Benutzer:Tomtar/Entwuerfe/Nationalpark Nordschwarzwald
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
- Diese Wikiseite soll Fakten und Argumente sammeln. Diese Informationen könnten, wenn eine ausreichende Wissensbasis vorhanden ist, in ein Kommunal- oder sonstiges Wahlprogramm einfliessen. Dies ist allerdings keinesfalls zwingend. Wichtig ist es, ohne vorgefertigte Meinung heranzugehen. Derzeit bin ich weder entschiedener Befürworter noch entschiedener Gegner des Nationalparks Nordschwarzwald. - Tomtar 10:30, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Aus Transparenzgründen: Ich bin Dipl.-Biologe, Hauptfach Botanik, Spezialisierung molekulare Pflanzenphysiologie. - Tomtar 10:42, 11. Okt. 2012 (CEST)
Rechtliche Grundlagen
__TODO__: Zusammenfassung der Paragrafenreiterei.
Definition nach IUCN
- Nach Definition der Nichtregierungsorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature = Weltnaturschutzunion) gibt es sechs Kategorien von Schutzgebieten (hier näher erläutert):
- Ia Strenges Naturschutzgebiet
- Ib Wildnisgebiet
- II Nationalpark
- III Naturmonument oder Naturerscheinung
- IV Biotop- oder Artenschutzgebiet
- V Geschützte Landschaft / geschütztes Meeresgebiet
- VI Schutzgebiet mit nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen
Zu den Zielen aller Schutzgebiete gehören unter anderem [1]:
- Schutz und Erhalt der Zusammensetzung, Struktur und Funktion sowie des Entwicklungspotenzials der biologischen Vielfalt
- Beteiligung an regionalen Schutz- und Erhaltungsstrategien (als Kerngebiete, Pufferzonen, Korridore, Trittsteine für Durchzügler usw.)
- Bewahrung der Vielfalt der Landschaften oder Lebensräume und der darin vorkommenden Arten und Ökosysteme
- Erreichen und/oder Sicherung einer ausreichenden Flächengröße, um die Integrität und die langfristige aufrechterhaltung der vorgesehenen Schutzziele zu gewährleisten
- dauerhafte Bewahrung der Werte, die Grundlage der Gebietsausweisung waren
Wo zweckmäßig, sollen Schutzgebiete zudem folgende Kriterien erfüllen:
- Schutz und Erhalt natürlicher und landschaftlich schöner Gebiete von nationaler und internationaler Bedeutung
- Bereitstellung regulierender Ökosystemleistungen einschließlich der Pufferfunktion gegen die Auswirkungen des Klimawandels
- Bereitstellung von Vorteilen für die Bewohner und die lokalen Gemeinschaften im Einklang mit den anderen Schutzgebiet-Managementzielen
- Möglichkeiten zur Erholung des Menschen bereitstellen – im Einklang mit den anderen Schutzgebiet-Managementzielen
- Unterstützung umweltverträglicher wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und eines mit den Schutzgebietswerten in Verbindung und im Einklang stehenden ökologischen Monitorings
- Bereitstellung von Bildungsmöglichkeiten (auch zu den Managementkonzepten);
- Mobilisierung öffentlicher Unterstützung für den Naturschutz
Der Begriff "Nationalpark" ist dabei historisch entstanden, bevor es international anerkannte Kriterien für Nationalparks gab. Die IUCN verwendete den Begriff für Schutzgebiete der Kategorie II, weil er für große Schutzgebiete geeignet erschien. Viele Nationalparks verfolgen deshalb auch Ziele, die sich in erheblichem Maß von denen der Kategorie II unterscheiden. Darum haben manche Länder ihre als "Nationalpark" bezeichneten Gebiete anderen IUCN-Kategorien zugeordnet - während der Guanacaste National Park in Costa Rica etwa ein Schutzgebiet der Kategorie II ist, ist der Snowdonia National Park in Wales ein Schutzgebiet der Kategorie V.
Schutzgebiete der Kategorie II sind nach IUCN zur Sicherung großräumiger ökologischer Prozesse ausgewiesene, großflächige natürliche oder naturnahe Gebiete oder Landschaften samt ihrer typischen Arten- und Ökosystemausstattung, die auch eine Basis für umwelt- und kulturverträgliche geistig-seelische Erfahrungen und Forschungsmöglichkeiten bieten sowie Bildungs-, Erholungs- und Besucherangebote machen.
- Vorrangiges Ziel eines Schutzgebietes der Kategorie II ist der Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt zusammen mit der ihr zugrundeliegenden ökologischen Struktur und den unterstützenden ökologischen Prozessen sowie Förderung von Bildung und Erholung.
