Benutzer Diskussion:Datenritter/Wahlverfahren
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=L3K0IY
Nach diesen beiden Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung sind deine Ausführungen zur absoluten und qualifizierten Mehrheit falsch. Kannst du mittels Quellenangaben einen direkten Bezug zu deinen Ausführungen herstellen. Dadurch läßt sich das Mißverständnis leichter klären.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Bitte Beiträge unterschreiben.
- Ich schaus mir mal an. Datenritter 17:23, 5. Nov. 2009 (CET)
Inhaltsverzeichnis
"qualifizierte" Mehrheit
KRITIK: LAUT DER SEITE DES BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG IST DIES NICHT DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT. DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT IST EINE MEHRHEIT ÜBER DIE ABSOLUTE MEHRHEIT HINAUS. SIEHE KRITIK UNTEN! http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Joa, das kann man auch laut http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Qualifizierte_Mehrheit so sehen, das Wort "größere" habe ich übersehen bzw. ignoriert. Wie nennt man es dann, wenn es weniger als 2/3, z.B. 25% sind? Ist das dann eine absolute Mehrheit mit der Grundmenge "abgegebene Stimmen"? --Datenritter 17:31, 5. Nov. 2009 (CET)
Eine Mindestgrenze unter 50% besitzt keinen Namen und ist auch kein gängiges Wahlverfahren. Es spricht jedoch nichts dagegen es so zu machen. Jedoch warum! Die absolute Mehrheit (>50%) stellt bereits eine natürliche Barriere dar.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- (Außerdem solltest Du Antworten mit : einrücken, außer in linearen Zwiegesprächen, was wir hier wohl mal annehmen können.)
- Ich habe das jetzt "relative Mehrheit mit Sperrklausel" genannt, siehe geänderte Version des Artikels. Ich überarbeite den noch ein bisschen, aber jetzt sollte es stimmen. --Datenritter 19:30, 5. Nov. 2009 (CET)
relative Mehrheit mit Sperrklausel
- 1.Grundsätzlich spricht nichts gegen die Kombination alles mit allem, aber die relative Mehrheit mit einer Speerklausel zu versehen, führt die relative Mehrheit ad absurdum. Die relative Mehrheit ist deshalb relativ, weil der Kanidat nur die meisten Stimmen auf sich vereinen soll.
- 2.Fordert die Satzung eine relative Mehrheit mit Speerklausel? Als Gegenposition dazu muss ich jedoch sagen, dass es gut ist über neues nachzudenken. Diese Diskussion sollte, dann jedoch auf dieser Seite geführt werden, sondern auf ??? => alternative Wahlverfahren
- 3.Die Speerklausel wird nur für Verhältniswahlen genutzt, um die Anzahl an Gruppierungen zubegrenzen. Nicht bei der Personenwahl.
- 4.Eine Speerklausel macht in einer Personenwahl keinen Sinn. Eine niedrige Speerklausel (z.B.5%) macht keinen Sinn bei der relativen Mehrheit, da die größte Stimmenanzahl den Sitz bekommt. Eine hohe Hürde macht keinen Sinn, da jeder unter der Speerklausel herausfliegt.
- 5.Eine Speeklausel hat keine Legitimation. Entweden man verwendet die relative Mehrheit oder ebend nicht. Ein Kanidat mit 35% bei einer Wahl mit 20% Speerklausel hat immernoch über die Hälfte gegen sich.
--PigoesBt 15:24, 6. Nov. 2009 (CET)
absolute Mehrheit -> qualifizierte Mehrheit
KRITIK: DER TEXT BESCHREIBT DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT UND NICHT DIE ABSOLUTE MEHRHEIT. http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Hmm, klingt logisch... --Datenritter 17:36, 5. Nov. 2009 (CET)
- Nein, die absolute Mehrheit bezieht sich auf eine vorher feststehende Grundmenge wie z.B. die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Einf.C3.BChrung . Es könnte sich allerdings um eine qualifizierte, absolute Mehrheit handeln. Ist etwas verwirrend, und auch der WP-Artikel sagt, dass es da unterschiedliche Erklärungen gibt. --Datenritter 18:12, 5. Nov. 2009 (CET)
Nur bedingt richtig. Für Qualifizierte Mehrheit: Fordert die Geschäftsordnung eine 2/3 Mehrheit aufgrund der abgegebenen Stimmen, dann findet keine Berücksichtigung der möglichen Stimmen statt und auch die Enthaltungen und ungültigen Stimmen bleiben unberücksichtigt. Die Grundgesamtheit einer 2/3 Mehrheit bei Beachtung der Stimmenberechtigten hingegen enthält die ungültige Stimmen und Enthaltungen und ist somit eine direkte Erweiterung der absoluten Mehrheit. Bei meiner Kritk geht es auch direkt um die 2/3 Mehrheit im Orginaltext der absoluten Mehrheit.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Was soll "aufgrund der abgegebenen Stimme" heißen?
