Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 017
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Abschaffung von Pflichtmitgliedschaften in Kammern Antragsteller
Timo.richter Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Beantragte Änderungen Hiermit beantrage ich die Aufnahme des folgenden Textes in das Wahlprogramm/Parteiprogramm der Piratenpartei aufzunehmen: 1. Die Mitgliedschaft in einer Öffentlich Rechtlichen Körperschaft muss für natürliche und juristische Personen freiwillig sein. 2. Eine Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, Pflegekammer oder wie auch immer geartet, muss auf der Satzung des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. basieren.
Antragsbegründung
1. Pflichtmitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind ein Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. 2. Liegt wahrscheinleich auch ein Verstoß gegen Artikel 87 und eventl. 43 des EG-Vertrages vor. Art. 87 EG-Vertrag: "(1) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen."
Datum der letzten Änderung
03.10.2011 |
Anregungen
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Diskussion
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Unterstützung / Ablehnung
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- Klaus Schimmelpfennig
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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