- Merkmale eines Schutzgebietes der Kategorie II:
- Gebiete der Kategorie II sind in der Regel großflächig und schützen ein intaktes Ökosystem. Um das zu erreichen, muss das Schutzgebietsmanagement unter Umständen durch ein abgestimmtes Management im Umland ergänzt werden.
- Das Gebiet sollte charakteristische Beispiele der wichtigsten Naturregionen sowie biologische und Umweltmerkmale oder Landschaften von herausragender Schönheit enthalten, in denen Pflanzen und Tierarten sowie Lebensräume und Räume mit hoher geologischer Diversität vorkommen, die von besonderer Bedeutung für geistig-seelische Erfahrungen sowie für Wissenschaft, Bildung, Erholung und Tourismus sind.
- Das Gebiet sollte so groß und von so hoher ökologischer Qualität sein, dass diejenigen ökologischen Funktionen und Prozesse aufrechterhalten werden können, welche ein langfristiges Überleben der natürlicherweise vorkommenden Arten und Lebensgemeinschaften mit einem Minimum an Managementeingriffen ermöglichen.
- Die biologische Vielfalt sollte sich in Zusammensetzung, Struktur und Funktion in hohem Maße in einem "natürlichen" Zustand befinden oder das Potenzial bieten, in diesen Zustand zurückgeführt zu werden.
FFH-Richtlinie und Natura 2000
Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) aus dem Jahr 1992 [2].
Während die EG-Vogelschutzrichtlinie die Erhaltung aller wildlebenden Vogelarten der EG-Mitgliedstaaten sichern soll, schreibt die FFH-Richtlinie ergänzend den Schutz von europaweit gefährdeten, natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor [3].
Schutztrategien
Gebietsschutz
Die Anhänge I bzw. II der FFH-Richtlinie umfassen natürliche Lebensräume und wildlebende Arten, die europaweit bedroht oder sehr selten sind. Für sie müssen europäische Schutzgebiete, sogenannte FFH-Gebiete, ausgewiesen werden. Diese bilden zusammen mit den Gebieten der Vogelschutzrichtlinie das Natura 2000-Schutzgebietsnetz. Viele Arten sind jedoch nicht nur vom intakten Zustand einzelner Lebensräume, sondern auch von einer Vielzahl von untereinander über Landschaftselemente wie z.B. Fließgewässer, Böschungen und Hecken vernetzten Gebiete abhängig. Durch den Schutz einzelner, isolierter Gebiete kann die biologische Vielfalt deshalb nicht dauerhaft erhalten werden. Auch die Verbindungen zwischen den Lebensräumen müssen geschützt werden. Erst ein derartiger Gebietsverbund ermöglicht den genetischen Austausch verschiedener Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund ihrer hohen Schutzwürdigkeit werden diese in den Anhängen I bzw. II der FFH-Richtlinie als "prioritär" bezeichnet und sind mit strengeren Schutzvorgaben sowie mit besonderen finanziellen Förderungsmöglichkeiten durch LIFE-Natur versehen [4].
Die Meldung der Gebiete erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten, die in Anhang III der FFH-Richtline benannt werden. Politische oder wirtschaftliche Interessen durften bei der Gebietsauswahl nicht berücksichtigt werden [5].
Auswahlkriterien für FFH-Gebiete zum Schutz von:
| Lebensraumtypen (Anhang I) | Arten (Anhang II) |
|---|---|
|
|
Um die gesamte Bandbreite der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen, wurde das Gebiet der EU für die Flächenauswahl und die Bewertung der Vorkommen von Arten und Lebensräumen in neun sogenannte biogeografische Regionen unterteilt: atlantische, kontinentale, alpine, mediterrane, boreale, makaronesische, pannonische, Steppen- und die Schwarzmeerregion.
Deutschland deckt dabei große Bereiche der atlantischen und kontinentalen sowie einen schmalen Saum der alpinen Region ab. Baden-Württemberg liegt vollständig in der kontinentalen Region.
Artenschutz
Nicht alle Arten können ausschließlich durch Schutzgebiete geschützt werden. Sie wandern, nutzen für verschiedene Lebensphasen unterschiedliche Landschaftsbestandteile oder haben große Raumansprüche. Ein Beispiel dafür ist die Wildkatze, die bei der Nahrungssuche große Reviere durchstreift. Andere Arten wie Fledermäuse nutzen gerne menschliche Bauten. Auch der Schutz dieser Arten muss, unabhängig von der Gebietskulisse, gewährleistet werden. In Anhang IV der FFH-Richtlinie sind daher streng zu schützende Arten aufgelistet, deren Schutzerfordernis sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten besteht. Verboten sind das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie der Handel mit diesen Arten. Außerdem sind ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt. Die Bewirtschaftung der Landschaftsräume darf dabei weiter erfolgen, solange sie nicht den Erhaltungszustand der Populationen verschlechtert.
