Bibliothek/Gesetze der Europäischen Union

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Gesetze der Europäischen Union (EU)

Die Europäische Patentorganisation (EPO)


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───► Verträge zur Europäische Union
───► Vertrag über die Europäische Union
───► Vertrag über eine Verfassung für Europa
───► Recht des Europäischen Parlaments und des Rates
───► Beschlüsse des Rates
───► Mitteilung der Kommission
───► Verordnungen
───► Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates

Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union (EU)

Die Geschichte der Europäischen Union begann nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Schumann-Plan.

1951 wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Dieser Vertrag im Jahre 2002 nach Ablauf der Geltungsdauer von 50 Jahren ausgelaufen.

1957 unterzeichneten sechs Gründungsmitglieder der EGKS in Rom die Verträge zur Begründung von zwei noch heute rechtlich selbständig bestehenden Europäischen Gemeinschaften: Den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG - in EG umbenannt) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM).

In den folgenden Jahrzehnten wurden die drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in mehreren kleinen Schritten weiter entwickelt.

1992 wurde der Vertrag von Maastricht als ein Meilenstein des europäischen Aufbauwerks unterzeichnete. Durch ihn wurde die Europäische Wirtschafts Gemeinschaft EWG in Europäische Gemeinschaft(EG) umbenannte mit zusätzlichen Kompetenzen und Organen ausgestattet. Durch Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, sowie durch die Ausdehnung der europäischen Integration, erhält die Gemeinschaft eine politische Dimension. Seit dem Vertrag von Maastricht tritt der ursprünglich rein wirtschaftliche Zweck der Gemeinschaft, nämlich die Bildung eines gemeinsamen Marktes, gegenüber dem neuen politischen Auftrag in den Hintergrund. Der Vertrag von Maastricht verfolgt fünf Ziele :

  • Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe;
  • bessere Funktionsfähigkeit der Organe;
  • Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion;
  • Entwicklung einer sozialen Dimension der Gemeinschaft;
  • Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

1999 trat der Amsterdamer Vertrag in Kraft, dadurch wurden die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlamentes gestärkt. Unter anderem wurden Teilbereichs der Justiz und Inneres, nämlich die Visa-, Asyl und Einwanderungspolitik in die Gemeinschaft überführt.

2003 wurde zur Vorbereitung des Beitritts von 8 weiteren Mitgliedsstaaten der Vertrag von Nizza ausgearbeitet. Der Vertrag von Nizza stellt die Grundlage für das derzeit geltende Europarecht dar. Hier wurde der Grundstein für den Prozess gelegt, der in der Unterzeichnung des Vertrages über eine Verfassung für Europa mündete.

2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er begründet die Europäische Union.

Institutionen der Europäischen Union (EU)

Die Europäische Union (EU) besteht aus 27 unabhängigen, souveränen Staaten, die ihre Interessen durch die Teilweise Abgabe ihrer Hoheitsrechte bündeln und so International einen wesentlich größeren Einfluss erlangen.
Dieser friedliche Weg der Einigung von Völkern ist einzigartig.
Die Zusammenarbeit der Europäischen Union wird durch folgende Rechtsorgane erreicht.
Der Rat der Europäischen Union
ist die oberste politische Instanz der EU und gibt für die Politik die Ziele vor. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Kommission zusammen. Er wird deshalb auch Ministerrat genannt. Er ist das Hauptrechtsorgan das die einzelnen Mitgliedstaaten vertritt.
Das Europäische Parlament
besteht aus den Vertretern der Staaten die sich in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen haben und die die unmittelbar von den Bürgern gewählt werden.
Die Europäische Kommission
gewahrt die die Interessen der EU insgesamt. Die Kommission besteht aus siebenundzwanzig Mitgliedern. Sie wacht über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch Mitgliedstaaten, Private und Unternehmen.

Dieses drei Institutionen erarbeitet die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die innerhalb der gesamten EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Vorschriften vor, die vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Die 27 Mitgliedstaaten setzen sie dann gültigen Vorschriften und Richtlinien um. Die Kommission überwacht den Vorgang der Um- und Durchsetzung der Vorschriften.
Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt, die auch die einzuhaltenden Regeln und Verfahren festlegen. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen und von ihren Parlamenten ratifiziert.

