Benutzer:LarsP/Kreisverband/Satzungsänderungen
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SÄÄ - §9a Abs.3
Der §9a Abs. 3 lautet wie folgt:
- Die Mitglieder des Vorstandes, bestehend aus Piraten, werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag gewählt.
und wird wie folgt geändert:
- Die Mitglieder des Vorstandes, bestehend aus Piraten, werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in gehemer Wahl bis zum nächsten Wahlparteitag auf Kreisebene gewählt.
Begründung: Somit können wir auch Programm- und/oder Satzungsparteitage durchführen, ohne einen neuen Vorstand wählen zu müssen.