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Geschäftsordnung des Kreisverbandes Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung des Kreisverbandes Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisvorstand des Kreisverbands Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst gemäß $11 5. der Kreissatzung u.a. Regelungen zu

  • Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder
  • Dokumentation der Sitzungen
  • virtuellen oder fernmündlichen Kreisvorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  • Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Kreisvorstand gemäß §11 5. der Kreissatzung eine neue beschließt.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Mein alternativ Vorschlag wäre, dass gar nicht in die Satzung zu schreiben sondern einfach: Die Aufgaben des Kreisvorstandes werden jährlich bis zum 31.01.des laufenden Jahres für das Gesamtjahr in einem zu erstellenden Geschäftsverteilungsplan unter den Vorstandsmitgliedern verteilt.

und hier nur wesentliches.Marcus 00:05, 14. Jan. 2010 (CET)

Vorstandsvorsitzender

Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisvorstands zählen u.a. (mein Vorschlag noch unvollständigMarcus 23:48, 13. Jan. 2010 (CET))

  1. Verwaltung Parteiarchiv
  2. externer Schriftverkehr führen und archivieren
  3. Koordination der Regionalgruppen/Ortsverbände
  4. Kontake zu anderen Parteien
  5. Regionale Verantwortung für einen Teil des Kreisgebietes (noch abzuklären)
  6. Verantwortlich für den Internetauftritt des Kreisverbandes
  7. Materialwart in Abstimmung mit den RG ( ich deshal da ich Platz habe, kann gern auch ein anderer machenMarcus 23:48, 13. Jan. 2010 (CET))
  8. Vertretung des KV gegenüber dem Landesvorstand
  9. Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen
  10. Leitung der Vorstandssitzungen
  11. Einberufung und Vorbereitung der Landesparteitage
  12. Eröffnung der Landesparteitage

Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Kreisvorsitzende entlastet den Vorsitzenden in seiner Tätigkeit und vertritt ihn bei Abwesenheit. Darüber hinaus zählen zu seinen Aufgaben u.a.

  1. Kontakte zu anderen Parteien
  2. Regionale Verantwortung für einen Teil des Kreisgebietes (noch abzuklären)
  3. Protokollführung auf Vorstandssitzungen im Wechsel mit dem Beisitzer (Vorschlag Salorta 13:40, 26. Jan. 2010 (CET))
  4. Koordination eines Kreis-Newsletters (fals wir einen erstellen möchten Salorta 13:51, 26. Jan. 2010 (CET))

Schatzmeister

Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Keisverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht, führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Der Schatzmeister informiert den Vorstand regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht ...was genau und wo .

Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.

  1. Mitglied im Landesfinanzausschuss
  2. Vermögensverwaltung
    1. Buchführung nach den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
    2. Bargeldkasse
    3. Girokonto
    4. Inventar (klären Beziehung zum Materialwart)
    5. Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)
  3. Mitgliederverwaltung
    1. Erfassen der Mitgliedsanträge
    2. Begrüßung von Neumitgliedern
    3. Verschicken von Einladungen zu Parteitagen
    4. Akkreditierung von Mitgliedern bei Parteitagen
  4. Leerung des Postfachs im Wechsel mit dem Beisitzer (hatten wir auf erster Vorstandssiztung beschlossen Salorta 13:50, 26. Jan. 2010 (CET))

Beisitzer

Zu den Aufgaben des Beisitzers in 2010 zählen u.a. Vorschlag:

  • Pflege der Termine auf der RLP-Homepage.
  • Empfängeradresse von Materialsendungen.
  • Zusammenarbeit mit Vorstand bei Gestaltung Homepage
  • Kontaktperson und Ansprechpartner für Juppis.
  • Protokollführung auf Vorstandssitzungen im Wechsel mit stellvertretenden Vorsitzenden (Vorschlag Salorta 13:45, 26. Jan. 2010 (CET))
  • Leerung des Postfachs im Wechsel mit dem Schatzmeister (hatten wir auf erster Vorstandssitzung beschlossen Salorta 13:45, 26. Jan. 2010 (CET))

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen auf elekronischem Weg eingeladen. Die Einladung umfasst eine vorläufige Tagesordnung. Die regelmäßige Vorstandssitzung findet jeden 2. Freitag im Monat statt, zu regelmäßigen Sitzungen wird nicht eingeladen. Außerordentliche Sitzungen können ohne Frist einberufen werden.