Zwei weitere Einrichtungen haben eine wesentliche Rolle:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat, die von insgesamt acht Generalanwälten unterstützt werden. Dem Gericht erster Instanz wurde, gem. dem Vertrag von Nizza, zusätzlich eine gerichtliche Kammer zugeordnet und ein Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union errichtet.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH)
prüft fortlaufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der Europäischen Union.

Zusätzlich zu diesen Institutionen verfügt die EU noch über andere Gremien, die besondere Aufgaben wahrnehmen:
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Bürger, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
- der Ausschuss der Regionen vertritt die Gebietskörperschaften;
- die Europäische Investitionsbank finanziert Investitionsprojekte der EU und

  unterstützt Unternehmen durch den Europäischen Investitionsfonds;

- die Europäische Zentralbank ist für die europäische Währungspolitik verantwortlich;
- der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände bei den Einrichtungen und Organen;
- der Europäische Datenschutzbeauftragte schützt die persönlichen Daten der Bürger;
- das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht Informationen über die EU;
- das Europäische Amt für Personalauswahl rekrutiert die Bediensteten der EU-Einrichtungen und anderer Gremien;
- Die Europäische Verwaltungsakademie hat den Auftrag, dem EU-Personal Fortbildungsmaßnahmen anzubieten.

Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.

Websites der EU-Institutionen

Europarat
Europäische Parlament

Ständige Ausschüsse des Parlamentes
    Auswärtige Angelegenheiten (AFET)
Menschenrechte (DROI)
Sicherheit und Verteidigung (SEDE)
Entwicklung (DEVE)
International Trade (INTA)
Budgets (BUDG)
Budgetary Control (CONT)
Economic and Monetary Affairs (ECON)
Employment and Social Affairs (EMPL)
Environment, Public Health and Food Safety (ENVI)
Industry, Research and Energy (ITRE)
Internal Market and Consumer Protection (IMCO)
Transport and Tourism (TRAN)
Regional Development (REGI)
Agriculture and Rural Development (AGRI)
Fisheries (PECH)
Culture and Education (CULT)
Legal Affairs (JURI)
Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE)
Constitutional Affairs (AFCO)
Women's Rights and Gender Equality (FEMM)
Petitions (PETI)
Special committees
Financial, Economic and Social Crisis (CRIS)
Policy Challenges Committee (SURE)

Informationsbüro für Deutschland des Europäischen Parlaments

Rat der Europäischen Union
Europäische Kommission (EC)

  Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat)
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Generaldirektionen der Europäische Kommission

GD Arbeit und SozialesSchriftfarbe der in Tags GD AussenbeziehungenSchriftfarbe GD Bildung und Kultur
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GD Umwelt (en)Schrift GD Unternehmen und IndustrieSchrift GD WettbewerbSchrift GD Wirtschaft und Finanzen

Wichtige Programme der EU Hilfen der EU für Mittel- und Osteuropa: EU-PHARE (en) Erweiterung der Europäischen Union Erweiterung verstehen - Einführung in das Thema Finanzielle Unterstützung EURO - die gemeinsame Währung

Europa der Bürger Wegweiserdienst für die Bürger

Sonstige Institutionen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CCRE) Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR)
Gericht erster Instanz
Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Europäischer Rechnungshof (ERH)
Finanz- und Finanzierungs- institutionen

  Europäische Zentralbank (EZB) Frankfurt
Europäische Investitionsbank (EIB)
Investitionsfonds (EIF)

Beratende Organe

  Wirtschafts- und Sozialausschuss (en)
Ausschuss der Regionen (AdR)(en)

Stellen für besondere Angelegenheiten

  Europäischer Bürgerbeauftragter
Datenschutzbeauftragter

Interinstitutionelle Einrichtungen

  Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften Ferner bietet dieses Amt mehrere Online-Dienste mit kostenlosem Zugang zu Informationen über das EU-Recht (EUR-Lex), Veröffentlichungen der EU (EU Bookshop), öffentliche Aufträge der EU (TED)  sowie von der EU geförderte Forschung und Entwicklung (CORDIS) und das EU Whoiswho, das amtliche Verzeichnis der Europäischen Union.
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
Europäische Verwaltungsakademie (EAS)

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