Benutzer:Piratonym/Entwürfe/GO/AV/Kommunalwahlen
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Inhaltsverzeichnis
Wahlordnung (Vorschlag)
Diese Wahlordnung regelt Wahlen bei der Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahlen XXXX in NRW. Sie ist Bestandteil der Geschäftsordnung.
Ablauf
Beginn
- Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste für die jeweiligen Wahlbezirke oder die Reserveliste.
- Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.
- Die Reihenfolge der Vorstellung und Befragung wird gelost, sofern sich die Kandidaten nicht selbst auf eine Reihenfolge einigen oder nur ein Kandidat zur Wahl steht.
Vorstellung und Befragung
Wahlbezirke
- Jeder Kandidat erhält Gelegenheit, sich innerhalb eines Zeitraums von höchstens 5 Minuten vorzustellen. Kandidaten, die sich bereits für einen anderen Wahlbezirk vorgestell haben, können sich innerhalb Zeitraums von höchstens 1 Minute der Versammlung kurz erneut vorstellen.
- Jeder Kandidat kann nach seiner Vorstellung in einem Zeitraum von höchstens 5 Minuten durch die Versammlung befragt werden.
Reserveliste
- Jeder Kandidat erhält Gelegenheit, sich innerhalb eines Zeitraums von höchstens 10 Minuten vorzustellen.
- Jeder Kandidat kann nach seiner Vorstellung in einem Zeitraum von höchstens 15 Minuten durch die Versammlung befragt werden.
Wahlverfahren
- Es werden ausschließlich geheime Wahlen durchgeführt. Davon ausgenommen sind die Wahl der Vertrauenspersonen und die Wahl der Personen nach § 17 Abs. 8 S. 2 Kommunalwahlgesetz NRW.
- Wenn in diesem Abschnitt die Schulze-Methode verwendet wir, so wird sie wie in Kapitel 2 des Beitrags »A New Monotonic, Clone-Independent, Reversal Symmetric, and Condorcet-Consistent Single-Winner Election Method« von Markus Schulze beschrieben angewendet.
- Steht für einen Wahlbezirk oder die Reserveliste nur ein Kandidat zur Wahl, kann jedes stimmberechtigte, akkreditierte Mitglied der Versammlung mit Ja, Nein oder Enthaltung abstimmen. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.
- Stehen für einen Wahlbezirk oder die Reserveliste mehr als ein Kandidat zur Wahl, wird eine Präferenzwahl durchgeführt.
- Vergibt ein Versammlungsmitglied für Kandidaten keine Schulze-Wertung, so wird dies als höchstmögliche Wertung für diese Kandidaten gewertet.
- Stehen für mehrere Wahlbezirke jeweils nur ein Kandidat zur Wahl, so kann für diese Wahlbezirke ein gemeinsamer Wahlgang durchgeführt werden. Ist ein Kandidat nach einem solchen Wahlgang für mehrere Wahlbezirke gewählt, so darf er die Wahl nur für einen Wahlbezirk annehmen.
- Sind mehrere Stichwahlen für die Reserveliste nötig, so können diese in einem gemeinsamen Wahlgang durchgeführt werden.
- Nach dem Wahlgang für die Reserveliste kann die Versammlung auf Antrag beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Wahlgang durchzuführen. Die bei diesem gewählten Kandidaten werden nach den im ersten Wahlgang gewählten Kandidaten an die Liste angefügt. Dies ist mehrfach möglich.
- Ist nach einem Wahlgang für einen Wahlbezirk kein Kandidat gewählt, so kann die Versammlung auf Antrag beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Wahlgang durchzuführen.
Präferenzwahlverfahren für einen Wahlbezirk
- Jedes stimmberechtigte, akkreditierte Versammlungsmitglied kann für jeden Kandidaten eine ganzzahlige Wertung von 0 bis zur Anzahl der Kandidaten vergeben und für jeden Kandidaten mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Gewählt ist der Kandidat mit dem höchsten Schulze-Rang unter allen Kandidaten, der mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.
Präferenzwahlverfahren für die Reserveliste
- Zunächst wird für alle zur Wahl stehenden Kandidaten ein Wahlgang durchgeführt, bei dem jedes stimmberechtigte, akkreditierte Versammlungsmitglied mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen kann. In diesem Wahlgang ist gewählt, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Die gewählten Personen sind auf die Liste gewählt.
- Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste wird in einem zweiten Wahlgang bestimmt. Dazu wird die Schulze-Methode verwendet. Jedes stimmberechtigte, akkreditierte Versammlungsmitglied kann dabei Wertungen von 0 zur Anzahl der im ersten Wahlgang gewählten Kandidaten vergeben. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste bestimmt sich durch den Schulze-Rang, wobei die Positionen absteigend nach dem Schulze-Rang der Kandidaten vergeben werden.
- Haben mehrere Kandidaten den gleichen Schulze-Rang wird zwischen diesen Kandidaten ein Wahlgang (Stichwahl) durchgeführt, bei dem jedes Versammlungsmitglied für jeden der Kandidaten mit Ja oder Nein stimmen kann. Die Reihenfolge der Kandidaten, für die ein solcher Wahlgang durchgeführt wurde, bestimmt sich absteigend nach der Anzahl ihrer jeweiligen Ja-Stimmen. Besteht nach diesem Wahlgang erneut Gleichstand zwischen mehreren der Kandidaten, entscheidet der Wahlleiter über die Reihenfolge durch Los.