Bundesparteitag 2010.1/Satzungsänderungsanträge
Inhaltsverzeichnis
- 1 Antrag 1 (Mindestalter 14 Jahre)
- 2 Antrag 2 (Mitgliedsausweis)
- 3 Antrag 3 (Rückgabe von Mitgliedsausweisen)
- 4 Antrag 4 (Ort der Wahlrechtsausübung)
- 5 Antrag 5 (Beitragsanteil an Junge Piraten)
- 6 Antrag 6 (JuPi-Beitragsanteil bei ermäßigtem Beitrag)
- 7 Antrag 7 (BPT als Schiedsgerichtsinstanz)
- 8 Antrag 8 (Soziale Gerechtigket und Faschismus)
- 9 Antrag 9 (Verbot von Firmenspenden)
- 10 Antrag 10 (Gliederung)
- 11 Antrag 11 (Aufteilung des Mitgliedsbeitrags)
Antrag 1 (Mindestalter 14 Jahre)
Alternativantrag 1
- Änderungsantrag Nr.
- 1.1
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §2 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass das Mindestalter für den Eintritt in die Partei nach §2 (1) von 16 Jahre auf 14 Jahre gesenkt wird.
Alte Fassung: Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
Neue Fassung: Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
- Begründung
Die Partei steht für junge Politik, deswegen sollten wir jungen Menschen nicht den Eintritt in die Partei verwehren. 14 Jahre ist ein angemessenes Alter und steht auch nicht in Konflikt mit dem Parteiengesetz. Viele Jugendliche möchten auch lieber gleich der Partei beitreten, anstatt den Jungen Piraten, hiermit wird ihnen eine Möglichkeit geschaffen.
- Diskussion
- Diskussion
Alternativantrag 2
- Änderungsantrag Nr.
- 1.2
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §2 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass in §2 (1) ein Mindestalter gestrichen wird.
Alte Fassung: Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
Neue Fassung: Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, welche die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
- Begründung
Hat sich aus der Diskussion zu Alternativantrag 1 ergeben, wieso überhaupt ein Mindestalter? Ich zitiere ein Argument: „Denn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind keine halben Menschen. Sie haben ein Recht, sich mündig und selbstbestimmt fühlen zu dürfen und sollten nicht von politischer Partizipation ausgeschlossen werden!“
- Diskussion
- Diskussion
Antrag 2 (Mitgliedsausweis)
Alternativantrag 1
- Änderungsantrag Nr.
- 2.1
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §3 (6)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass in §3 (6) der Ausdruck „auf Wunsch“ hinzugefügt wird.
Alte Fassung: Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.
Neue Fassung: Jeder Pirat erhält auf Wunsch einen Mitgliedsausweis.
- Begründung
Der Mitgliedsausweis ist nicht fälschungssicher, somit hat er keinen Wert für eine Akkreditierung o. ä., er ist lediglich ein kleines Gimmick. Wenn ein Mitgliedsausweis nur an Piraten ausgegeben wird, welche auch einen wollen, können Kosten für die Herstellung gespart werden. Es kann z.B. auf dem Anmeldeformular eine Option „Möchte einen Mitgliedsausweis“ hinzugefügt werden.
- Diskussion
- Diskussion
Alternativantrag 2
- Änderungsantrag Nr.
- 2.1
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §3 (6)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass §3 (6) gestrichen wird.
Alte Fassung: (6) Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.
Neue Fassung: <(6) Gestrichen>
- Begründung
Der Mitgliedsausweis ist nicht fälschungssicher, somit hat er keinen Wert für eine Akkreditierung o. ä., er ist lediglich ein kleines Gimmick. So können auch Herstellungskosten gespart werden.
- Diskussion
- Diskussion
Antrag 3 (Rückgabe von Mitgliedsausweisen)
- Änderungsantrag Nr.
- 3
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §5 (2)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass in §5 (2) die Rückgabe des Mitgliedsausweises gestrichen wird.
Alte Fassung: Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.
Neue Fassung: Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen.
- Begründung
Die Ausweise sind nicht fälschungssicher und dienen auch nicht zur Identifizierung, es ist somit nutzlos die Mitgliedsausweise von Mitgliedern, welche die Mitgliedschaft beendigen, einzusammeln. Außerdem wird dadurch Verwaltungsaufwand eingespart.
- Diskussion
- Diskussion
Antrag 4 (Ort der Wahlrechtsausübung)
- Änderungsantrag Nr.
- 4
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §4 (4)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass der Ort der Wahlrechtsausuebung nicht mehr mit dem der Partei angezeigten Wohnsitz uebereinstimmen muss.
