Benutzer Diskussion:Wigbold/Whitepapers/Keine Besteuerung von Zuwendungen!

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Version vom 23. August 2010, 22:02 Uhr von Michael Ebner (Diskussion | Beiträge)

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Anmerkungen Michael Ebner

In ihrem Willen werden die Sparsamen durch die Erbschasftssteuer und die Freigiebigen durch die Schenkungsteuer diskriminiert. - Ebenso die Beschenkten und Erben; - besonders wenn sie in keinem familiären Verhältnis zum Erblasser bzw. Schenkenden stehen.

Es sollte sorgfältiger dargelegt werden, worin die Diskriminierung besteht. Würde das betreffende Vermögen nicht vererbt oder verschenkt, sondern verkonsumiert, so würde darauf Umsatzsteuer entfallen sowie beim entsprechenden Anbieter Einkommen erzielt werden, das ebenso zu versteuern wäre.

Vererben ist wie das Schenken eine besonder Form der Zuwendung. Der Eingriff des Staatswesens in den Akt des Schenkens ist ein Eingriff in das Eigentum des Schenkenden.

Verfassungsrechtler würden unter "Eingriff" jetzt eher Enteignung und den enteignungsgleichen Eingriff verstehen, aber bevor wir jetzt um Begrifflichkeiten streiten, könnte ja zunächst mal geklärt werden, wo das Problem bei einem solchen "Eingriff" liegen soll...

Die Umverteilung und sozialpolitischen Korrektur einer sogn. ungleichen Vermögensverteilung durch das Erheben einer Schenkungssteuer erzeugt keine Soziale Gerechtigkeit.

Es sollte vielleicht noch etwas näher erläutert werden, warum die ungleiche Vermögensverteilung nur "sogn." ist.

Um beurteilen zu können, wie sich eine Schenkungssteuer (von Erbschaftssteuer ist hier ja nicht die Rede) auf die "Soziale Gerechtigkeit" auswirkt, sollte diese erst mal präzise definiert werden.

Im Gegenteil das Vermögen wird aus der Bürgerlichen Gesellschaft abgezogen, um durch die politische Elite verteilt zu werden.

Solange es kein Volksentscheid auf Bundesebene gibt, werden wir an Entscheidungen dieser "politischen Elite" (also des Bundestages) kaum vorbeikommen. Und wie Steuern erhoben werden sollen, ohne dass irgendwo Vermögen abgezogen werden soll, ist mir auch noch nicht ganz klar.

(Geld drucken zieht Vermögen über den Umweg der Inflation ab, andere Länder überfallen und ausbeuten lehnen wir wohl alle ab...)

Zudem wird nicht nur bürgerliches Vermögen umverteilt, sondern es wird bürgerliches Vermögen verhindert.

Verhindert im Sinne von "vollständig verhindert" wird es augenscheinlich nicht, sonst gäbe es kein bürgerliches Vermögen.

Verhindert im Sinne von "was der Staat an Steuern einnimmt, kann nicht gleichzeitig dem Aufbau bürgerlichen Vermögens dienen": ja - aber was wäre die Alternative? Ein spendenfinanzierter Staat?

Der Konsumverzicht, der in der Regel zu angespartem Vermögen führt wird bestraft.


- Ein Vorgang der meist über lange Zeit läuft und von vielen Menschen getragen wird. So wird kollegtive Vermögensbildung verhindert: Private Altervorsorge, kollegtive Vorsorge, die Zuwendung zu Einzelnen und privaten Gemeinschaften im Sinne einer bürgerlichen Selbstversorgung.

Statt dessen sind Parteispenden steuerfrei und werden sogar noch durch politische Subvention mehr als aufgedoppelt. - Hier wird ein sozialer Zweck vollkommen willkürlich angenommen.

Da das Aufkommen dieser Steuern eigentlich recht gering ist, scheint es der Fordernden gemein darum zu gehen, ihrem Neid und ihrer Mißgunst Ausdruck zu geben, bzw. am Neid und der Mißgunst anderer zu partizipieren. Eine Vermutung, ob der Beschenkte "es sich verdient hat, noch in der Lage ist verantwortungsvoll damit umzugehen" ist eine anmaßende. ignorate, respektlose Haltung dem Schenkenden sowie dem Beschenkten gegenüber. Respektlose Gestalten spalten so die Gesellschaft in Arme und Reiche sowie in Menschen, die es sich verdient haben und andere.

Wenn es wirklich um eine Umverteilung im Sinne der Sozialen Gerechtigkeit ginge, wäre eine Steuer gegen die Umverteilung von /Unten nach Oben/ wirksamer. - Eine Steuer, die an der Ursache der Eigentumsübertragung ansetzt: Statt einer Erbschafts- und und Schenkungsteuer, die letztendlich Vermögenswerte besteuert, ist es denkbar, Geldschöpfung und Geldhandel zu besteuern, die Geldwerte zu besteuern, die den Vermögen gegenüber stehen. Die Geldschuld kann direkt aus dem Geldstrom bedient werden, ohne die Schuld Dritter.

Eine Besteuerung von Schenkungen führt aufgrund der Besteuerung des ggf. Realvermögens zu Geldschuld und weiterer Geldschöpfung. Statt eine befreiende Zuwendung zu erhalten, steht der Beschenkte nun in einer Schuld, die er bedienen muß.

Das Finanzwesen wird es freuen: Es kann das Vermögen der Bürger mittels aus dem Nichts geschöpften Geldes übernehmen. Und die politischen Elite erhält das geschöpfte Geld. So funktioniert Machterhalt ... die Banken verscherbeln das Vermögen, die Lobby der politische Elite kauft es, dem Bürger bleiben die Schulden und die Verpflichtung, sie zu bedienen ... und so werden alle /benachteiligten/ Bürger weiter buckeln und sparen, um für sich selbst und ihre Lieben vorzusorgen.


Erbschafts- sowie Schenkungssteuer abschaffen. Keine Besteuerung von Zuwendungen!