Benutzer:Piratenschlumpf/BPT2013.2 GO Diff

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Diff der GO Vorschläge

Ich habe die Differenz zwischen Bundesparteitag_2013.2/Geschäftsordnung und Bundesparteitag_2013.2/Geschäftsordnung_update gebildet und möchte euch diese kurz vorstellen.

Dabei wurde Gendering und die Korrektur von Rechtschreibfehlern korrigiert. Das Update enthält die folgenden Änderungen:

§2 (5)

Das Wort „geheimen“ eingefügt, die Option „Enthaltung“ eingefügt.

Öffentliche Abstimmungen sind bereits in §2 (2a/b) geregelt, in (5) wird nun die geheime Abstimmung geregelt und Enthaltung bei geheimen Abstimmungen und Wahlen hinzugefügt.

Persönliche Bewertung: Ja, das ist gut so!


§2 (6)

Akzeptanzwahl als Default festgelegt, Hinweis auf §17i ergänzt.

§17i ist der GO-Antrag auf Änderung des Wahlverfahrens auf Bewertungswahl. Siehe auch die Änderungen zu §17d weiter untern.

Persönliche Bewertung: Ja, das ist gut so!


§2 (10)

Das Wort „unmittelbare“ wurde vor „Wiederholung“ eingefügt.

Persönliche Bewertung: Kleinigkeit und ja, das ist gut so!

§8 (7)

Die Worte „der Versammlung“ wurden in „per Entscheid der Versammlung aufzulösen“ eingefügt.

Persönliche Bewertung: Kleinigkeit und ja, das ist gut so!

§11

Das Wort „jeweilige Position“ durch „jeweiligen Ämter“ ersetzt.

Zweiter Satz „Konnte ein Amt nicht durch eine Wahl besetzt werden, so entscheidet die Versammlung, ob die Kandidatenliste erneut geöffnet und ein erneuter Wahlgang durchgeführt wird.“ wurde ergänzt.

Persönliche Bewertung: Ja, besonders das zweite ist gut und wichtig so!


§17d

Satz „Der Wahlleiter entscheidet, ob mittels Akzeptanz- oder Bewertungswahl abgestimmt wird.“ entfernt.

Persönliche Bewertung: Ja, das ist gut und sogar sehr wichtig so! In dem Update bestimmt nur noch die Versammlung, welches Wahlsystem verwendet wird, nicht mehr der Wahlleiter allein. Bin ich sehr dafür. Siehe auch oben die Änderung zu §2 (6).

§17e

Das Wort „unmittelbar“ vor „wiederholt wird“ eingefügt.

Persönliche Bewertung: Kleinigkeit aber ja, ok.


§17k Änderung der Redezeit

Folgender Absatz entfernt:
(2) Der GO-Antrag auf Änderung der Redezeit ist nicht zulässig, wenn er von einem Mitglied gestellt wird, das bereits eine Rede in der aktuellen Debatte gehalten hat oder selbst in der Redeliste eingereiht ist.

Persönliche Bewertung: Ja, finde ich gut, auch Personen die Reden sollen eine Änderung der Redezeit beantragen dürfen.


§ 17n (1) Änderung der Tagesordnung

Das Hinzufügen eines Punktes zur Tagesordnung (in (1) und (2)) wurde entfernt.

Persönliche Bewertung: Äh, das ist ein Copy+Paste-Fehler, ja? DAS GEHT GAR NICHT !!! Andererseits… das lässt sich beheben, siehe §17o. Insofern ist dies kein Blocker um die neue GO anzunehmen ;-)

§ 17n (4) Änderung der Tagesordnung

Folgender Absatz entfernt:
(4) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung kann nur behandelt werden, wenn dieser vor 15:00 Uhr bei der Versammlungsleitung eingereicht wurde.

Persönliche Bewertung: Ja, das ist gut und sogar sehr wichtig so! Solchen Entscheidungen trifft die Versammlung auch noch ab 15:01.


§ 17o Änderung der Geschäftsordnung

Folgender Absatz entfernt:
(3) Ein GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wird mit einer 2/3 Mehrheit angenommen.

Persönliche Bewertung: Kann man machen, dann gilt halt einfache Mehrheit. Kann man machen. Dann kann ich ja auch die GO wieder so ändern, dass Tagesordnungspunkte hinzugefügt werden können…

§ 17q

Wurde auf §20 verschoben und ist jetzt etwas klarer weil aktuelle Rechtsprechung referenziert wird.

Persönliche Bewertung: Besser als vorher.

§ 21 Erinnerung

Hier wurde nur die Nummerierung angepasst, dies musste so sein weil sich §17 leicht geändert hat.

Persönliche Bewertung: Ja.

Fazit

In Bundesparteitag_2013.2/Geschäftsordnung_update enthält (bis auf §17n) nur Sinnvolles und Richtiges. Und §17n lässt sich leicht zurückändern, wenn das notwendig wird.

Das Update hat meine volle Zustimmung! Und entsprechend gebe ich die Empfehlung, für diese geänderte GO zu stimmen.

P.S.: Ich hätte gerne noch weitere darüber hinausgehende Änderungswünsche, aber obige Änderungen sind auf jeden Fall bereits unterstützenswert.