Benutzer Diskussion:Sbeyer
Programmänderungsantrag Verbraucherschutz
Hallo, ich habe meinen Programmänderungsantrag zum Verbraucherschutz nach der berechtigten Kritik daran überarbeitet und deutlich allgemeiner gefasst, damit er besser in ein Grundsatzprogramm passt. Bitte prüfe, ob deine Einschätzung des Antrags auch auf die neue Fassung zutrifft. Weitere Verbesserungsvorschläge sind natürlich gerne willkommen. --Jan 19:14, 3. Apr. 2010 (CEST)
Programmänderungsantrag Verbraucherschutz
Hallo, ich habe meinen Programmänderungsantrag zum Verbraucherschutz nach der berechtigten Kritik daran überarbeitet und deutlich allgemeiner gefasst, damit er besser in ein Grundsatzprogramm passt. Bitte prüfe, ob deine Einschätzung des Antrags auch auf die neue Fassung zutrifft. Weitere Verbesserungsvorschläge sind natürlich gerne willkommen. --Jan 19:14, 3. Apr. 2010 (CEST)
Bitte SÄA überarbeiten
"Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit?" Eigentlich sind Deine SÄA nicht nötig, beachte das BGH-Urteil: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zivil/frei/0139.htm "Mehrheitsberechnung bei der Beschlußfassung in einem Verein Bei der Beschlußfassung im Verein ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja-Stimmen und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen." 2/3 Mehrheit ist dann doppelt soviele gültige Ja wie Nein Stimmen.
1. http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Pr%C3%A4zisierung_der_Zweidrittelmehrheit_f%C3%BCr_S%C3%84A_ohne_Zustimmungsquorum Hier vernächlässigst Du "gültig". Abgegebene Ja/Nein Stimmen können gültig und ungültig sein, also welche Mehrheit meinst Du: alle abgegebenen Ja/Nein Stimmen oder nur die gültig abgegebenen Ja/Nein Stimmen?
2. http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Pr%C3%A4zisierung_der_Zweidrittelmehrheit_f%C3%BCr_S%C3%84A Antrag nötig? Ebenso: Wie zählst Du die ungültigen, abgegebenen Nein Stimmen?
Es geht dabei nicht darum, wann Stimmen ungütig sind, das regelt § 39 BWahlG. --Idee 12:43, 9. Apr. 2010 (CEST)
- Werde ich einfügen, dennoch eine kleine Anmerkungen: Das BWahlG regelt keine Wahlen wie unsere, oder?