Benutzer Diskussion:Alba

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Spenden, Steuererklärung

Hallo Alba, willkommen bei den Piraten. Ich habe deine Änderung unter Spendenleitfaden/Steuererklärung rückgängig gemacht, weil ich auch nach erneutem Studiums der Gesetzestexte nicht sehen kann, dass meine Zahlen falsch sind: Nach http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34g.html max. 825 EUR für eine Einzelperson für Parteispenden. Nach http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html zusätzlich 825 EUR für eine Einzelperson für Parteien. Falls du anderer Meinung bist, dies bitte begründen. --NineBerry 17:42, 26. Sep. 2011 (CEST)

Hi NineBerry, danke für die Willkommensgrüße. Gerne unterstütze ich die Piraten beim "Klarmachen zum Ändern".

Hier die Erläuterung meiner Version: § 34g Satz 2 EStG sagt, "Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 EUR ... von Ehegatten höchstens jeweils 1650 EUR."

Wenn also die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer maximal 825 EUR (1650 EUR) beträgt und diese Ermäßigung aus 50 Prozent der Ausgaben resultiert, dann betragen die maximalen Ausgaben (Spenden) das doppelte, also 1650 EUR (3.300 EUR).

Die Beträge i.H.v. 1650 EUR (3300 EUR) korrespondieren betragsmäßig auch mit § 10b Abs. 2 EStG.

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Also, bitte wieder schnell auf meine Version zurück. Für weitere Fragen zum Steuerrecht stehe ich gerne zur Verfügung.

So long! Albert

-- Diese E-Mail wurde von Piratenwiki-Benutzer „Alba“ an „NineBerry“ gesendet.