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Vorher einen Kreisverband gründen oder einen Bezirksverband?

Weder die Bundessatzung noch die Landessatzung NRW der Piratenpartei legen fest, wie ein Kreisverband auszusehen hat.

In § 5 der Satzung NRW und § 7 der Bundessatzung wird in der Gliederung darauf hingewiesen, dass unter den Landesverbänden die Bezirksverbände (BzV) kommen (entsprechend den Regierungsbezirken), dann die Kreisverbände (KV) aus Landkreisen, kreisfreien Städten und Stadtregionen (= kreisangehörige Städte wie Siegen).

Als Kreisstadt des Kreises Siegen-Wittgenstein sind, brauchen wir in Siegen mindestens einen Kreisverband, wollten wir bei den Kommunalwahlen (April bis Juni 2014) aufgestellt werden.

Zur Zeit arbeiten die Piraten in Siegen mit den Olper Piraten zusammen, insgesamt besteht unsere Gruppe aus 10+ aktiven Piraten.

§ 5 – Gliederung (Satzung NRW)

  • (1) Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden).
  • (2) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisverbänden sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen Regionalverbände. Diese zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame Mitgliederversammlung aus.
  • (3) Ein Regionalverband gilt als gegründet, wenn bei allen Mitgliedervollversammlungen der beteiligten Verbände jeweils mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Die Mitgliederversammlungen müssen diese Beschlüsse mit einem zeitlichen Abstand von maximal drei Monaten und im selben Kalenderjahr fassen. Der Zusammenschluss gilt ab dem ersten Kalenderquartal nach der letzten Beschlussfassung.
  • (4) Für den Austritt eines Gebietes aus einem Regionalverband sind mindestens doppelt so viele gültige Stimmen der Mitglieder des jeweiligen Gebietes dafür wie gültige Stimmen dagegen notwendig. Der Austritt wird mit dem nächsten Kalenderquartal gültig.
  • (5) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden.

Der Regierungsbezirk Arnsberg setzt sich aus 7 Kreisen und 5 kreisfreien Städten (und 78 Gemeinden zusammen).

Der Kreis Siegen-Wittgenstein umfasst 11 Städte, der Kreis Olpe 23 Gemeinden.

Bei gut 10 aktiven Piraten, die sich auf 2 Kreise verteilen, bietet sich an, dass wir zusammenarbeiten und einen Regionalverband gründen.

Das bleibt überschaubarer als ein Bezirksverband und ist hilfreich, bis wir eine gewisse Größe erreicht haben.