Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 054
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Direkte Demokratie Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland mit Stand vom Dezember 2010 wie folgt zu ändern: Im Abschnitt „Mehr Demokratie wagen“ wird nach dem Unterabschnitt „Mehr Demokratie beim Wählen“ der folgende Unterabschnitt eingefügt:
Neue Fassung
Direkte Demokratie
Das Grundgesetz garantiert in Artikel 20 nicht nur das Wahlrecht, sondern auch das Abstimmungsrecht. Die Umsetzung dieses Grundrechts ist jedoch von zahlreichen Hürden und Lücken geprägt. Wir Piraten setzen uns deshalb dafür ein, Bürger- und Volksbegehren auf Kommunal- und Landesebene auszuweiten. Darüber hinaus befürworten wir die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene sowie den Ausbau der Europäischen Bürgerinitiative zu europaweiten Volksabstimmungen über EU-Angelegenheiten. Dabei sind Unterschriftenquoren festzulegen, die einerseits die Bedeutung des Anliegens belegen, andererseits ohne unzumutbaren finanziellen und organisatorischen Aufwand zu bewältigen sind. Auf Länder- und Bundesebene soll diese Hürde 5% der Stimmberechtigten nicht überschreiten. Dabei ist die freie Unterschriftensammlung ebenso zu erlauben wie die Amtseintragung (in amtlich bestimmten Eintragungsstellen, mittels offizieller Briefeintragung, per elektronischer Signatur im Internet). Mehrmonatige Sammel- und Beratungsfristen sollen eine angemessene Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema unterstützen. Der Staat hat die Information der Öffentlichkeit über einen Abstimmungsgegenstand umfassend zu fördern (z.B. durch Internetforen und Pro-/Contra-Informationshefte). Bei Abstimmungen soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Bei Verfassungsänderungen ziehen wir ein vorab zu überwindendes deutlich erhöhtes Unterschriftenquorum (10% der Stimmberechtigten) der Installierung von Zustimmungs- oder Beteiligungsquoren vor, vorausgesetzt eine solche Volksabstimmung findet gleichzeitig mit einer Bundestags- oder Europawahl statt. Der Katalog der Abstimmungsthemen ist möglichst weit zu fassen. So sollen die Bürger auch das Recht erhalten, über finanzrelevante Fragen abzustimmen. Denkbare Themenausschlüsse sind das Haushaltsgesetz als Ganzes sowie Personalentscheidungen. Das Verbot von Volksabstimmungen über Gegenstände, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, bleibt unbestritten. Wir befürworten außerdem Volksabstimmungen gegen noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse des Bundestages (fakultatives Referendum) sowie über wichtige EU-Reformen und Grundgesetzänderungen (obligatorisches Referendum).Antragsbegründung
Das Grundsatzprogramm bekennt sich momentan nur sehr oberflächlich zur Förderung „direkter demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten“. Während das Wahlrecht einen eigenen Unterabschnitt mit Details wie Panaschieren und Kumulieren erhalten hat, fehlen Einzelheiten zum Abstimmungsrecht bislang komplett. Der vorgeschlagene Abschnitt „Direkte Demokratie“ soll dieses Manko beheben. Er berücksichtigt dabei Formulierungen, die bereits im Programm zur Bundestagswahl 2009 standen. Insgesamt werden wesentliche Aspekte genannt, die angesichts der Erfahrungen mit direkter Demokratie in Deutschland und im Ausland zu den „Knackpunkten“ eines funktionierenden Abstimmungsrechts zählen. Die Piraten legen auf diese Weise ein klares Bekenntnis zum Recht des Souveräns ab, über wichtige Sachfragen nicht seine Stellvertreter entscheiden zu lassen, sondern selbst Verantwortung zu übernehmen.
