Benutzer:Thorres/Texte
- Änderungsantrag Nr.
- 3 (alles zusammen wie gewünscht)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8 Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt." durch folgenden Wortlaut: "Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt ein LPT im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt."
- Begründung
- Der absolute Zeitpunkt "im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres" ist präziser als die selbe Angabe mit "Jahr"
- Die Abstandsangabe zwischen den beiden Treffen ist sinnlos.
- Die xe in der Paragraphenangabe machen sich nicht gut
- Änderungsantrag Nr.
- 3a (splitten, verschieben von jahr--> kalenderjahr in präz. Zeiangaben)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §8 Abs 1
- Beantragte Änderungen
Streichen des Teilsatzes "Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen"
- Begründung
Der Teilsatz wird nicht benötigt.
- (1) Vorher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
- (1) Nachher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
- Änderungsantrag Nr.
- 3b (splitten, verschieben von jahr--> kalenderjahr in präz. Zeiangaben)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §8 Abs(1)
- Beantragte Änderungen
Ändern von "xx§ 8 Absatz 4xx" in "§ 8 Absatz 4"
- Begründung
Die Xe werden da nicht benötigt
- (1) Vorher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
- (1) Nachher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt.
- Änderungsantrag Nr.
- 5
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §12
- Beantragte Änderungen
Ändern von §12 in "Satzung und Programme" In Abs (1): Ändere "Landessatzung" in "Satzung" und "des Landesprogramms" in "der Programme".
- Begründung
Es war nicht klar, ob Grundsatz- oder Wahlprogramm gemeint war. Durch diesen Antrag wird das präzisiert.
- Änderungsantrag Nr.
- 5a (konsequent im ganzen Paragraphen ersetzt)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §12
- Beantragte Änderungen
Ändern von §12 in "Satzung und Programme"
- In Abs (1): Ändere "Landessatzung" in "Satzung", und "des Landesprogramms" in "der Programme".
- In Abs (2): Ändere "des Landesprogramms" in "der Landesprogramme, und "das Landesprogramm" in "die Landesprogramme".
- In Abs (3): Ändere "des Landesprogramms" in "der Landesprogramme"
- Begründung
Es war nicht klar, ob Grundsatz- oder Wahlprogramm gemeint war. Durch diesen Antrag wird das präzisiert.
- Änderungsantrag Nr.
- 6
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / § 5 Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Streiche in §5 Abs (1) den Teilsatz "den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei,"
- Begründung
Dieser Teilsatz widerspricht erstens dem Geist der Piraten und steht außerdem im Konflikt der Bundessatzung und §2 Abs (4) der NRW-Satzung.
- Abs (1) vorher: "Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
- Abs (1) nachher: "Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
- Änderungsantrag Nr.
- 7
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §9 (4) / Crewordnung §3 (3) / Finanzordnung § 6 (5)
- Beantragte Änderungen
- In § 9 (4): Ersetze das Wort "Tage" durch "Kalendertage"
- Änderungsantrag Nr.
- 7a (Noch nen Tag gefunden --> Werktage/ übernahme des jahres aus Änderungsantrags 3)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §9 (4) / § 8 (1) / Crewordnung §3 (2)/(3) / Finanzordnung § 6 (5)
- Beantragte Änderungen
- In § 8 (1): Ersetze das Wort "Jahr" durch "Kalenderjahr"
- In § 9 (4): Ersetze das Wort "Tage" durch "Kalendertage"
- In Crewordnung §3 (2): Ersetze Wort "Tage" durch "Werktage".
- In Crewordnung §3 (3): Ersetze Wort "Tage" durch "Werktage".
- In Finanzordnung § 6 (5): Ersetze das Wort "Jahres" durch "Geschäftsjahres"
- Änderungsantrag Nr.
- 8
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §8
- Beantragte Änderungen
Fasse den Absatz (1) des § 8 wie folgt neu: "(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen."
Ergänze einen weiteren Absatz (2): "(2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen."