Benutzer:Thorres/Texte

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SÄA A03

Änderungsantrag Nr.
A03
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / Finanzordnung § 6
Beantragte Änderungen
  • Ersetze §6 (1) durch den Absatz "Der LPT kann über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben."
  • Ersetze §6 (2) durch den Absatz "Der LPT entscheidet ebenfalls über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben."
Begründung

Wenn das Budget zum nächsten LPT immer wieder verfällt, kann es dazu kommen, dass die AG,PG extra vorher noch alles Geld ausgeben. Die Finanzmittel sollten aber nicht einfach verprasst werden, sondern vernünftig verwendet werden. Um das zu verhindern schlagen wir vor, die Geldzuweisungen nicht jeden LPT verfallen zu lassen, sondern auf den virtuellen Konten zu lassen. Gleichzeitig soll die Mitgliederversammlung das Recht eingeräumt bekommen, die Finanzen manuell zurückzuziehen.

Ist:

FO §6 - Verteilung der Finanzmittel

(1) Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

(2) Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

Soll:

FO §6 - Verteilung der Finanzmittel

(1) Der LPT kann über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

(2) Der LPT entscheidet ebenfalls über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben.


LF-Status

  • eingestellt


SÄA A18

Änderungsantrag Nr.
A18
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen
  • Ersetze in §8 Abs. (1) die Worte "Die LMV" durch "Der LPT" und "Jahr" durch "Kalenderjahr"
Begründung

Die Landesmitgliederversammlung heißt in unserer Satzung "LPT" oder "Landesparteitag", das sollte in diesem Paragraphen auch angepasst werden. Durch "Kalenderjahr" wird die Zeitangabe präzisiert, das wurde an anderen Stellen in der Satzung auch so praktiziert.

Ist

§8 Abs. (1): Die LMV tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.

Soll

§8 Abs. (1): Der LPT tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Kalenderjahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.


Änderungsantrag Nr.
A30
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / § 12 (Satzung und Programme)
Beantragte Änderungen
  • In Abs. (2): Ersetze das Wort "kann" durch "können". Streiche den Satzteil "/den Anträgen".



A26 §8 ABS (2a): Streiche den "ELVORS", weil er ist nirgendo definiert.

Änderungsantrag Nr.
A26
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen
  • Streich in Abs. (2a) und des ELVORs
Begründung

ELVOR ist nicht definiert. Es ist auch nicht klar, was damit nun gemeint sein soll.

Ist

Abs. (2a): die Wahl des LVORs und des ELVORs

Soll

Abs. (2a): die Wahl des LVORs


SÄA A 30: Grammatikfehler beseitigen: §12(2):: kann -> können

Änderungsantrag Nr.
A30
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / § 12 (Satzung und Programme)
Beantragte Änderungen
  • In Abs. (2): Ersetze das Wort "kann" durch "können". Streiche den Satzteil "/den Anträgen".
Begründung

Grammatikfehler und unnötiger Zusatz.

Ist

(2) Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Satzung oder der Programme zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung oder die Programme auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der NRW-Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Soll

(2) Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Satzung oder der Programme zwischen zwei Parteitagen, so können die Satzung oder die Programme auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der NRW-Piraten sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.


A 32 Frist für Vorstandsbewerbungen in Landessatzung

Änderungsantrag Nr.
A32
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / § 9 Landesvorstand (LVOR)
Beantragte Änderungen

Füge an Abs. (3) folgende Sätzen an: "Die Bewerbungsfrist für Vorstandsämter endet grundsätzlich 6 Wochen vor dem LPT. Sollte auf dem LPT ein Vorstandsamt nicht besetzt werden können, entscheidet der Landesparteitag, ob für ein Amt neue Bewerber zugelassen werden."

Dieser Änderungsantrag möge erst mit dem Ende der Versammlung in Kraft treten.

Begründung

Bewerbungen für ein Vorstandsamt sollten wohlüberlegt sein. Außerdem muss den Mitgliedern des Landesverbandes die Möglichkeit gegeben werden, sich vor dem LPT über die Bewerber zu informieren.

Ist

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.

Soll

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt. Die Bewerbungsfrist für Vorstandsämter endet grundsätzlich 6 Wochen vor dem LPT. Sollte auf dem LPT ein Vorstandsamt nicht besetzt werden können, entscheidet der Landesparteitag, ob für ein Amt neue Bewerber zugelassen werden.


A33 Dringlichkeitsanträge unterbinden

Änderungsantrag Nr.
A33
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen

Streiche § 8 Abs. (7)

Begründung

Es soll möglich sein, sich vorher über die Anträge an den LPT Gedanken machen zu können. Deshalb sollten Dringlichkeitsanträge unterbunden werden. Außerdem sollen Anträge durchdacht und nicht kurzfristig gestellt werden.


A34 Grammatikfehler §6 Abs(4)

Änderungsantrag Nr.
A34
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
NRW-Satzung / § 6 (Satzung und Programme)
Beantragte Änderungen
  • In Abs. (4) Streiche den Satzteil ", die"
Begründung

Der Satzteil gehört da satztechnisch nicht rein.

Ist

(4) Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt

Soll

(4) Die Mitgliedsbeiträge für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt


Piratenbüro light

In der Vergangenheit kam es durch die Überlastung der Verwaltung öfter zu Problemen und Verzögerungen. Um diese Problem für die Dortmunder Piraten ein für alle mal der Vergangenheit angehören zu lassen und die Verwaltung des Landesverbandes ebenfalls teilweise zu entlasten, beschließt die Versammlung der Dortmunder Piraten ein Piratenbüro einzurichten. Bei diesem Piratenbüro handelt es sich um eine Person, die dem Vorstand des Landesverbandes bei seiner Arbeit unterstützen und die Situation für Dortmund bei der Verwaltung der Mitglieder entscheidend verbessern soll.

Dieser Büropirat wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Spätestens nach Ablauf dieser Periode hat dann wieder eine Mitgliederversammlung stattzufinden, auf dem der scheidende Verantwortliche einen mündlichen Rechenschaftsbericht abzugeben hat und eine neue verantwortliche Person bestimmt wird. Zusätzlich hat der Büropirat einen laufenden Tätigkeitsbericht zu führen, welcher quartalsweise zu veröffentlichen ist.

Diese Person soll über die Mitgliederdatenbank der Piratenpartei Deutschland Zugriff (nur) auf die Daten der Dortmunder Piraten erhalten und auch nutzen dürfen,

  • um eine Mitgliederversammlung einzuberufen,
  • auf derselbigen die Akkreditierung durchzuführen
  • und datenschutzkonforme Statistiken zu erstellen.

Das Piratenbüro ist dem Vorstand des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen unterstellt, das heißt der Vorstand ist gegenüber dem verantwortlichen Piraten weisungsbefugt. Dieser kann auch in begründeten Fällen den Büropiraten aus seiner Tätigkeit entheben. In diesem Fall hat in absehbarer Zeit wieder eine Mitgliederversammlung zu tagen, welche eine neue Person für das Amt bestimmt. Die Mitgliederversammlung der Dortmunder Piraten ist ebenfalls mit der Mehrheit der Anwesenden dazu berechtigt die Person aus ihrem Amt zu entheben.

Um dem Datenschutz genüge zu tun und die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen, hat der Büropirat eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den gängigen Regeln datenschutzkonform zu verhalten.



Nach einer Idee von Nico Kern.