Datum der letzten Änderung
15.10.2011 |
Anregungen
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- ...Bin grundsätzlich für mehr direke Demokratie, aber Dein Antrag erscheint mir für das Partei- oder ein Wahlprogramm zu allgemein und verwaschen. Sag´ doch einfach, welche Quoren Du warum haben willst, dann kann darüber auch diskutiert werden. Den Antrag in der jetzigen Form kann praktisch jede Partei in D in ihr Programm schreiben, ohne jemals daraus irgendwelche Schlußfolgerungen oder politischen Handlungen ableiten zu müssen.--Miltiades 08:39, 12. Okt. 2011 (CEST)
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Ich teile die Kritik, dass ein konsensorientiertes Grundsatzprogramm noch mehr Details nennen sollte, nicht unbedingt. Das ist dann eher etwas für unser nächstes Bundestagswahlprogramm. Zum Beispiel bei den Unterschriftsquoren konkrete Zahlen zu nennen, würde das Ganze ziemlich aufblähen, da sich das Papier auf sämtliche politischen Ebenen beziehen soll: In den Kommunen sind je nach Einwohnerzahl zwischen 2% und 10% aller Stimmberechtigten angebracht, auf Länderebene maximal 5% bei einfachen Gesetzesinitiativen. Diverse Vorschläge für den Bund nennen ca. 2-5%, während es für die EU-Ebene noch gar keine fundierten Überlegungen gibt. Erwägen kann man aber, Obergrenzen von Abstimmungsquoren bei Verfassungsänderungen aufzuführen. In Bayern gilt hier ein Zustimmungsquorum von 25% aller Stimmberechtigten, während es bei Abstimmungen über einfache Gesetze kein Quorum gibt. Das wäre vielleicht eine Orientierungsgröße, wenngleich ich die Variante vorziehe, bei einer Verfassungsänderung ein deutlich erhöhtes Unterschriftenquorum zu verlangen und die Vorlage dann am selben Tag der nächsten Wahl abstimmen zu lassen, um so eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen. --Jay Kay 21:51, 12. Okt. 2011 (CEST)
- Kann Deinen Grundgedanken verstehen, aber andererseits hast Du hier gerade einmal 5 Sätze benötigt, um alle Dir sinnvoll erscheinenden Quoren darzustellen, warum sollte Dir das nicht auch fürs Grundsatzprogramm gelingen? Wobei mir ehrlich gesagt nicht klar ist, warum auf kommunaler Ebene bei relativen Quoren, die damit ja ohnehin schon die Zahl der Einwohner berücksichtigen, nochmals unterschieden werden soll. Egal, das ist Dein Antrag, also formuliere Du ihn doch auch bitte so, daß wir alle wissen, was Du willst. Wenn das dem einen oder anderen zuviel oder zu wenig ist, wunderbar, dann hast Du die Diskussion, die Du hier in der Antragsfabrik doch erreichen wolltest oder? Eine Aufblähung des Programms kann ich, auch wenn es zum Schluß mehr als 5 Sätze sein sollten, nicht erkennen. Ein Programm ist doch dazu da, dem jeweils Interessierten verständlich Auskunft über die Ziele zu geben. Da nehme ich dann gerne 100 Wörter mehr in Kauf, wenn die Verständlichkeit und Klarheit dadurch befördert wird.--Miltiades 06:38, 14. Okt. 2011 (CEST)
Okay, ich habe jetzt einige Änderungen vorgenommen: Konkretisierungen zu Eintragungsmöglichkeiten, zu Informationsvarianten, zu Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheid, zu Abstimmungsthemen, zur Vereinbarkeit von Vorlagen mit Verfassungsrecht oder Menschenrechten. --Jay Kay 18:44, 14. Okt. 2011 (CEST)
- Das gefällt mir jetzt bis zu dem Satz "Der Staat ..." schon wirklich sehr gut. Danach allerdings wirst Du wieder ungenau. Die Förderung durch den Staat kann man, meine ich, unabhängig davon, daß der Staat ja wir alle sind, so daß Du schon bezeichnen solltest, ob nun Regierung, Presseamt oder wer auch immer fördern soll, nicht verlangen. Stell Dir vor, die Piraten sind in der Zukunft an einer Regierung beteiligt und die CDU lanciert eine Volksabstimmung zur Abschaffung der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Hältst Du es da wirklich für zumutbar, daß die von uns gestellte Regierung nach Kräften die Information darüber fördern muß? Ich meine hier, direkte Demokratie bedeutet, daß eine Initiative aus dem Volk kommt durch das Volk, in all seinen Sammlungsformen gefördert (wir Piraten sind doch schon jetzt sehr kampagnenfähig und wenn nicht, sollten wir das von den Schweizern lernen) wird und dann vom Volk angenommen oder verworfen wird. Was die Verbindung