Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 071
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Grenzabgaben aus Einkommensteuer, Sozialabgaben und Mehrwertsteuer Antragsteller
CAP Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Die Piratenpartei möge im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgende Programmerweiterung einfügen: Die Summe der Grenzabgaben aus Steuern auf das Einkommen und Sozialabgaben soll 25% für Bezieher von Einkommen unterhalb von 125% des Medianeinkommens der entsprechenden Haushaltsgröße nicht überschreiten. Die Summe der Grenzabgaben aus Steuern auf das Einkommen und Sozialabgaben soll 50% für Bezieher von Einkommen oberhalb von 125% des Medianeinkommens der entsprechenden Haushaltsgröße betragen. Der Mehrwertsteuersatz soll auf einen Satz vereinheitlicht werden. Von der Erhebung der Mehrwertsteuer dürfen sich die Anbieter der folgenden Dienstleistungen befreien lassen: Putz- und Reinigungsdienstleistungen, Bügeldienstleistungen, Koch- oder Bewirtungsdienstleistungen inkl. Restaurants und Imbisse, soweit sie keinen Alkohol oder Rauchwaren anbieten, Kinderbetreuungsdienstleistungen und andere Dienstleistungen, die alltägliche, nicht handwerklich geprägte Haushaltsarbeit ersetzen.
Antragsbegründung
Begründung: Durch die niedrigen Grenzabgaben im unteren Einkommenssegment soll der Arbeitsanreiz erheblich verbessert werden. Derzeit liegen die Grenzabgaben unter Berücksichtigung aller Zuschüsse und deren Entzüge bei 100%, so dass kein klassischer monetärer Anreiz zur Mehrarbeit mehr vorhanden ist. Dabei sind insbesondere die einfachen Arbeiter diejenigen, die das Wirtschaftssystem am laufen halten. Die Geringverdiener sollen vor allem sich selbst finanzieren. Von ihnen ist nicht zu erwarten, dass sie den Staat finanzieren. Der obere Einkommensbereich verändert sich mit den Grenzabgaben unwesentlich. Sie tragen maßgeblich die Lasten des Sozialstaates. Sie haben aber auch den Nutzen aus dem Sozialstaat, indem er ihnen den Wohlstand ermöglicht. Die Dienstleistungsangebote, die Haushaltsarbeiten ersetzen, sollen sich von der Erhebung der Mehrwertsteuer befreien lassen können, damit der Unterschied zwischen dem Einkommen des arbeitgebenden Haushaltes und dem Empfänger des Dienstleistungsentgeltes möglichst wenig Abgaben stehen und damit eine Arbeitsteilung möglichst wahrscheinlich wird. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer bedeutet aber auch, dass sich die Dienstleistungsanbieter die Vorsteuern nicht erstatten lassen können. Insofern sind sie auch mit dem verbrauchenden Haushalt gleich gestellt. So entfällt per Saldo nur die Mehrwertsteuer auf den Dienstleistungsanteil. Dieser Antrag ist Teil einer Reihe von Anträgen im Bereich Steuer, Arbeit und Soziales. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
12.10.2011 |
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- Spearmind 18:45, 12. Okt. 2011 (CEST)
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