- Zur 2/3-Mehrheit steht jetzt im Artikel, wie es auszulegen ist, habe ich gerade mit Hilfe von Benutzer:Falkdeh abgeklärt. --Datenritter 19:36, 5. Nov. 2009 (CET)
- Mögliche Stimmen, d.h. verteilte Stimmkarten auf dem Parteitag sind ohne Bedeutung. Es zaählen nur die abgegebene Stimmen, wobei ungültige/Enthaltungen unbedeutent nicht mit hineingerechent werden. Bei 100 abgegebenen Stimmen (nur Ja und Nein Stimmen) sind 33 Nein und 67 JA Stimmen, der Antrag angenommen. Diese Aussage steht im engen Zusammenhang zu deiner Kritik an der ungenauigkeit der Satzungsformulierung im Orginaltext. --PigoesBt 15:00, 6. Nov. 2009 (CET)
absolute Mehrheit
Jeder hat üblicherweise so viele Stimmen Posten zu vergeben sind.
Beispiel 2
Die vier Kandidaten für zwei Posten erhalten 40% (A), 30%(B), 20% (C) und 10% (D). Als qualifizierte Mehrheit wurden 35% festgelegt. A ist somit bereits gewählt, aber zwischen B und C kommt es zur Stichwahl.
Der Kanidat A ist bereits gewählt. Eine Stichwahl ist unnötig. Der Kanidat A erhält auch den zweiten Posten. Ausnahme: Der Kanidat darf nur einen Posten innehaben. In diesem Fall ist es fraglich, ob die Stimmen von A noch zu den zuberücksichtigenden Stimmen zählen. Ersten A hätte garnicht mehr antreten dürfen, da er bereits einen Posten inne hat. Zweitens fallen A´s Stimmen raus, dann besitzt B 50% (30% entspricht 50% wegen 30+20+10 entspricht 100% der Stimmen. ACHTUNG PERSÖNNLICHE MEINUNG! Drittens alle wahlen müßten unabhängig und hintereinander abgehalten werden. In der zweiten Wahl ohne A könnten sich alle Wähler für C (50%)entscheiden.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Ja, das kann man so machen, ist aber untypisch. Ämterhäufung macht man sowieso nicht, und Stichwahlen nur zwischen Kandidaten, die nicht schon vorher ein schlechtes Ergebnis eingefahren haben.
- Man könnte sonst ja auch eine Stichwahl zwischen den n stärksten Kandidaten (inklusive A) abhalten oder sonstwas. Da sind alle möglichen Verfahren denkbar, aber sie sind untypisch und IMHO auch unpraktisch. Festgelegt ist das nirgends, der Parteitag muss es beschließen. --Datenritter 19:36, 5. Nov. 2009 (CET)
- Nachtrag: Bei Stichwahlen ändert man gerne das Verfahren (z.B. bei der Bundespräsidentenwahl). Z.B. mach man zwei Durchgänge mit absoluter und dann einen mit relativer Mehrheit. Das lässt sich auch anwenden, wenn mehr als ein Posten besetzt werden soll. --Datenritter 19:39, 5. Nov. 2009 (CET)
geheime Wahl bei Satzungsänderungen
Ist die möglich? Theoretisch kann das jedes Mitglied per GO-Antrag fordern, über den müsste dann ggf. vorher abgestimmt werden. Datenritter 19:36, 5. Nov. 2009 (CET)
einfache Mehrheit
Würde ich gerne wieder entfernen, da meiner Erfahrung nach unüblich. --Datenritter 20:16, 5. Nov. 2009 (CET) Jetzt mal hierher verschoben. Sehe den Sinn nicht so ganz. Vielleicht mal kurz im IRC besprechen? --Datenritter 20:27, 5. Nov. 2009 (CET)
Muss mich über IRC noch informieren und melde mich sobald es klappt. Die einfache Mehrheit ist Teil der Landessatzung (§9a Abs.2 Landessatzung Schleswig-Holstein). --PigoesBt 14:49, 6. Nov. 2009 (CET)
- Achtung meine Kritik soll nicht als bösartiger Angriff verstanden werden! Die Entfernug einzelner Wahlverfahren wegen der genannten Argumentation würde mich persönlich veranlssen die Akzeptanzwahl herauszunehmen, denn dieses Verfahren kennen ich nicht und deshalb nehme ich an das es kaum Verwendung findet. Eine solches Argument ist natürlich nicht ernst gemeint. Zu jedem Kritkpunkt sollte eine Diskussion stattfinden an dessen Ende der Verfassser des Orginaltextes entscheidet, ob er das System entfernt. Ausnahmen sind anderslautende Regeln durch die Administratoren. --PigoesBt 15:42, 6. Nov. 2009 (CET)
Einfache Mehrheit
Erklärung
Bei der einfachen Mehrheit muss ein Thema mehr als die Hälfte der für die einzelnen Optionen abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Eine Enthaltung zählt dabei nicht als Stimmenabgabe.
Beispiel
Die Anzahl der abgegebenen Stimmen beträgt 26, wobei 5 Enthaltungen dabei sind. Der Kanidat A erhält 11, B erhält 5, ebenso wie der Kandidat C. Der Kanidat A ist der hat die Wahl gewonnen, da er über 50% (11>10) der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Vor- und Nachteil
Es gelten die gleichen Gegenargumente, wie bei der relativen Mehrheit. Zusammen mit Gegenstimmen und Enthaltungen kann es vorkommen, dass ein Kanidat gegen die Mehrheit gewählt wird.