Alternativer Vorschlag für den ersten Satz: Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-mail eingeladen.

Die Satzung schreibt eine Schriftliche Einladung vor, "elektronischer Weg" schliest mündliche Einladungen z.B. Voip nicht aus. Salorta 15:51, 24. Jan. 2010 (CET)

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Alle Anträge an die Vorstandssitzung sollten mindestens fünf Tage vor der behandelnden Vorstandssitzung allen wahlberechtigten Mitgliedern schriftlich und unter Angabe des vollständigen Namens des Antragssteller angekündigt werden, damit diese öffentlich diskutiert, destilliert und durch eine öffentliche Meinungserhebung untermauert werden. Dies kann durch jedes wahlberechtigte Kreisverbandsmitglied geschehen, wobei dem Vorstand zusteht, die Erhebung bei offensichtlichem Fehlen der Zweckmäßigkeit in ausführlicher öffentlicher schriftlicher Form abzulehnen. Das Ergebnis einer Meinungserhebung ergibt sich aus dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zur Anzahl der Wahlbeteiligten und bindet den Vorstand nicht an eine Entscheidung, erzwingt aber eine ausführliche öffentliche schriftliche Begründung, sollte eine Entscheidung entgegen dem Ergebnis getroffen werden. Die Erhebung des Meinungsbildes erfolgt mit geeigneten Methoden, sobald diese etabliert worden sind. Diese sollen sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitglieder - und nur diese - die Möglichkeit haben, an ihr teilzunehmen und ihnen die Erhebungen rechtzeitig - d.h. mindestens 4 Tage vor Ende – bekannt gegeben werden. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ein Antrag sofort behandelt oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vertagt wird. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als dreimal erfolgen und muss begründet werden.

Antragsberechtigt sind

  • Mitglieder des Landesvorstandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei
  • Mitglieder des Kreisverbandes Mittelhaardt einzeln oder als Gruppe

Kommunikation

Jegliche Kommunikation innerhalb des Vorstandes sowie zwischen Vorstandsmitgliedern und Nichtvorstandsmitgliedern ist als vertraulich zu behandeln, soweit dies nicht anders gekennzeichnet ist. Ein zu veröffentlicher Antrag ist an übergeordneter Stelle deutlich als socher zu kennzeichnen, zum Beispiel durch die Formulierung "Ich beantrage..." oder "Antrag an den Kreisvorstand....".

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Sitzungen des Kreisvorstandes sind Parteiöffentlich.

Piraten haben das Recht den Sitzungen des Kreisvorstandes beizuwohnen. Nicht Piraten können mit Billigung aller anwesenden Vorstandsmitglieder ebenfalls den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen.

Ein Mitspracherecht haben Gäste nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Piraten, die die Vorstandssitzung stören, können durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Nicht Piraten können durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Bei den Aufgaben für Vorstandsmitglieder, haben wir im Moment den Vorsitzenden als Sitzungsleiter stehen. Fals wir es so lassen, ist dieser Abschnitt hier überflüssig. Salorta 14:02, 26. Jan. 2010 (CET)

Beschlussfähigkeit / Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Die Vorstandssitzung ist Beschlussfähig wenn 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind bzw. im Vorfeld schriftlich zu Anträgen zugestimmt haben. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Schatzmeister kann seine Veto-Pflicht bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würden. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage der Partei zu Protokoll geben, womit der Antrag als mehrheitlich abgelehnt zu behandeln ist. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters wird seine Veto-Pflicht vom Vorsitzenden wahr genommen. Die Veto-Pflicht definiert sich wie folgt: Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, Ausgabenbeschlüssen, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden.