Situation in Baden-Württemberg
Die Sicherung der FFH-Gebiete obliegt in Deutschland den Bundesländern. Sie kann über die Ausweisung als Schutzgebiet erfolgen oder durch vertraglich festgelegte Naturschutzmaßnahmen. In Baden-Württemberg haben dabei Maßnahmen auf vertraglicher Basis Vorrang. Eine Ausweisung als Schutzgebiet erfolgt nur, wenn die gesetzten Schutz- und Erhaltungsziele auf anderem Weg nicht erreicht werden (können). Für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete gilt zudem grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot, was jeweils in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer verankert ist (Baden-Württemberg: §37 NatSchG) [6].
Fazit
- Alle Nationalparks des deutschen Schutzgebietssystems sind derzeit als Kategorie II-Gebiete nach IUCN eingestuft, auch wenn viele heute (Stand 2010) noch nicht sämtliche Anforderungen der Kategorie II erfüllen.
Programmatische Grundlagen der Piratenpartei
- "Wir wollen eine gesunde und natürliche Umwelt erhalten. Dies bedeutet die Reduktion des Eintrages von schädlichen Stoffen in unsere Umwelt und den Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit einer hohen Artenvielfalt." - Parteiprogramm, beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10. September 2006.
- "Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, auch für kommende Generationen. Überzogene Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie, mit dem vorgeschobenen Argument des Umweltschutzes, lehnen wir jedoch ab." - Landtagswahlprogramm Baden-Württemberg 2011
- "Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken, Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden." - Landtagswahlprogramm Baden-Württemberg 2011
Interpretation: Sowohl eine Befürwortung als auch eine Ablehnung des Nationalparks Nordschwarzwald wäre durch diese programmatischen Aussagen gedeckt, wenn sowohl die Einrichtung als auch die Nichteinrichtung des Nationalparks dem Naturschutz dient. Zu bevorzugen ist dabei jene Variante, die dem Schutz der Natur und der Erhaltung der Arten besser dient. Außerdem gilt:
- Die Natur muss langfristig erhalten bleiben.
- Die Natur muss dabei grundsätzlich allen offenstehen.
- Die Biotope müssen miteinander vernetzt und den Arten eine Verbindung in benachbarte Biotope erhalten bleiben.
- Weiterhin gilt, dass die Debatte offen und sachlich geführt werden muss.
Tomtar 16:20, 11. Okt. 2012 (CEST)
Diese Anforderungen werden grundsätzlich von jeder Kategorie der IUCN erfüllt. - Tomtar 10:48, 12. Okt. 2012 (CEST)
Situation im Nordschwarzwald
Studien
- NABU, 2011: "Naturschutzfachliches Screening nationalparktauglicher Gebiete in Baden-Württemberg" - NABU-Landesverband Baden-Württemberg, 10.05.2011
- Eine an der Technischen Universität Dresden angefertigte Bachelorarbeit über den Interessenkonflikt um das Projekt Nationalpark Nordschwarzwald (erwähnt in der Stuttgarter Zeitung vom 01.10.2012) - Titel und Autor werden ermittelt, die Studie wird nach Möglichkeit beschafft
Argumente
Neutral
Pro
Kontra
Kleine Artenkunde
Borkenkäfer
Nationalpark Bayerischer Wald
Auerhuhn
Parteien, Verbände, Initiativen
Neutral
Befürworter
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- NABU LV BaWü
- "Nationalpark fördert die regionale Wirtschaft", Fast alle wissenschaftlichen Untersuchungen sehen positive Effekte durch neue Großschutzgebiete, Badische Neueste Nachrichten, 6. Oktober 2012. [7]
- Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald e.V.
- Greenpeace Mannheim-Heidelberg und GAIA e.V. Stuttgart
Gegner
- www.unser-nordschwarzwald.de Toka 13:39, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Facebook-Gruppe gegen den Nationalpark Nordschwarzwald
Presse
- Stuttgarter Nachrichten vom 24.05.2011
- Stuttgarter Zeitung vom 04.08.2011
- TAZ-Artikel vom 05.03.2012
- Der Westen vom 16.09.2012
- WirtschaftsWoche vom 24.09.2012
- Stuttgarter Zeitung vom 01.10.2012
Sonstige
- Wikiseite des BzV Karlsruhe der Piratenpartei zum Nationalpark Nordschwarzwald
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