Benutzer:Thorres/Texte
Inhaltsverzeichnis
SÄA A02
- Änderungsantrag Nr.
- A02
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8, Abs. (1); § 9, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
Füge an den § 8 Abs (1) folgenden Satz an: "Wenn der LPT nicht im ersten Quartal stattfindet, verliert der Vorstand am 1. April seine Legitimation."
Ersetze den § 9 Abs (3) durch "Die Mitglieder des Landesvorstandes werden regulär auf dem ersten LPT jeden Kalenderjahres von den auf dem Landesparteitag anwesenden Mitgliedern in geheimer Wahl bis zum ersten LPT des jeweils nächsten Kalenderjahres gewählt."
- Begründung
Wir hatten am Anfang dieses Jahres die Situation, dass wir eine Woche keinen beschlussfähigen Vorstand hatten, da die Vorstandswahlen im Vergleich zum vorherigem Jahr um eine Woche verschoben waren. Dieses Problem sollte durch diesen Satzungsänderungsantrag in Zukunft nicht mehr auftreten.
Ist:
§9 Landesvorstand (LVOR)
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.
§8 Landesparteitag (LPT)
(1) Die LMV tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.
Soll:
§9 Landesvorstand (LVOR)
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden regulär auf dem ersten LPT jeden Kalenderjahres von den auf dem Landesparteitag anwesenden Mitgliedern in geheimer Wahl bis zum ersten LPT des jeweils nächsten Kalenderjahres gewählt.
§8 Landesparteitag (LPT)
(1) Die LMV tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Wenn der LPT nicht im ersten Quartal stattfindet, verliert der Vorstand seine Legitimation.
Piratenbüro light
In der Vergangenheit kam es durch die Überlastung der Verwaltung öfter zu Problemen und Verzögerungen. Um diese Problem für die Dortmunder Piraten ein für alle mal der Vergangenheit angehören zu lassen und die Verwaltung des Landesverbandes ebenfalls teilweise zu entlasten, beschließt die Versammlung der Dortmunder Piraten ein Piratenbüro einzurichten. Bei diesem Piratenbüro handelt es sich um eine Person, die dem Vorstand des Landesverbandes bei seiner Arbeit unterstützen und die Situation für Dortmund bei der Verwaltung der Mitglieder entscheidend verbessern soll.
Dieser Büropirat wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Spätestens nach Ablauf dieser Periode hat dann wieder eine Mitgliederversammlung stattzufinden, auf dem der scheidende Verantwortliche einen mündlichen Rechenschaftsbericht abzugeben hat und eine neue verantwortliche Person bestimmt wird. Zusätzlich hat der Büropirat einen laufenden Tätigkeitsbericht zu führen, welcher quartalsweise zu veröffentlichen ist.
Diese Person soll über die Mitgliederdatenbank der Piratenpartei Deutschland Zugriff (nur) auf die Daten der Dortmunder Piraten erhalten und auch nutzen dürfen,
- um eine Mitgliederversammlung einzuberufen,
- auf derselbigen die Akkreditierung durchzuführen
- und datenschutzkonforme Statistiken zu erstellen.
Das Piratenbüro ist dem Vorstand des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen unterstellt, das heißt der Vorstand ist gegenüber dem verantwortlichen Piraten weisungsbefugt. Dieser kann auch in begründeten Fällen den Büropiraten aus seiner Tätigkeit entheben. In diesem Fall hat in absehbarer Zeit wieder eine Mitgliederversammlung zu tagen, welche eine neue Person für das Amt bestimmt. Die Mitgliederversammlung der Dortmunder Piraten ist ebenfalls mit der Mehrheit der Anwesenden dazu berechtigt die Person aus ihrem Amt zu entheben.
Um dem Datenschutz genüge zu tun und die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen, hat der Büropirat eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den gängigen Regeln datenschutzkonform zu verhalten.
Nach einer Idee von Nico Kern.