Alte Fassung: Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Neue Fassung: (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
- Begründung
Da bezueglich der Mitgliedschaft Gliederungswahlfreiheit herrscht [= man muss nicht in dem Verband, in dem man seinen [Haupt]Wohnsitz hat, Mitglied werden], ist es widerspruechlich, nur am angegebenen Wohnsitz auch Wahlrecht zu haben; eine Mitgliedschaft ohne Wahlrecht ist schliesslich recht nutzlos.
Antrag 5 (Beitragsanteil an Junge Piraten)
Alternativantrag 5.1
- Änderungsantrag Nr.
- 5.1
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
Fuer Piraten, die sowohl Mitglied bei der Piratenpartei Deutschland als auch den Jungen Piraten sind, wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag beantragt.
Ergänzung:
(9) Für Piraten, die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Piraten sind, erhalten die Jungen Piraten 12€ pro Jahr von der Piratenpartei.
- Begründung
Momentan zahlen Doppelmitglieder nur den Beitrag an die Piratenpartei, um insbesondere juengeren Piraten eine einfachere Moeglichkeit zu geben, sich auch in der Jugendorganisation zu engagieren. Die JuPis bekommen nichts. Um [potentielle] Piraten nicht doppelt zu belasten und Zugehoerigkeit zu zeigen, sowie nicht miteinander um Mitglieder zu konkurrieren, aber gleichzeitig den JuPis bessere finanzielle Planung & Autonomie zu ermoeglichen, soll dieser Passus dienen.
Die unterschiedlichen Versionen dienen lediglich dazu, eine Kompromissfindung zu vereinfachen und sollen als Alternativantraege gegeneinander [also gleichzeitig à la "Variante A, B, C,... oder dagegen"] abgestimmt werden.
Alternativantrag 5.2
- Änderungsantrag Nr.
- 5.2 [Alternativantrag]
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
(9) Für Piraten, die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Piraten sind, erhalten die Jungen Piraten 6€ pro Jahr von der Piratenpartei.
Alternativantrag 5.3
- Änderungsantrag Nr.
- 5.3 [Alternativantrag]
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
(9) Für Piraten, die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Piraten sind, erhalten die Jungen Piraten einen Betrag in Höhe des aktuellen JuPi-Mitgliedsbeitrags, jedoch nicht mehr als die Hälfte des Mitgliedsbeitrags der Piratenpartei, pro Jahr von der Piratenpartei.
Alternativantrag 5.4
- Änderungsantrag Nr.
- 5.4 [Alternativantrag]
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
(9) Für Piraten, die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Piraten sind, erhalten die Jungen Piraten einen Betrag in Höhe der Hälfte des aktuellen JuPi-Mitgliedsbeitrags, jedoch nicht mehr als die Hälfte des Mitgliedsbeitrags der Piratenpartei, pro Jahr von der Piratenpartei.
Antrag 6 (JuPi-Beitragsanteil bei ermäßigtem Beitrag)
Alternativantrag 6.1
- Änderungsantrag Nr.
- 6.1
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 (9) [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
Zusaetzliche Regelung fuer verminderte Beitragsregelungen, sollte der vorige Antrag angenommen werden. §2 (9) soll um diese Passage ergaenzt werden.
Ergänzung:
Sollte der Pirat einen verminderten oder gar keinen Mitgliedsbeitrag zahlen, entfällt die Zahlung an die Jungen Piraten.
- Begründung
Dieser Antrag soll den vorigen um den Fall des verminderten Beitrags ergaenzen. Er ist extra gestellt, um nicht fuer jede moegliche Kombination einen eigenen Antrag stellen zu muessen. Wird keiner der Antraege 5 angenommen, entfaellt dieser ebenfalls. Gleiches gilt natuerlich fuer die Alternativantraege.
Alternativantrag 6.2
- Änderungsantrag Nr.
- 6.2
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 (9) [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
Sollte der Pirat einen verminderten oder gar keinen Mitgliedsbeitrag zahlen, wird die Höhe individuell von der zuständigen Gliederung bestimmt.
Alternativantrag 6.3
- Änderungsantrag Nr.
- 6.3
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 (9) [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
Sollte der Pirat einen verminderten oder gar keinen Mitgliedsbeitrag zahlen, beträgt die Höhe des Betrags 1/3 des vom Mitglied zu zahlenden Beitrags.
Alternativantrag 6.4
- Änderungsantrag Nr.
- 6.4
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §2 (9) [Ergaenzung]
- Beantragte Änderungen
Sollte der Pirat einen verminderten oder gar keinen Mitgliedsbeitrag zahlen, beträgt die Höhe des Betrags 1/6 des vom Mitglied zu zahlenden Beitrags.
Antrag 7 (BPT als Schiedsgerichtsinstanz)
- Änderungsantrag Nr.
