Benutzer Diskussion:Datenritter/Wahlverfahren
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=L3K0IY
Nach diesen beiden Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung sind deine Ausführungen zur absoluten und qualifizierten Mehrheit falsch. Kannst du mittels Quellenangaben einen direkten Bezug zu deinen Ausführungen herstellen. Dadurch läßt sich das Mißverständnis leichter klären.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Bitte Beiträge unterschreiben.
- Ich schaus mir mal an. Datenritter 17:23, 5. Nov. 2009 (CET)
"qualifizierte" Mehrheit
KRITIK: LAUT DER SEITE DES BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG IST DIES NICHT DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT. DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT IST EINE MEHRHEIT ÜBER DIE ABSOLUTE MEHRHEIT HINAUS. SIEHE KRITIK UNTEN! http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Joa, das kann man auch laut http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Qualifizierte_Mehrheit so sehen, das Wort "größere" habe ich übersehen bzw. ignoriert. Wie nennt man es dann, wenn es weniger als 2/3, z.B. 25% sind? Ist das dann eine absolute Mehrheit mit der Grundmenge "abgegebene Stimmen"? --Datenritter 17:31, 5. Nov. 2009 (CET)
Eine Mindestgrenze unter 50% besitzt keinen Namen und ist auch kein gängiges Wahlverfahren. Es spricht jedoch nichts dagegen es so zu machen. Jedoch warum! Die absolute Mehrheit (>50%) stellt bereits eine natürliche Barriere dar.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
absolute Mehrheit
KRITIK: DER TEXT BESCHREIBT DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT UND NICHT DIE ABSOLUTE MEHRHEIT. http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Hmm, klingt logisch... --Datenritter 17:36, 5. Nov. 2009 (CET)
- Nein, die absolute Mehrheit bezieht sich auf eine vorher feststehende Grundmenge wie z.B. die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Einf.C3.BChrung . Es könnte sich allerdings um eine qualifizierte, absolute Mehrheit handeln. Ist etwas verwirrend, und auch der WP-Artikel sagt, dass es da unterschiedliche Erklärungen gibt. --Datenritter 18:12, 5. Nov. 2009 (CET)
Nur bedingt richtig. Für Qualifizierte Mehrheit: Fordert die Geschäftsordnung eine 2/3 Mehrheit aufgrund der abgegebenen Stimmen, dann findet keine Berücksichtigung der möglichen Stimmen statt und auch die Enthaltungen und ungültigen Stimmen bleiben unberücksichtigt. Die Grundgesamtheit einer 2/3 Mehrheit bei Beachtung der Stimmenberechtigten hingegen enthält die ungültige Stimmen und Enthaltungen und ist somit eine direkte Erweiterung der absoluten Mehrheit. Bei meiner Kritk geht es auch direkt um die 2/3 Mehrheit im Orginaltext der absoluten Mehrheit.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
Jeder hat üblicherweise so viele Stimmen Posten zu vergeben sind.
Beispiel 2
Die vier Kandidaten für zwei Posten erhalten 40% (A), 30%(B), 20% (C) und 10% (D). Als qualifizierte Mehrheit wurden 35% festgelegt. A ist somit bereits gewählt, aber zwischen B und C kommt es zur Stichwahl.
Der Kanidat A ist bereits gewählt. Eine Stichwahl ist unnötig. Der Kanidat A erhält auch den zweiten Posten. Ausnahme: Der Kanidat darf nur einen Posten innehaben. In diesem Fall ist es fraglich, ob die Stimmen von A noch zu den zuberücksichtigenden Stimmen zählen. Ersten A hätte garnicht mehr antreten dürfen, da er bereits einen Posten inne hat. Zweitens fallen A´s Stimmen raus, dann besitzt B 50% (30% entspricht 50% wegen 30+20+10 entspricht 100% der Stimmen. ACHTUNG PERSÖNNLICHE MEINUNG! Drittens alle wahlen müßten unabhängig und hintereinander abgehalten werden. In der zweiten Wahl ohne A könnten sich alle Wähler für C (50%)entscheiden.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)