Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 056
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Griechen und Deutschen die gleiche Chance - Modul 4 (Beteiligung großer Vermögen an der Folgenfinanzierung) Antragsteller
Miltiades Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Parteiprogramm, dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 und dem zur Europawahl 2014 an geeigneter Stelle einzufügen: "Die Piraten bekennen sich zu einem Deutschland im geeinten Europa und haben daher die notwendigen Schritte zur dauerhaften Wiederherstellung einer europäischen Währungsunion in ihr Programm aufgenommen. Gleichzeitig müssen die Piraten feststellen, daß es im Rahmen dieser im Interesse aller EU-Bürger erforderlichen Schritte nicht gelingen konnte die maßgeblich durch enorme Geldmengen in der Hand von durch wenige Personen kontrollierte Finanzvermögen verursachten Kosten in die Finanzierung dieser Maßnahmen mit einzubinden. Dieses Gerechtigkeitsdefizit gilt es zu beseitigen. Die Piraten fordern daher die Einführung einer eimaligen Währungsunionsstabilisierungsabgabe (WäAb) in Höhe von 15% auf die Geldvermögen aller natürlichen und juristischen Personen in Deutschland, mit Ausnahme der Banken und Versicherungen sowie der ihnen gemäß KWG gleichgestellten Organisationen. In Bezug auf Banken und Versicherungen sowie die ihnen gleich gestellten Organisationen tritt an die Stelle des Geldvermögens das jeweilige Eigenkapital. Der Freibetrag für die WäAb beträgt 1 Million Euro. Stichtag für die Ermittlung der Abgabenpflicht und deren Höhe ist der 1.7.2011. Abgabenpflichtig ist jedermann, der sich in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung, auch nur vorübergehend auf deutschem Staatsgebiet aufhält oder Vermögen in irgendeiner Form in Deutschland besitzt, auch wenn dieses nicht sein Hauptvermögen darstellt und unterhalb des Freibetrags liegt, und er nicht nachweist, daß er bereits von einer ähnlichen Abgabe in einem anderen Land betroffen war. Weist der WäAb-Pflichtige nach, daß er bereits in einem anderen Staat zu einer entsprechenden Abgabe herangezogen wurde und ist der dabei von ihm zu zahlende Betrag geringer, als 15% seines Geldvermögens bzw. der entsprechenden Ersatzrechnungsgröße, so hat er die entsprechende Differenz zu leisten.
Antragsbegründung
Die diversen Wirtschafts- Banken- und Staatsverschuldungskrisen der letzten Jahre sind maßgeblich durch eine zu hohe Konzentration von Geldvermögen in der Hand einiger weniger Reicher und Superreicher verursacht, die ihr Geld auch durch Wetten gegen Banken, Staaten, usw. vermehrt haben. Reich sind mithin nicht die betroffenen Staaten oder Banken und Versicherungen, die im Gefolge eines Staatsbankrotts sogleich wieder mit Staatsgeldern gerettet werden müßten, sondern einige von deren Kunden. Zur Vermeidung weiterer derartiger Spekulationen einerseits sowie zur Gegenfinanzierung der durch die jeweiligen Rettungsmaßnahmen verursachten Kosten andererseits, wie auch zur Gesundung der Staatsfinanzen insgesamt, ist eine teilweise Beseitigung des Überflusses an Geld bei diesen großen und riesigen Geldvermögen unabdinbar. Durch einen Freibetrag von 1 Million Euro einerseits und die Heranziehung ausschließlich von Geldvermögen (das freilich noch weiter definiert werden muß) ist gewährleistet, daß in der Tat nur Reiche und Superreiche zu dieser Abgabe herangezogen werden und auch die Einbeziehung von Grundeigentümern weitgehend unterbleibt, da letztere andernfalls wohl recht rasch in die Insolvenz getrieben würden. Nicht einzusehen ist, warum nur Deutsche oder deutsche Unternehmen zu der Abgabe herangezogen werden sollten. Wer, wie die diversen Fonds über erhebliche Anteile und Geld in Deutschland verfügt (man denke nur an solche Firmen wie Blackstone) soll, da er ja auch sein Vermögen und seine Einkünfte aus Deutschland finanziert auch zu stabilen Verhältnissen hier beitragen und die Abgabe auch auf sein gesamtes in- und ausländisches Vermögen entrichten müssen. Modul 4 zum Antrag "Griechen und Deutschen die gleiche Chance" wendet sich der Finanzierung der Währungsrettungsmaßnahmen, gleich, ob es sich dabei um Wirtschaftsstiumlationsprogramme in Deutschland oder in Griechenland oder Banken- und Staatenrettungsschirme handelt, zu und versucht zu erreichen, was die Not der Rettung der Währung nicht erreichen konnte.
Datum der letzten Änderung
12.10.2011 |
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