Benutzer:Scumm/GO-Trier
Diese Geschäftsordnung wurde noch nicht beschlossen und befindet sich noch in der Entwicklung.
Folgende änderungen habe ich eingefügt:
- Die Kommunikation zwischen den Vorstandsmitgliedern sollte verschlüsselt erfolgen.
- Fände ich nicht schlecht.
- Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht eine Stellungnahme zu Protokoll zu geben.
- also ein sogenanntes Minderheitsvotum etc., damit auch keine meinung unberücksichtig bleibt.
- Der Kreisvorsitzende und der Kreisschatzmeister können Rechtsgeschäfte, außgenommen Dauerschuldverhältnisse, bis zu einer Einzelsumme von 30€ selbstständig im Sinne der Partei durchführen.
- 30€ statt 50€, ausgenommen Dauerschuldverhältnisse
- Diese Rechtsgeschäfte (s.o.) sind dem Vorstand binnen 3 Tagen per E-Mail mitzuteilen.
- damit jeder weiß, was sache ist
Geschäftsordnung des Kreisverbandes Trier / Trier-Saarburg der Piratenpartei Deutschland Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Kreisverbandes Trier / Trier-Saarburg der Piratenpartei Deutschland
- 1.1 Allgemeines
- 1.2 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- 1.3 Vorstandssitzungen
- 1.4 Finanzen
- 1.5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- 1.6 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
- 1.7 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 1.8 Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Kreisverbandes Trier / Trier-Saarburg der Piratenpartei Deutschland
Allgemeines
Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisvorstand des Kreisverbands Trier / Trier-Saarburg der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst gemäß §15 (5) der Kreissatzung u.a. Regelungen zu
- Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder
- Dokumentation der Sitzungen
- virtuellen oder fernmündlichen Kreisvorstandssitzungen
- Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
- Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Geltungsdauer
Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Kreisvorstand gemäß §11 5. der Kreissatzung eine neue beschließt.
Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.
Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Mein alternativ Vorschlag wäre, dass gar nicht in die Satzung zu schreiben sondern einfach: Die Aufgaben des Kreisvorstandes werden jährlich bis zum 31.01.des laufenden Jahres für das Gesamtjahr in einem zu erstellenden Geschäftsverteilungsplan unter den Vorstandsmitgliedern verteilt.
und hier nur wesentliches.Marcus 00:05, 14. Jan. 2010 (CET)
Vorstandsvorsitzender
Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisvorstands zählen u.a. (mein Vorschlag noch unvollständigMarcus 23:48, 13. Jan. 2010 (CET))
- Verwaltung Parteiarchiv
- externer Schriftverkehr führen und archivieren
- Koordination der Regionalgruppen/Ortsverbände
- Kontake zu anderen Parteien
- Regionale Verantwortung für einen Teil des Kreisgebietes (noch abzuklären)
- Verantwortlich für den Internetauftritt des Kreisverbandes
- Materialwart in Abstimmung mit den RG ( ich deshal da ich Platz habe, kann gern auch ein anderer machenMarcus 23:48, 13. Jan. 2010 (CET))
- Vertretung des KV gegenüber dem Landesvorstand
- Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen
- Leitung der Vorstandssitzungen
- Einberufung und Vorbereitung der Landesparteitage
- Eröffnung der Landesparteitage
Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Kreisvorsitzende entlastet den Vorsitzenden in seiner Tätigkeit und vertritt ihn bei Abwesenheit. Darüber hinaus zählen zu seinen Aufgaben u.a.
- Kontakte zu anderen Parteien
- Regionale Verantwortung für einen Teil des Kreisgebietes (noch abzuklären)
- Protokollführung auf Vorstandssitzungen im Wechsel mit dem Beisitzer (Vorschlag Salorta 13:40, 26. Jan. 2010 (CET))
- Koordination eines Kreis-Newsletters (fals wir einen erstellen möchten Salorta 13:51, 26. Jan. 2010 (CET))
Schatzmeister
Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Keisverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht, führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Der Schatzmeister informiert den Vorstand regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht ...was genau und wo .
Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.
- Mitglied im Landesfinanzausschuss
- Vermögensverwaltung
- Buchführung nach den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Bargeldkasse
- Girokonto
- Inventar (klären Beziehung zum Materialwart)
- Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)
- Mitgliederverwaltung
- Erfassen der Mitgliedsanträge
- Begrüßung von Neumitgliedern
- Verschicken von Einladungen zu Parteitagen
- Akkreditierung von Mitgliedern bei Parteitagen
- Leerung des Postfachs im Wechsel mit dem Beisitzer (hatten wir auf erster Vorstandssiztung beschlossen Salorta 13:50, 26. Jan. 2010 (CET))
Beisitzer
Zu den Aufgaben des Beisitzers in 2010 zählen u.a. Vorschlag:
- Pflege der Termine auf der RLP-Homepage.
- Empfängeradresse von Materialsendungen.
- Zusammenarbeit mit Vorstand bei Gestaltung Homepage
- Kontaktperson und Ansprechpartner für Juppis.
- Protokollführung auf Vorstandssitzungen im Wechsel mit stellvertretenden Vorsitzenden (Vorschlag Salorta 13:45, 26. Jan. 2010 (CET))
- Leerung des Postfachs im Wechsel mit dem Schatzmeister (hatten wir auf erster Vorstandssitzung beschlossen Salorta 13:45, 26. Jan. 2010 (CET))
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
- Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen eines Mitglieds des Kreisvorstandes unter Begründung einberufen.
- Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen.
- Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-mail eingeladen.
- Außerordentliche Sitzungen können ohne Frist einberufen werden.
- Die Einladung muss eine vorläufige Tagesordnung umfassen.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Alle Anträge an die Vorstandssitzung sollten mindestens fünf Tage vor der behandelnden Vorstandssitzung allen wahlberechtigten Mitgliedern schriftlich und unter Angabe des vollständigen Namens des Antragssteller angekündigt werden, damit diese öffentlich diskutiert, destilliert und durch eine öffentliche Meinungserhebung untermauert werden. Dies kann durch jedes wahlberechtigte Kreisverbandsmitglied geschehen, wobei dem Vorstand zusteht, die Erhebung bei offensichtlichem Fehlen der Zweckmäßigkeit in ausführlicher öffentlicher schriftlicher Form abzulehnen.
- Das Ergebnis einer Meinungserhebung ergibt sich aus dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zur Anzahl der Wahlbeteiligten und bindet den Vorstand nicht an eine Entscheidung, erzwingt aber eine ausführliche öffentliche schriftliche Begründung, sollte eine Entscheidung entgegen dem Ergebnis getroffen werden.
- Die Erhebung des Meinungsbildes erfolgt mit geeigneten Methoden, sobald diese etabliert worden sind.
- Diese sollen sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitglieder - und nur diese - die Möglichkeit haben, an ihr teilzunehmen und ihnen die Erhebungen rechtzeitig - d.h. mindestens 4 Tage vor Ende – bekannt gegeben werden.
- Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ein Antrag sofort behandelt oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vertagt wird. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als dreimal erfolgen und muss begründet werden.
Antragsberechtigt sind
- Mitglieder des Landesvorstandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei
- Mitglieder des Kreisverbandes Trier/Trier-Saarburg einzeln oder als Gruppe
Kommunikation
- Die Kommunikation zwischen den Vorstandsmitgliedern sollte verschlüsselt erfolgen.
- Jegliche Kommunikation innerhalb des Vorstandes sowie zwischen Vorstandsmitgliedern und Nichtvorstandsmitgliedern ist als vertraulich zu behandeln, soweit dies nicht anders gekennzeichnet ist.
- Ein zu veröffentlicher Antrag ist an übergeordneter Stelle deutlich als socher zu kennzeichnen. [zum Beispiel durch die Formulierung "Ich beantrage..." oder "Antrag an den Kreisvorstand...."]
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Sitzungen des Kreisvorstandes sind Parteiöffentlich.
- Gäste können mit Billigung aller anwesenden Vorstandsmitglieder ebenfalls den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen.
- Ein Mitspracherecht haben Gäste nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes.
- Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Der Antrag ist zu begründen.
- Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann die Sitzung oder einzelne Beratungsgegenstände nichtöffentlich abgehalten werden.
- Jeder, der die Vorstandssitzung stört, kann durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
Leitung der Vorstandssitzungen
- Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
Beschlussfähigkeit / Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.
- Die Vorstandssitzung ist Beschlussfähig wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.
- Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden.
Protokollführung
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht eine Stellungnahme zu Protokoll zu geben.
- Es wird der Öffentlichkeit durch Verbreitung in der Mailingliste bzw. Wiki zur Verfügung gestellt und ist vom Versammlungsleiter und dem Protkollanten zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zehn Tage nach der Vorstandssitzung auf elektronischem Weg auf den Seiten des Vorstandes des Kreisverbandes zu veröffentlichen.
Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen
Vorschlag 1: Vorstandssitzungen können in Form einer Telefonkonferenz stattfinden. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
Rein virtuelle Vorstandssitzungen, wie zum Beispiel per IRC, sind unzulässig.
Vorschlag 2: Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen werden nicht durchgeführt.
Vorschlag 3: Vorstandssitzungen können virtuell oder fernmündlich durgeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
Vorschlag 4: Vorstandssitzungen finden in der Regel als direktes Treffen der Vorstandsmitglieder statt. Außerordentliche Vorstandssitzungen können auch virtuell oder fernmündlich durchgeführt werden. Dabei muss sichergesetellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
- Habe mal verschiedene Vorschläge eingetragen. Salorta 21:36, 24. Jan. 2010 (CET)
Finanzen
- Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 100 Euro auf das Konto des Kreisverbands einzuzahlen.
Rechtsgeschäfte
- Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
- Alle Rechtsgeschäfte bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. Das Vetorecht des Schatzmeisters bleibt unberührt.
- Der Kreisvorsitzende und der Kreisschatzmeister können Rechtsgeschäfte, außgenommen Dauerschuldverhältnisse, bis zu einer Einzelsumme von 30€ selbstständig im Sinne der Partei durchführen.
- Diese Rechtsgeschäfte sind dem Vorstand binnen 3 Tagen per E-Mail mitzuteilen.
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- Der Vorstand bestimmt einen Beauftragten sowie einen Stellvertreter aus seinen Reihen die die Mitgliederdaten zentral verwalten sowie die Mitgliedsanträge erfassen.
- Der Vorstandsvorsitzende kann allen Vorstandsmitglieder ohne weiteren Beschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
- Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
- Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.
- Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Schriftform zu erfolgen und muss bis spätestens zwei Wochen vor der Neuwahl des Vorstandes auf elektronischem Weg veröffentlicht werden.
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandsitzung am xxx in xxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung
- Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Kreis-, Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
- Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.