Die Beschlussfähigkeit ist bereits in der Kreissatzung anders geregelt:
$11 2. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.
Wenn wir das in der GO anders regeln wollen, müsste vorher die Kreissatzung geändert werden. Salorta 15:45, 26. Jan. 2010 (CET)

Protokollführung

Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.

Habe bei den Aufgaben der Vorstandsmitglieder einen Vorschlag für feste Protokollführer eingefügt. Fals der angenommen wird, können wir den ersten Satz streichen. Salorta 14:03, 26. Jan. 2010 (CET)

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.

Es wird der Öffentlichkeit durch Verbreitung in der Mailingliste bzw. Wiki zur Verfügung gestellt und ist vom Versammlungsleiter und dem Protkollanten zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zehn Tage nach der Vorstandssitzung auf elektronischem Weg auf den Seiten des Vorstandes des Kreisverbandes zu veröffentlichen.

Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen

Vorschlag 1: Vorstandssitzungen können in Form einer Telefonkonferenz stattfinden. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.

Rein virtuelle Vorstandssitzungen, wie zum Beispiel per IRC, sind unzulässig.

Vorschlag 2: Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen werden nicht durchgeführt.

Vorschlag 3: Vorstandssitzungen können virtuell oder fernmündlich durgeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.

Vorschlag 4: Vorstandssitzungen finden in der Regel als direktes Treffen der Vorstandsmitglieder statt. Außerordentliche Vorstandssitzungen können auch virtuell oder fernmündlich durchgeführt werden. Dabei muss sichergesetellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.

Habe mal verschiedene Vorschläge eingetragen. Salorta 21:36, 24. Jan. 2010 (CET)

Rechtsgeschäfte

Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich, können Rechtsgeschäfte bis zu einer Einzelsumme von 50€ (Kosten über Laufzeit) selbstständig im Sinne der Partei durchführen. Die Gesamtsumme von Rechtsgeschäften einer Person darf die Summe von 50€ nicht überschreiten. Die Gesamtsumme wird bis zur Verifizierung durch einen Vorstandsbeschluss kumuliert. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 50€ ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig, der den Handelnden Vollmacht erteilt. Für den Inhalt der Barkasse ist eine Obergrenze von 100 Euro vorgesehen, wird dieser Betrag überschritten ist die Barkasse zu leeren.

Der erste Satz ist unvollständig, auch wenn klar ist worum es geht.
Ich verstehe den Abschnitt so, dass jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands berechtigt ist ohne Vorstandsbeschluss Ausgaben bis 50€ zu tätigen. Sollte meiner Meinung nach auf den Schatzmeister begrenzt sein. Außerdem hatten wir auf der ersten Vorstandssitzung bereits eine Obergrenze von 40€ beschlossen. Salorta 22:47, 27. Jan. 2010 (CET)

Alternativer Vorschlag:

Finanzen

Barkasse

Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 100 Euro auf das Konto des Kreisverbands einzuzahlen.

Ausgaben

Über geringfügige Ausgaben bis 40 Euro kann der Schatzmeister unter Berücksichtigung der Finanzlage des Kreisverbands eigenmächtig entscheiden. Geldbewegungen ab einem Betrag von mehr als 40 Euro benötigen einen Vorstandsbeschluss und die Zustimmung des Schatzmeisters.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datei gepflegt. Diese wird von einem Mitglied des Kreisvorstandes verwaltet. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.

Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Schriftform zu erfolgen und muss bis spätestens zwei Wochen vor der Neuwahl des Vorstandes auf elektronischem Weg veröffentlicht werden.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandsitzung am xxx in xxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung

Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Kreis-, Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Aus GO des Landesvorstands übernommen Salorta 21:44, 24. Jan. 2010 (CET)