Bibliothek/Gesetze der Europäischen Union
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Voller Wortlaut der Verfassung, Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (2004/C 310/01)
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- Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 12.2007 (eur-lex.europa.eu/de)
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union (eur-lex.europa.eu/de)
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Bereinigte Übersetzung, abgestimmte Fassung - Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen
- Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
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Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union (EU)
Die Geschichte der Europäischen Union begann nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Schumann-Plan.
1951 wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Dieser Vertrag im Jahre 2002 nach Ablauf der Geltungsdauer von 50 Jahren ausgelaufen.
1957 unterzeichneten sechs Gründungsmitglieder der EGKS in Rom die Verträge zur Begründung von zwei noch heute rechtlich selbständig bestehenden Europäischen Gemeinschaften: Den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG - in EG umbenannt) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM).
In den folgenden Jahrzehnten wurden die drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in mehreren kleinen Schritten weiter entwickelt.
1992 wurde der Vertrag von Maastricht als ein Meilenstein des europäischen Aufbauwerks unterzeichnete. Durch ihn wurde die Europäische Wirtschafts Gemeinschaft EWG in Europäische Gemeinschaft(EG) umbenannte mit zusätzlichen Kompetenzen und Organen ausgestattet. Durch Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, sowie durch die Ausdehnung der europäischen Integration, erhält die Gemeinschaft eine politische Dimension. Seit dem Vertrag von Maastricht tritt der ursprünglich rein wirtschaftliche Zweck der Gemeinschaft, nämlich die Bildung eines gemeinsamen Marktes, gegenüber dem neuen politischen Auftrag in den Hintergrund. Der Vertrag von Maastricht verfolgt fünf Ziele :
- Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe;
- bessere Funktionsfähigkeit der Organe;
- Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion;
- Entwicklung einer sozialen Dimension der Gemeinschaft;
- Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
1999 trat der Amsterdamer Vertrag in Kraft, dadurch wurden die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlamentes gestärkt. Unter anderem wurden Teilbereichs der Justiz und Inneres, nämlich die Visa-, Asyl und Einwanderungspolitik in die Gemeinschaft überführt.
2003 wurde zur Vorbereitung des Beitritts von 8 weiteren Mitgliedsstaaten der Vertrag von Nizza ausgearbeitet. Der Vertrag von Nizza stellt die Grundlage für das derzeit geltende Europarecht dar. Hier wurde der Grundstein für den Prozess gelegt, der in der Unterzeichnung des Vertrages über eine Verfassung für Europa mündete.
2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er begründet die Europäische Union.
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