Benutzer:Piratonym/Entwürfe/GO/AV/Kommunalwahlen
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Wahlordnung (Vorschlag)
Diese Wahlordnung regelt Wahlen bei der Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahlen XXXX in NRW. Sie ist Bestandteil der Geschäftsordnung.
Allgemein
- Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste für die jeweiligen Wahlbezirke und die Reserveliste.
- Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.
- Die Reihenfolge der Vorstellung und Befragung wird jeweils gelost, sofern sich die Kandidaten nicht selbst auf eine Reihenfolge einigen.
- Jeder Kandidat erhält Gelegenheit, sich innerhalb eines Zeitraums von höchstens 5 Minuten vorzustellen. Kandidaten, die sich bereits für einen anderen Wahlbezirk vorgestell haben, können sich innerhalb Zeitraums von höchstens 1 Minute der Versammlung kurz erneut vorstellen.
Wahl der Direktkandidaten
Für die Wahl von Direktkandidaten findet pro Wahlbezirk mindestens ein Wahlgang statt.
Einzelpersonenwahl
- Steht nur ein Kandidat zur Wahl, wird eine Abstimmung durchgeführt, bei der jedes stimmberechtigte,
Präferenzwahlverfahren
- Es wird eine Präferenzwahl mittels der Schulze-Methode in Kombination mit einer Akzeptanzwahl duchgeführt.
- Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied kann für jeden Kandidaten eine beliebige ganze Zahl von -x bis x vergeben. Wird für einen Kandidaten keine Wertung vergeben, wird dies als -(x+1) vergeben
- Gewählt sind alle Kandidaten, die mehr positive als negative Wertungen erhalten haben. Die Reihenfolge wird mittels der Schulze-Methode unter allen Kandidaten bestimmt, die mehr positive als negative Wertungen erhalten haben.
- Besteht für mehrere Kandidaten ein Gleichstand, wird eine Stichwahl zwischen ihnen durchgeführt, bei der jedes stimmberechtigte, akkreditierte Versammlungsmitglied eine positive ganze Zahl von 1 bis x vergeben, wobei x die Anzahl der Kandidaten ist, zwischen denen die Stichwahl durchgeführt wird. Die Auswertung erfolgt erneut nach der Schulze-Methode. Besteht nach der Stichwahl erneut ein Gleichstand, können die Kandidaten, zwischen denen der Gleichstand besteht, sich untereinander auf eine Reihenfolge einigen. Wenn sie dies nicht tun, entscheidet der Wahlleiter per Los über die Reihenfolge.
- Nach dem Wahlgang kann die Versammlung auf Antrag beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Wahlgang durchzuführen. Die bei diesem gewählten Kandidaten werden nach den im ersten Wahlgang gewählten Kandidaten an die Liste angefügt.