Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 038

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Stärkung der Kulturschaffenden gegenüber der Verwertungsindustrie

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm unter Punkt 3. "Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung" als neuen Unterpunkt 3.5. "Stärkung der Kulturschaffenden gegenüber der Verwertungsindustrie" folgendes einzufügen:


Neue Fassung
Die Piratenpartei Deutschland befürwortet eine Reform des Urhebervertragsrechtes zugunsten der vertraglichen Besserstellung von Urhebern, insbesondere der Freiberufler und ausübenden Künstler, gegenüber der Verwertungsindustrie. „Buy-out-“ und Formularverträge sowie die von der Verwertungsindustrie angestrebten gesetzlichen Lizenzen zur Verwertung ohne Zustimmung der Urheber lehnen wir ab.

Kulturschaffende müssen mit der Schöpfung ihrer Werke ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten können und sollen gegenüber der Verwertungsindustrie einen Anspruch auf angemessene und faire Vergütung haben.

Bei Verträgen wird in der Regel eine Gleichberechtigung der Vertragsparteien angestrebt. Dies ist leider derzeit im Urhebervertragsrecht, welches die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten zwischen dem Urheber eines Werkes und seinen Vertragspartnern regelt, nicht der Fall. Durch ein strukturelles Ungleichgewicht ist die Seite der Verwertungsindustrie der Autoren und Künstlerseite überlegen – sowohl in wirtschaftlicher als auch in professioneller Hinsicht. Diese haben keine Möglichkeit, sich gegen die von den Verwertern geforderte Übertragung sämtlicher wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten durch sogenannte “Total-Buy-out-Verträge” zu wehren. In der Folge leben viele freischaffende Autoren und Künstler unter dem Existenzminimum.
Antragsbegründung

Die Forderung nach einer Reform des Urhebervertragsrechtes, welche die Beseitigung des strukturelle Ungleichgewichtes zum Ziel haben soll, ist eine sinnvolle Erweiterung des Parteiprogramms, um auch Künstler, Autoren, Journalisten, Filmemacher und andere Kulturschaffende inhaltlich von den Zielen der Piratenpartei Deutschland zu überzeugen.

Die derzeitige wirtschaftliche Situation, in der sich viele freie Autoren und ausführende Künstler befinden, ist mit mit dem von der Piratenpartei Deutschland geforderten Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe vereinbar, und widerspricht unserer Vorstellung von verantwortlicher, transparenter und nachhaltig gestaltender Kulturpolitik.

Insbesondere freiberufliche Kulturschaffende befinden sich in Vertragsverhandlungen mit der Verwertungsindustrie in einer extrem schwachen Position, in der sie aufgrund des strukturellen Ungleichgewichtes den Forderungen der Verwertungsindustrie schutzlos ausgeliefert sind.

Diese Situation trägt auf Seiten der Verwerter kartellartige und ausbeuterische Züge und ist ein klassischer Fall von Marktversagen.

Die strukturellen Ungleichbehandlung im Urhebervertragsrecht wirkt im Lichte der fortwährenden Forderungen der Verwertungsindustrie nach einer weiteren Verschärfung des Urheberrechtes, zusätzlichen Leistungsschutzrechten sowie der Einführung von Überwachungs- und Sperrstrukturen im Internet, um so zynischer. Insbesondere, da die Verwertungsindustrie nicht müde wird, die Künstler als Faustpfand ins Feld zu führen/vorzuschieben.

Die Forderung nach einer Reform des Urheberrechtes sollte daher durch die Forderung nach einer Reform des Urhebervertragsrechtes flankiert werden, da sich die Situation auch durch die Neufassung von 2002 nicht signifikant verbessert hat.


Datum der letzten Änderung

07.10.2011



Anregungen

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Diskussion

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Pro/Contra-Argument: ...

  • Andena Kein staatlicher Eingriff in die Vertragshoheit. Entweder Künstler sind freischaffend, dann gilt hier die unanfechtbare Vertragsfreiheit - niemand zwingt sie, mit den Verwertern Verträge zu schließen. Oder aber Künstler sind Angestellte der Verwerter, dann könnte man eine Art Tariflohn definieren - aber auch nur dann.
    • Janhemme Zum Vorwurf des staatlichen Eingriffs: Es geht hier gerade nicht um einen staatlichen Eingriff a la Planwirtschaft, sondern um die Beseitigung des Marktversagens damit sich bei Vertragsverhandlungen endlich auf beiden Seiten gleichberechtigte Vertragspartner gegenüberstehen. Derzeit besteht die Vertragsfreiheit nur auf dem Papier. Zum Tariflohn: In der Neufassung von 2002 wurde das Instrument des Tariflohns eingeführt. Das ändert für Freiberufler und Scheinselbständige allerdings gar nichts.
  • Spearmind Bei müssen...Lebensunterhalt - aufgehört zu lesen
    • Janhemme Da es sich um einen Antragsentwurf handelt, könnte man den Absatz: "Kulturschaffende müssen mit der Schöpfung ihrer Werke ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten können und sollen gegenüber der Verwertungsindustrie einen Anspruch auf angemessene und faire Vergütung haben" durchaus streichen oder ändern - hast Du einen Änderungsvorschlag?

Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 14:13, 7. Okt. 2011 (CEST) (bei müssen...Lebensunterhalt - aufgehört zu lesen)
  2. Andena Kein staatlicher Eingriff in die Vertragshoheit. Entweder Künstler sind freischaffend, dann gilt hier die unanfechtbare Vertragsfreiheit - niemand zwingt sie, mit den Verwertern Verträge zu schließen. Oder aber Künstler sind Angestellte der Verwerter, dann könnte man eine Art Tariflohn definieren - aber auch nur dann.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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