von Abstimmungen mit Wahlen anbelangt, so ist das natürlich eine sehr gute Idee, aber ich finde, auch hier setzt Du Deinen Wunsch nur unzureichend um. Bestimme doch schlicht und ergreifend von Anfang an, daß sämtliche Wahlen und Abstimmungen jeweils am letzten Sonntag im Februar, am letzten Sonntag im Mai und am letzten Sonntag im September eines Jahres stattzufinden haben. Dann ist von Anfang an, anders als bei den jetzt immer schwankenden Terminen, jedem Bürger klar, wann er ggf. abstimmen kann. Bei drei möglichen Abstimmungsterminen im Jahr solltest Du auch hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften dazu, wann und binnen welcher Frist Wahlen stattzufinden haben in kein Problem geraten. Wenn der Bürger weiß, daß es drei Sonntage im Jahr gibt, an denen er zur Abstimmung/Wahl gerufen werden kann, dann kann er sich auch briefwahlmäßig und sonst darauf einstellen. Davon abgesehen solltest Du auf diese Weise bei der Vielzahl an Wahlen, die durch eine 4-jährige Legislatur des Bundes, einer meist 5-jährigen Legislatur der Länder und eine meist 6-jährige Wahlperiode der Kommunen bei 17 Gliederungseinheiten (Bund und 16 Länder) fast immer eine Volksabstimmung mit einer Wahl verknüpfen können. Durch die Vorherbestimmung der Termine wirst Du aber darüber hinaus wahrscheinlich ohnehin eine höhere durchschnittliche Abstimmungsbeteiligung erreichen können. Was hältst Du davon?--Miltiades 21:17, 14. Okt. 2011 (CEST)
- Im übrigen bin ich auch gegen die Beschränkung der direkten Demokratie auf bestimmte Katalogtatbestände. Was soll das? Ist nun das Volk der Souverän oder sind Bundestag und Bundesrat der Souverän? Vor vielen Jahren habe ich in der Schweiz ein Jahr studiert und es gab damals gerade eine Initiative zur Abschaffung der schweizerischen Armee. Wer erlebt hat, mit wieviel Stolz die Schweizer auf ihre Armee blicken und daß dort praktisch niemand etwas werden kann, der nicht Reserveoffizier ist, konnte nicht verstehen, daß eine solche Initiative es überhaupt geschafft hatte zur Abstimmung zu kommen. Ich habe mit vielen schweizer Freunden damals gesprochen und der Tenor war ziemlich einhellig, daß man natürlich nicht die Armee abschaffen wolle, aber die Armee doch sehr schlecht geworden sei und einen Denkzettel bräuchte. Da ich das sehr oft gehört habe, habe ich dann irgendwann nachgefragt, was denn passieren würde, wenn die Abstimmung tatsächlich Erfolg hätte und die Armee dann von einem Tag auf den anderen abgeschafft würde. Die Antwort war für mich deutsch-indirekt-demokratisch verbildeten Menschen ebenso überraschend wie entwaffnend. Nun, hieß es, dann würde man eben unverzüglich eine Initiative zur Wiedereinführung der Armee machen und die würde zweifellos Erfolg haben. So geht man, eben auch ein bißchen spielerisch, mit direkter Demokratie um, wenn man ein Volk ist, das daran gewöhnt ist. Bei uns muß das noch ein bißchen wachsen, aber die beständige Angst vor einem kleinen, irren Mann aus Österreich mit rollendem RRRRRRRRRRR ist dabei, meine ich, kein guter Ratgeber. Hieß Dein Antragstitel nicht "Mehr direkte Demokratie wagen"? Ich traue mich, weil ich definitiv keine Anhaltspunkte für einen Rückfall in Nazi-Zeiten erkennen kann, in einem Land, das als einziges in Europa keine starke nationalistische Partei kennt.--Miltiades 21:30, 14. Okt. 2011 (CEST)
Dass man vom "Staat" nicht verlangen kann, inhaltliche Argumente der Gegenseite zu übernehmen, ist klar. Man kann aber verlangen, dass er der (meist finanzschwächeren) Initiative dabei hilft, deren Position im gleichen Maße wie diejenige der Parlamentsmehrheit zu verbreiten. Denn es gibt ein Allgemeininteresse der Bürger, über Pro und Contra gleichermaßen aufgeklärt zu werden. Ein Sammelbegriff wie "Staat" erscheint sinnvoll, weil je nach Land und politischer Ebene verschiedene Akteure beteiligt sind: Z.B. erstellt in Berlin der Landesabstimmungsleiter von der Senatsinnenverwaltung eine Pro-/Contra-Broschüre, eine denkbare Kostenerstattung für Informationsarbeit auf Bundesebene müsste hingegen analog zur Wahlkampfkostenerstattung beim Präsidenten des Bundestages angesiedelt werden. Dem Vorschlag mit den festen Terminen schließe ich mich nicht an. Die Erfahrungen