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Grundsätze - Flavour Wigbold

Politischer Standpunkt der PIRATEN und Selbstverständnis

(1) Den Ursprung allen Rechts sehen die PIRATEN im Naturrecht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Als besondere Quellen des Naturrechts sehen die PIRATEN: Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

(2) Das Menschenbild der PIRATEN entspricht dem Artikel 1 der Menschenrechte: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Die PIRATEN bekennen sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Auf Grundlage ihres Menschenbildes und der Menschenrechte bekennen sich die PIRATEN zu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz verfaßt das Staatswesen der Bundesrepublik und garantiert jedem einzelnen Bürger seine Grundrechte, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten ergeben. Die durch das Grundgesetz verfaßte Bundesrepublik Deutschland ist der Garant dieser Rechte.

(4) Der politische Standpunkt der PIRATEN ist der des einzelnen Menschen hinter den Grundrechten. Die PIRATEN verteidigen die Grundrechte: Sie sprechen sich weitestgehend gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch das Staatswesen aus.

(5) Die PIRATEN sehen die Menschenrecht sowie die Grundrechte als Schranken für das Staatswesen. Diese schützen jeden Menschen vor Übergriffen sowie Willkür des Staatswesens.

(6) Die PIRATEN respektieren die Gewaltenteilung des Staatsweses in die drei Staatsgewalten: die Legislative, Exekutive und Judikative. Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht. Selbiges gilt für die föderative (vertikale) Gewaltenteilung.

(7) Freiheit der Bürger bedeutet: Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit der Bürger. Der freie Bürger handelt frei in Verantwortung vor sich selbst. Die Freiheit des Bürgers selbst kann nicht durch das Staatswesen hergestellt sondern nur eingeschränkt werden.

(8) Die PIRATEN unterstützen die Selbstständigkeit der Bürger. Sie setzten sich für die freie Selbstbestimmung des einzelnen Bürgers sowie der bürgerlichen Gesellschaften ein - ganz im Sinne einer kulturellen Vielfalt.

(9) Durch die auf das Staatswesen einwirkenden Lobbyverbände sehen die PIRATEN die Gewaltenteilung des Staates sowie die Freiheit der Bürger gefährdet. Die PIRATEN zeigen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände sowie der des Staatswesens auf. Sie bieten so den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen.

(10) Die PIRATEN betreiben unvoreingenommen - auch mit Distanz zu herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards - die Entwicklung Politischer Dinge.

(11) Die PIRATEN streben die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschaftsordnung an.