Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 049

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Gemeinsame Sorge

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm / Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 / Europawahl 2014 an geeigneter Stelle einzufügen, dass bei nicht-ehelichen Kindern und unstrittiger Vaterschaft automatisch das gemeinsame Sorgerecht und die gemeinsame Sorgepflicht besteht. Falls einer der Eltern der Ansicht ist, dass eine alleinige Sorge dem Kindeswohl am Besten entspricht, so kann dieser diese bereits heute über BGB § 1671 beantragen und dies gerichtlich prüfen lassen.


Antragsbegründung

Die bisherige Rechtslage sah so aus, dass bei nichtehelichen Kindern die Mutter die alleinige Sorge hat. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft bekannt ist, können Mutter und Vater gemeinsam beim Jugendamt zunächst die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen und dann die gemeinsame Sorge beurkunden. Wenn die Mutter die gemeinsame Sorge nicht mit dem Vater teilen wollte, hatte der Vater keine Möglichkeit die gemeinsame Sorge z.B. gerichtlich herbeizuführen. Dies ist am 03.12.2009 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Fall Zaunegger gegen Deutschland) als nicht vereinbar mit der europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Daraufhin hat das Bundes-verfassungsgericht am 03.08.2010 seine Rechtssprechung aus dem Jahre 2003 revidiert und nicht einfach nur erklärt, dass diese Rechtslage nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sondern sogar eine "einstweilige Verfügung" erlassen, dass ab sofort jeder betroffene Vater vor Gericht einen Antrag stellen kann, ob die gemeinsame Sorge nicht doch dem Kindeswohl am Besten entspricht. Seitdem findet eine politische Debatte über dieses Thema statt, bei der eine automatische gemeinsame Sorge bisher aber keine Chance hat.


Datum der letzten Änderung

12.10.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Bitte den Antrag genauer fassen, zum Beispiel: "Es wird beantragt im Parteiprogramm / Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 / Europawahl 2014 an geeigneter Stelle einzufügen: Wir wollen, dass beim Kindessorgerecht das Wohl der Kinder im Vordergrund steht. Das gemeinsame Sorgerecht soll auch für unverheiratete Eltern die Regel sein, wenn dieses nicht dem Kindeswohl entgegensteht." Oder so ähnlich. ;-) Andena
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Hallo Andena, danke für Deinen Kommentar. Ehrlich gesagt meine ich, dass mein Antrag bereits konkreter ist, als Deine Anregung. Denn 1. Der Begriff Kindeswohl wird durchaus sehr unterschiedlich ausgelegt. 2. Die Gegner des automatischen gemeinsamen Sorgerechts argumentieren, dass nicht-eheliche Eltern in der Regel, die gemeinsame Sorgereklärung beim Jugendamt abgeben. So dass Deine Formulierung meines Erachtens auch mit der Rechtslage von vor dem BVerfG vom 03.08.2010 vereinbar wäre.--CMFN77 06:50, 11. Okt. 2011 (CEST)

  1. Andi M 17:29, 12. Okt. 2011 (CEST)im moment wird im justizministerium eine variante erarbeitet, wonach beide eltern das sorgerecht bekommen. sollte die mutter bis 3 mon nach der geburt dagegen einspruch erheben gibt es eine verhandlung. wahrscheinlich zieht der vater den kürzeren, da das gericht nach dem jugendamt urteilt und die sind auf der weiblichen seite. da muss etwas passieren

Diskussion

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Andena
  2. Spearmind 13:37, 10. Okt. 2011 (CEST)
  3. Laird_Dave 16:04, 12. Okt. 2011 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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