Beschneidung

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Am 7. Mai 2012 hat das Landgericht Köln in einem aufsehenerregenden Urteil (nachzulesen hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.html) die Beschneidung von Kindern als rechtswidrige Körperverletzung charakterisiert. Mit Bestürzung und Fassungslosigkeit habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, mit welcher Polemik die Befürworter von Beschneidungen das Gericht angegriffen haben und in welchem Maße ihnen Politiker und Kirchenvertreter zur Seite gesprungen sind, um auch weiterhin die jahrtausendealte Tradition der Beschneidung von Juden und Muslimen auch in Deutschland zu gewährleisten.

Neben Vertretern der Kirchen und diversen Politikern aller Couleur macht sich auch die Bundesjustizministerin, die dem Urteil „keine Bindungswirkung“ beimißt (was formaljuristisch korrekt ist), ebenso wie etwa unsere Bundeskanzlerin dafür stark, daß ein neues Gesetz auf den Weg gebracht wird, um das, was das LG Köln zu Recht als Körperverletzung eingestuft hat, nun zu legalisieren.

Halten wir fest: Tatsächlich gibt es – anders als immer wieder zu lesen ist – keines-wegs aktuell eine rechtliche Unsicherheit oder einen „rechtsfreien Raum“. Vielmehr hat das LG Köln nur ein Urteil gefällt, das ebensogut auch Jurastudenten im ersten Semester hätten fällen können, wenn sie einen solchen Sachverhalt als Klausuraufgabe gestellt bekommen hätten; denn der Fall ist im Grunde genommen überhaupt nicht kompliziert, sondern völlig einfach:

§ 223 StGB (Körperverletzung) lautet: (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Subsumiert man die Beschneidung unter diesen Tatbestand, gibt es gar keine andere Möglichkeit als diesen als erfüllt anzusehen. Einen Rechtfertigungsgrund in der jahrtausendealten Tradition begründet zu sehen, geht auch fehl.

Denn Art. 2 unseres Grundgesetzes gebietet:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sit-tengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Per-son ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die religiöse Überzeugung der Eltern findet demnach ihre Grenzen in dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln, und jeder, der nun doch daran zu rütteln versucht, ist damit offenkundig bereit, sich über die unabänderlichen (!) Grundsätze unserer Verfassung hinwegzusetzen!

Wenn ich dann noch der BILD (ausnahmsweise mal in Holland als Urlaubslektüre gekauft, ansonsten selbstverständlich keine ernstzunehmende Publikation) entnehme, daß Frau Merkel gesagt haben soll – ich zitiere – : „Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation“, dann schlägt das dem Faß wirklich den Boden aus. Also immer man ran an die Messer und an den Kindern geschnibbelt, weil wir uns ansonsten zum Gespött der Welt machen?!

Ich weiß nicht, ob dahinter nur wieder die Angst steht, als Deutsche an den Pranger gestellt werden zu können, weil wir andere Religionen angeblich nicht genügend respektieren und uns gar „erdreisten“, die Juden auf diese Weise wieder zu unterdrücken. Tatsache ist jedoch, daß das Urteil des LG Köln überhaupt nichts Revolutionäres enthält und der einzige Grund, warum es noch nicht früher zu einem ähnlichen Urteil gekommen ist, nur darin begründet sein wird, daß es in der Vergangenheit noch zu keiner entsprechenden Anklage gekommen ist (im vorliegenden Fall war der Arzt ja auch nur deshalb angeklagt worden, weil es bei der OP zu schweren Komplikationen kam und der Staatsanwalt hierdurch auf den Fall aufmerksam wurde. Der angeklagte Arzt wurde im Übrigen wegen eines für ihn unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen.)

Die Piraten sind offenbar die einzige Partei, die sich bislang zu diesem Thema noch gar nicht geäußert hat. Ich rege daher an, daß wir die verfassungsmäßig gewollte Position vertreten, daß der Schutz der Kinder vor einer Verstümmelung selbst-verständlich über die obskuren und verquasten Weltanschauungsvorstellun-gen von Menschen zu stellen ist, die blindlings einer Tradition folgen, die mit dem aufgeklärten Menschenbild einer modernen Demokratie einfach unverein-bar ist. Wer sich diesen Religionen anschließen und deren Verstümmelungsprakti-ken frönen möchte, kann das ja gerne tun – sobald er die Volljährigkeit erreicht hat und damit in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden kann, ob er sich ohne jegliche medizinische Indikation verstümmeln lassen möchte.

Es bedarf keiner gesetzlichen Neuregelung, und ich kann auch nur vor einer solchen warnen. Die Befürworter einer gesetzlichen Legalisierung von Beschneidungen Minderjähriger werden auch zu erklären haben, warum sie – hoffentlich! – für den Schutz afrikanischer Mädchen vor der rituellen tradierten Beschneidung sind und gleichzeitig die Beschneidung von Jungen in Deutschland als etwas Legitimes ansehen wollen. Auch der von den Befürwortern einer gesetzlichen Neuregeleung immer wieder gern angeführte Schutz der Kinder vor unsachgemäßen Eingriffen im Ausland oder vor illegalen Kurpfuschern in Hinterzimmern in Deutschland taugt als Argument nicht, da es nicht Sinn deutscher Gesetzgebung sein kann, eine Körperverletzung mit dem Argument zu legalisieren, daß diese Straftat ja ansonsten sowieso – dann aber im Geheimen oder im Ausland – begangen werden wird. Wie krank ist denn sowas? Warum dann nicht gleich die Scharia in Deutschland einführen, um für eine möglichst weitgehende und von staatlichen Reglementierungen unbeeinträchtigte Religionsausübung zu sorgen?

Eine bemerkenswerte persönliche Stellungnahme eines ausgewiesen hochkarätigen Berliner Juristen, Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeister, zu diesem Thema findet sich hier: http://www.mueller-gueldemeister.de/?p=542#.T_PlKk_d40s.facebook

Ich empfehle sie jedem Interessierten zur unbedingten Lektüre, da sie weitere anregende Gedanken zu diesem Thema enthält.

Ein weiterer wichtiger Hinweis und plausible Hintergrunderklärung in Bezug auf die anderen Parteien findet sich – ebenfalls von Herrn Müller-Güldemeister verfaßt – hier: http://www.mueller-gueldemeister.de/?p=590#.UAGQTwrElwU.facebook

|Benutzer:Skysegle Ich stimme dem vollständig zu. Nur weil etwas tausende Jahre gemacht wurde ist etwas nicht zwangsläufig richtig und zeitgemäß. Da könnten wir die Frauenrechte für bestimmte Religionen gleich mit aussetzen. Solange Hunde nicht cupiert werden dürfen, sollte man Menschen nicht schlechter behandeln. Man kann ja nichts dafür in welche Religion man reingeboren wird. Ausserdem haben wir ein Religionsrecht, dass jedem 14-jährigen Kind die freie Religionswahl erlaubt. Welchen medizinischen Eingriff religiöse Mosleme bei Religionswechsel bevorzugen ist allgemein bekannt.