in Kalifornien damit sind nicht nachahmenswert, denn dadurch wird der Zeitraum für Beratungen und öffentliche Diskussionen sehr eingeengt. Bzgl. Themenausschlüssen: Das Papier spricht zunächst einmal von "denkbaren" Themenbeschränkungen, d.h. man respektiert, dass es in absoluten Ausnahmefällen Themen geben kann, die zu sehr in die Zuständigkeit des Parlaments eingreifen würden. Beim Haushaltsgesetz sehe ich das als nachvollziehbar an, denn es wurde ja - ebenfalls vom Souverän! - eine Mehrheit mit einem bestimmten Gesamtprogramm gewählt, das auch die Chance zur finanziellen Umsetzung erhalten muss. Sonst mutieren Volksabstimmungen über den gesamten Haushalt zu verkappten Neuwahlen. Man kann einer zuvor gewählten Mehrheit im Parlament nicht zumuten, einerseits einen Wählerauftrag für ein bestimmtes Universalprogramm zu erhalten, andererseits aber - wieder vom Wähler - die Mittel dafür nicht zur Verfügung gestellt zu bekommen. Änderungen bei einzelnen Haushaltsposten sind aber natürlich erlaubt und notwendig. Bei Personalentscheidungen sollten entweder gleich Direktwahlen durch die Bürger vorgesehen sein oder man sollte die Personenwahlen, die das Parlament vorzunehmen hat, dort belassen. Wenn z.B. die Bundesverfassungsrichter direkt gewählt werden, müssten sie auch Wahlkampf betreiben. Das fände ich nicht richtig, da dann die juristische Kompetenz in den Hintergrund rückte und die Öffentlichkeit Aussagen zu den politischen Ansichten des Kandidaten verlangen würde. Es spielten dann auch Datenschutzbelange eine Rolle, etwa hinsichtlich juristischer Prüfungsnoten usw. Bei rein politischen Ämtern (z.B. Bundespräsident, Bundeskanzler) liegt der Fall anders, aber dann sollte man wie gesagt besser gleich Direktwahlen installieren, was mit dem Recht auf Abstimmung über Sachfragen aber nicht gleichzusetzen ist.--Jay Kay 11:55, 15. Okt. 2011 (CEST)
- Nur zum Verständniss: Eine Organisation, die Unterschriften von 10% der Wahlberechtigten sammelt (6 Millionen), soll Verfassungsändernde Volksabstimmungen initiieren können? Und die Unterschriften können auf beliebigem Wege gesammelt werden? Heißt im Endeffekt: Eine große finanzkräftige Organisation kriegt das hin, andere nicht. Ob das so gut ist...
In der Schweiz reicht die Unterschrift von 2% aller Stimmberechtigten, um über eine Verfassungsänderung abstimmen zu lassen. Da ist ein fünfmal so hohes Quorum kein Grund zur Sorge. Sicher werden auch finanzstarke Gruppen versuchen, das Instrument zu nutzen. Aber ein so hohes Quorum müssen auch die erstmal schaffen. Und gerade die vorgeschlagene Interneteintragung kommt den kleinen Initiativen zugute. --Jay Kay 18:38, 15. Okt. 2011 (CEST)
Ich finde den "Mehr Demokratie" Punkt im Parteiprogramm schon recht gut. Da ich zur Zeit keine bessere Variante sehe bin ich dafür diesen Beizubehalten. Dort ist das Thema sehr differenziert behandelt. Vielleicht wäre es besser an anderer Stelle (Positionspapiere? Wahlprogramme?) die einzelnen Komponenten detaillierter zu behandeln. Wie soll Mitwirkung verwirklicht werden? Wie soll der einzelne sich einbringen? Wie sollen direktdemokratische verfahren aussehen? Wie soll der Schutz des Einzelnen (Grundrechte) vor der Mehrheit gewährleistet werden? Das sind alles Aspekte, die im derzeitigen "Mehr Demokratie" Artikel angedeutet werden. Wenn man all diese Aspekte detailliert ins Grundsatzprogramm bringt, platzt es aus allen Nähten. --MCS 15. Okt. 2011
Die direkte Demokratie, d.h. Abstimmungen über Sachfragen, wird im Parteiprogramm bisher so gut wie gar nicht behandelt. Eine Partei, die sich die Demokratisierung auf die Fahnen schreibt, muss hier konkret werden.--Jay Kay 18:38, 15. Okt. 2011 (CEST)
Diskussion
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Pro/Contra-Argument: ...
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Korbinian 20:23, 11. Okt. 2011 (CEST)
- Spearmind 01:24, 12. Okt. 2011 (CEST)
- MCS Mir gefällt der allgemeingehaltene Artikel im derzeitigen Parteiprogramm besser. 15. Okt. 2011
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Nsim 15:38, 13. Okt. 2011 (CEST) grundsätzlich Zustimmung, aber inhaltlich noch nicht konkret genug
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