Benutzer:LarsP/Kreisverband/Satzungsänderungen

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SÄÄ - §9a Abs.3

Der §9a Abs. 3 lautet wie folgt:

- Die Mitglieder des Vorstandes, bestehend aus Piraten, werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag gewählt.

und wird wie folgt geändert:

- Die Mitglieder des Vorstandes, bestehend aus Piraten, werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in gehemer Wahl bis zum nächsten Wahlparteitag auf Kreisebene gewählt.

Begründung: Somit können wir auch Programm- und/oder Satzungsparteitage durchführen, ohne einen neuen Vorstand wählen zu müssen.