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Aus Piratenwiki
§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten (4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Versammlung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz anderes bestimmt oder ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.
§12 Satzungs- UND Programmänderung (1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Piraten beschlossen werden.