Benutzerin:Ka'imi/LQFB/NRW/Änderung der Antragsfrist für LPT: Einladung vor Ende der Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungen
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Änderung der Antragsfrist für LPT: Einladung vor Ende der Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungen
Diskussion und Anregungen bitte auf der Diskussionsseite.
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
§6a, (3), Satz eins, wird wie folgt geändert:
alt:
Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
neu:
Die Einladungsfrist beträgt 56 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
§6a, (4), Satz drei wird wie folgt geändert:
alt:
Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
neu:
Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.
Begründung
Wer nicht die NRW-Info-Mailingliste liest und/oder Vorstandsprotokolle mitverfolgt, erfährt im Zweifel erst vom Termin eines Parteitages, wenn er die Einladung erhält. Aktuell ist zu dem Zeitpunkt dann leider die Frist für Satzungs- und Programmänderungen bereits abgelaufen.