstanden sind. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Eltern eines Geschlechts Hürden überwinden müssen um nicht vom Leben Ihrer Kinder ausgeschlossen zu werden.

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

26.10.2011



Anregungen

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  • In der Sache geht es nicht um die natürliche Sorge der Eltern, sondern um ihre Befugnisse gegen das Kind: Der Ausdruck "Elterliches Sorgerecht" ist ein Euphemismus für "Vormundschaftsgewalt", daher Ettikettenschwindel; ein Erziehungsverhältnis ist schon aus Natur der Sache ein Gewaltverhältnis (der Ausdruck "gewaltfreie Erziehung daher eine contradictio in adiecto). Wenn nun zwei Personen Gewalt über eine dritte Person haben, sich aber nicht einig sind, dann wird der Gewaltkonflikt zwangsläufig auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Eine "gemeinsame" Sorge-Gewalt ist objektiv unmöglich - auch wenn der EuGH das anders sieht. --Roguemale 12:11, 24. Okt. 2011 (CEST)
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Diskussion

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 13:46, 23. Okt. 2011 (CEST) das rockt
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. BuMa 00:53, 27. Okt. 2011 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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