Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 054

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Version vom 11. Oktober 2011, 17:05 Uhr von Caladan (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Direkte Demokratie

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland mit Stand vom Dezember 2010 wie folgt zu ändern:

Im Abschnitt „Mehr Demokratie wagen“ wird nach dem Unterabschnitt „Mehr Demokratie beim Wählen“ der folgende Unterabschnitt eingefügt:


Neue Fassung
Direkte Demokratie

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 20 nicht nur das Wahlrecht, sondern auch das Abstimmungsrecht. Die Umsetzung dieses Grundrechts ist jedoch von zahlreichen Hürden und Lücken geprägt. Wir Piraten setzen uns deshalb dafür ein, Bürger- und Volksbegehren auf Kommunal- und Landesebene auszuweiten. Darüber hinaus befürworten wir die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene sowie den Ausbau des Europäischen Bürgerbegehrens zu europaweiten Volksabstimmungen über EU-Angelegenheiten.

Dabei sind Unterschriftenquoren festzulegen, die einerseits die Bedeutung der Anliegens belegen, andererseits ohne unzumutbaren finanziellen und organisatorischen Aufwand zu bewältigen sind. Ausreichende Sammel- und Beratungsfristen sollen eine angemessene Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema unterstützen. Der Staat hat die Information der Öffentlichkeit über einen Abstimmungsgegenstand umfassend zu fördern.

Bei Abstimmungen soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden, zumindest aber dürfen Zustimmungs- oder Beteiligungsquoren nicht so hoch angesetzt werden, dass sie zu Verhinderungsinstrumenten werden. Der Katalog der Abstimmungsthemen ist möglichst weit zu fassen. So sollen die Bürger auch das Recht erhalten, über finanzrelevante Fragen abzustimmen. Außerdem befürworten wir Volksabstimmungen gegen noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse des Bundestages (fakultatives Referendum) sowie über wichtige EU-Reformen und Grundgesetzänderungen (obligatorisches Referendum).
Antragsbegründung

Das Grundsatzprogramm bekennt sich momentan nur sehr oberflächlich zur Förderung „direkter demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten“. Während das Wahlrecht einen eigenen Unterabschnitt mit Details wie Panaschieren und Kumulieren erhalten hat, fehlen Einzelheiten zum Abstimmungsrecht bislang komplett. Der vorgeschlagene Abschnitt „Direkte Demokratie“ soll dieses Manko beheben. Er berücksichtigt dabei Formulierungen, die bereits im Programm zur Bundestagswahl 2009 standen. Insgesamt werden wesentliche Aspekte genannt, die angesichts der Erfahrungen mit direkter Demokratie in Deutschland und im Ausland zu den „Knackpunkten“ eines funktionierenden Abstimmungsrechts zählen. Die Piraten legen auf diese Weise ein klares Bekenntnis zum Recht des Souveräns ab, über wichtige Sachfragen nicht seine Stellvertreter entscheiden zu lassen, sondern selbst Verantwortung zu übernehmen.


Datum der letzten Änderung

11.10.2011



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Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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