Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 049

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Version vom 26. Oktober 2011, 14:49 Uhr von SD (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Gemeinsame Sorge

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm / Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 / Europawahl 2014 an geeigneter Stelle einzufügen, dass die Piraten sich dafür einsezten, dass bei nicht-ehelichen Kindern und geklärter Vaterschaft automatisch das gemeinsame Sorgerecht und die gemeinsame Sorgepflicht besteht. Falls einer der Eltern der Ansicht ist, dass eine alleinige Sorge dem Kindeswohl am Besten entspricht, so kann dieser diese bereits heute über BGB § 1671 beantragen und dies gerichtlich prüfen lassen.


Antragsbegründung

Die bisherige Rechtslage sah so aus, dass bei nichtehelichen Kindern die Mutter die alleinige Sorge hat. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft bekannt ist, können Mutter und Vater gemeinsam beim Jugendamt zunächst die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen und dann die gemeinsame Sorge beurkunden. Bei beidem, also Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung muß die Mutter zustimmen, sonst wird der Vater nicht zum Vater, sondern bleibt Erzeuger. Dass heisst er hat 0,0 Rechte in Deutschland. Nicht das Recht, dass Kind zu sehen, nicht das Recht auf irgendwas an seinem eigenen Kind. Wenn nun aber die Vaterschaft geregelt ist, hat der Kraft Unterschrift der Mutter zum rechtlichen Vater gewordene Mann, das Recht zu zahlen und das Kind ab und zu zu sehen. Das Sorgerecht hat er dann noch lange nicht. Wenn die Mutter die gemeinsame Sorge nicht mit dem Vater teilen wollte, hatte der Vater keine Möglichkeit die gemeinsame Sorge z.B. gerichtlich herbeizuführen. Dies ist am 03.12.2009 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Fall Zaunegger gegen Deutschland) als nicht vereinbar mit der europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht am 03.08.2010 seine Rechtssprechung aus dem Jahre 2003 revidiert und nicht einfach nur erklärt, dass diese Rechtslage nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sondern sogar eine "einstweilige Verfügung" erlassen, dass ab sofort jeder betroffene Vater vor Gericht einen Antrag stellen kann, ob die gemeinsame Sorge nicht doch dem Kindeswohl am Besten entspricht. Seitdem findet eine politische Debatte über dieses Thema statt, bei der eine automatische gemeinsame Sorge bisher aber keine Chance hat. Ich bin der Ansicht, dass eine automatische gemeinsame Sorge bei unstrittiger rechtlicher Vaterschaft am wenigstens belastend für alle ist, da sie klare Verhältnisse schafft, die Gleichberechtigung der Elternschaft fördert und Rechtssicherheit bietet--CMFN77 09:38, 24. Okt. 2011 (CEST).


Datum der letzten Änderung

26.10.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Bitte den Antrag genauer fassen, zum Beispiel: "Es wird beantragt im Parteiprogramm / Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 / Europawahl 2014 an geeigneter Stelle einzufügen: Wir wollen, dass beim Kindessorgerecht das Wohl der Kinder im Vordergrund steht. Das gemeinsame Sorgerecht soll auch für unverheiratete Eltern die Regel sein, wenn dieses nicht dem Kindeswohl entgegensteht." Oder so ähnlich. ;-) Andena
  • Der Ausdruck "Elterliche Sorge" ist ein Ettikettenschwindel; der Sache nach handelt es sich um die Vormundschaftsgewalt - die nicht nur im jur. Sinn per definitionem eine Form von Gewalt ist ("gewaltfreie Erziehung" ist eine contradictio in adiecto)
  • ...

Hallo Andena, danke für Deinen Kommentar. Ehrlich gesagt meine ich, dass mein Antrag bereits konkreter ist, als Deine Anregung. Denn 1. Der Begriff Kindeswohl wird durchaus sehr unterschiedlich ausgelegt. 2. Die Gegner des automatischen gemeinsamen Sorgerechts argumentieren, dass nicht-eheliche Eltern in der Regel, die gemeinsame Sorgereklärung beim Jugendamt abgeben. So dass Deine Formulierung meines Erachtens auch mit der Rechtslage von vor dem BVerfG vom 03.08.2010 vereinbar wäre.--CMFN77 06:50, 11. Okt. 2011 (CEST)

  1. Andi M 17:29, 12. Okt. 2011 (CEST)im moment wird im justizministerium eine variante erarbeitet, wonach beide eltern das sorgerecht bekommen. sollte die mutter bis 3 mon nach der geburt dagegen einspruch erheben gibt es eine verhandlung. wahrscheinlich zieht der vater den kürzeren, da das gericht nach dem jugendamt urteilt und die sind auf der weiblichen seite. da muss etwas passieren

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Wer wissen will, wie sowas läuft, der lese sich hier ein: www.trennungsfaq.de www.pappa.com--CMFN77 23:08, 19. Okt. 2011 (CEST)

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

... @ Andi M: Die Sache stellt sich komplizierter dar. Nach meinem Kenntnisstand gibt es einen Gesetzesvorschlag vom Bundesjustizministerium, der unter der Bezeichnung "Widerspruchsmodell" läuft. Das bedeutet, dass der per Vaterschaftsbeurkundung fest stehende Vater beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen kann. Dies wird dann Fakt, wenn die Mutter nicht innerhalb einer gewissen Frist widerspricht. Meines Wissens nach beträgt die Frist im Vorschlag des BJM 8 Wochen. Dieser Vorschlag ist so schlecht nicht, allerdings ist mehr als fraglich, ob er sich durchsetzt, denn verschiedenste Interessengruppen laufen Sturm dagegen. Unter der Bezeichnung "Antragsmodell" läuft ein Vorschlag, wonach der rechtliche Vater über die Hürden Jugendamt und Gericht die gemeinsame Sorge beantragen kann, wenn die Mutter nicht zugestimmt hat. Dann kommt es also ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Mutter zu einem Gerichtsverfahren. Beide diese Modelle gehören meines Erachtens nicht in eine offen Gesellschaft des Jahres 2011, wo doch niemand auf Grund seines Geschlechts benachteiligt werden soll. Das Widerspruchsmodell hat wenigstens noch den Charme, dass der Vater einmal beurkundet, dass er tatsächlich Sorge für sein Kind tragen möchte (was im Einzelfall bei nicht-ehelichen Kinder wohl leider nicht immer selbstverständlich ist) und die Mutter es dann einfach dabei belassen kann, wenn sie einverstanden ist. --CMFN77 21:43, 12. Okt. 2011 (CEST)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Andena
  2. Spearmind 13:37, 10. Okt. 2011 (CEST)
  3. Laird_Dave 16:04, 12. Okt. 2011 (CEST)
  4. Scriptor
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. SD Formulier den Antrag erstmal aus und entscheide dich, ob Parteiprogramm oder Wahlprogramm.
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...