- 7
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Schiedsgerichtsordnung / §2 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, Absatz 5 (Bundesparteitag als Berufungsinstanz) zu streichen.
Alte Fassung: (5) Die Berufungsinstanz nach dem Bundesschiedsgericht ist für den Fall, dass das Bundesschiedsgericht die erste Instanz ist oder handlungsunfähig ist, der Bundesparteitag.
Neue Fassung:
- Begründung
Die Vorstellung, ein Bundesparteitag könnte ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen, das rechtstaatlichen Grundsätzen genügt, ist abwegig.
Anmerkung: Schiedsgerichtsurteile können vor staatlichen Gerichten angefochten werden. Diese beschränken sich jedoch auf Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensregeln und der Vertretbarkeit der Ergebnisse. (siehe auch Ipsen, Kommentar zum PartG, § 14, Rn 2 ganz unten)
Antrag 8 (Soziale Gerechtigket und Faschismus)
Ich stehe zur Zeit in Diskussion mit einigen Piraten zu diesem Antrag. Es ist wahrscheinlich, dass ich Ihn ändere oder zurückziehe. Sollte jemand diesen Antrag übernehmen wollen, möge er sich mit mir in Verbindung setzen.
- Änderungsantrag Nr.
- 8
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §1 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, §1.1 (Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet) zu kürzen.
Alte Fassung:
(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.
Neue Fassung: (1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen.
- Begründung
Der Begriff "Soziale Gerechtigkeit" ist eine Worthülse. Es können sehr unterschiedliche Konzepte mit diesem Begriff gemeint sein. Es wird auch nicht deutlich, was eine freiheitliche Gesellschaftsordnung zu einer modernen macht. Unsere Satzung sollte klar vormuliert sein.
Die Ablehnung von totalitären, diktatorischen und faschistischen Bestrebungen ist mehr als selbstverständlich. Es ist für eine freiheitliche und demokratische Partei nicht erforderlich, sich hiervon zusätzlich zu distanzieren, da keine Verwechselungsgefahr besteht. Leider wurde dieser Teil der Satzung vielfach als Auftrag verstanden nicht nur tatsächlichem Faschismus, sondern auch vielen anderen Denkmodellen massiv entgegenzutreten. Dies geschah regelmäßig in einer Art und Weise, die sich eine Partei, die insbesondere für die Informationsfreiheit eintritt, nicht leisten kann.
- Diskussion
- Diskussion
Antrag 9 (Verbot von Firmenspenden)
- Änderungsantrag Nr.
- 9
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung / §7 [Ergänzung]
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass die Annahme von Firmenspenden verboten wird.
Ergänzung: (7) Eine Annahme von Spenden von juristischen Personen ist nicht gestattet.
- Begründung
Sämtliche Parteien bekommen, je nachdem ob sie in der Regierung sind oder nicht, horrende Summen an finanziellen Mitteln von Unternehmen aus der Privatwirtschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Parteispende#Summe_der_Spenden_und_Gro.C3.9Fspenden_an_Bundestagsparteien_2005). Dadurch ist Lobbyismus und Klüngelei Tür und Tor geöffnet. Mit diesem Passus stellen wir uns dem entgegen.
- Diskussion
- Diskussion
Antrag 10 (Gliederung)
- Änderungsantrag Nr.
- 10
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §7 (2)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, die weitere Untergliederung der Partei den Landesverbänden zu überlassen.
Alte Fassung: Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
Neue Fassung: Die Landesverbände bestimmen selbstständig über ihre weitere Untergliederung.
- Begründung
Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland und wenn sind sie teilweise sehr unpraktisch für die Arbeit vor Ort. Multikreisverbände sind bei unserer Größe sinnvoller als Einzelkreisverbände und daher muss Rechtssicherheit geschaffen werden, auch wenn die AG Recht den Pargraph bereits jetzt so auslegt das Multikreisverbände möglich sind. Die Landesverbände kennen die Gegebenheiten in ihrem Bundesland am besten und sollten dies selbst regeln dürfen.
- Diskussion
- Diskussion
Antrag 11 (Aufteilung des Mitgliedsbeitrags)
- Änderungsantrag Nr.
- 11
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Bundessatzung / §2 (5)
- Beantragte Änderungen
Die 5% fuer PPI sollen vom Anteil des Bundes abgehen.
Alte Fassung: Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.
Neue Fassung: Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 35% des Beitrags erhält der Bundesverband, zusätzlich erhält er 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.
- Begründung
Momentan ist die Formulierung zumindest missverstaendlich - sollte der Beitrag extra zu den 40% hinzukommen, wird sogar mehr verteilt, als es gibt, da in den naechsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden.