Benutzer:Thorres/Texte
- Änderungsantrag Nr.
- 16
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- NRW / §4 Absatz 4
- Beantragte Änderungen
- Ersetzung des Absatzes im Wortlaut
Ersetze "(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert." </br> durch "(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Versammlung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz anderes bestimmt oder ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert."
- Begründung
Aktuell besteht an dieser Stelle ein Widerspruch mit dem Landeswahlgesetz. Nach unserer Satzung müssen wir nämlich zum Beispiel 16jährigen erlauben, an den Wahlen für die Direktkandidaten und Landeslisten teilzunehmen, weil nach unserer Satzung jeder Pirat das Recht hat in ihrem Rahmen an Wahlen teilzunehmen. Das Landeswahlgesetz sagt aber, dass man volljährig sein muss, um dabei abstimmen zu dürfen. Diese Satzungsänderung soll das entschärfen.
§12 Satzungs- UND Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Piraten beschlossen werden.