Benutzer:JD/BTW13 Wahlprogramm
| |
Diese Seite ist noch im Entwurfs-Stadium und wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite. |
Hier versuche ich per Remixing ein paar Punkte für unser Bundestagswahlprogram 2013 zu erstellen.
Grundlagen sind:
- Unser Parteiprogramm
- Unser Wahlprogramm von 2009
- Das Wahlprogramm der Grünen von 2009
- Das Wahlprogramm der FDP von 2009
- Das Wahlprogramm der Linken von 2009
- Das Wahlprogramm der SPD von 2009
- Das Wahlprogramm der CDU von 2009
Themen:
Inhaltsverzeichnis
Demokratie und Gesellschaft
Soziale Marktwirtschaft
Familienpolitik
Bildung und Forschung
Innenpolitik und Recht
Datenschutz
Verbraucherschutz
Arbeit und Soziales
Existenzminimum
Soziale Finanzierungskonzepte
Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet. Das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen. Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers. Bei der Berechnung des Bürgergeldanspruches werden alle Erwachsenen und Kinder einer so genannten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen alle Personen, die in einem Haushalt leben, soweit sie sich unterhaltsverpflichtet sind. Kinder erhalten dabei einen eigenen Bürgergeldanspruch im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft. Zusätzliche Pauschalen werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für Ausbildung oder bei Behinderungen gewährt. Regionale Besonderheiten bei den Wohnkosten können mit Zuschlägen berücksichtigt werden. Das Bürgergeld wird vom Finanzamt berechnet und ausgezahlt. In die Berechnung einbezogen werden dabei auch Steueransprüche, Kindergeldansprüche und gegebenenfalls Unterstützungsleistungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung.
Durch das Bürgergeld soll die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit stärker gefördert und anerkannt werden als bisher. Dazu soll die Anrechnung eigenen Arbeitseinkommens auf das Bürgergeld neu ausgestaltet werden. Für den erwerbsfähigen Alleinstehenden ohne Mehrbedarf wird ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. Darüber hinaus bleiben vom eigenen Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens anrechnungsfrei; von 600 Euro bis zum Auslaufen des Bürgergeldes 60 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.Altersvorsorge
Minijobs
Außenpolitik und Europa
Energie und Umwelt
Neue Medien und Internet
Wirtschaft und Finanzen
Staatshaushalt
Unternehmensbesteuerung
Die Steuerbelastung für Unternehmen darf das durchschnittliche Besteuerungsniveau der entwickelten Industrieländer nicht übersteigen, sonst ist die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährdet. Eine gerechte Unternehmensteuer verhält sich neutral gegenüber Rechtsform-, Finanzierungs- und Umstrukturierungsentscheidungen in Unternehmen. Für Unternehmen gleich welcher Rechtsform gilt ein Zwei-Stufen-Tarif von 10 und 25 Prozent. Für Kapitalgesellschaften mit einem Gewinn von über 20.000 Euro wird die Körperschaftsteuer von 15 Prozent im geltenden Recht auf 25 Prozent angehoben. Im Gegenzug wird die Gewerbesteuer ersetzt durch ein Konzept der Kommunalfinanzierung, das für die Gemeinden ein ausreichendes Finanzierungsniveau gewährleistet und ihnen stetige Einnahmen sichert. Eine GmbH wird auf Antrag wie eine Personengesellschaft besteuert. Diese Möglichkeit schafft besonders für kleine und mittlere Familien-Kapitalgesellschaften mehr Rechtsformneutralität und macht die komplizierten Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung überflüssig.
Die FDP fordert die Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Ist-Besteuerung. Es ist doch nur gerecht, wenn Unternehmen ihre Steuer erst dann abführen müssen, wenn ihre Rechnung auch bezahlt ist. Das stärkt die Liquidität insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Wenn auch die Vorsteuer erst nach Bezahlung der Rechnung in Anspruch genommen werden kann, bleibt mehr Zeit, den organisierten Umsatzsteuerbetrug effizient zu bekämpfen.Markt- und Bankenkontrolle
der Aufsicht bei der unabhängigen Bundesbank verhindert Reibungsverluste und strafft die Arbeitsabläufe. Die geldpolitische, volkswirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Expertise ist dann in einer Institution gebündelt und kann effizienter aufeinander abgestimmt werden. Auch auf der europäischen Ebene ist eine schnelle Konzentration und Professionalisierung der Bankenaufsichten erforderlich. Die FDP will so schnell wie möglich die mehr als 70 Finanzmarktaufsichtsbehörden in der EU besser vernetzen. Erstes Ziel ist die unverzügliche Einrichtung einer europäischen Koordinierungsstelle nach dem Modell der Europäischen Zentralbank (EZB). Mittelfristig sollte eine EU-weite Bankenaufsicht geschaffen werden, die bei der EZB anzusiedeln und in den EU-Verträgen abzusichern ist. Die US-amerikanischen Rating-Agenturen haben durch ihre gravierenden Fehlbewertungen ihren Teil zur Finanzmarktkrise beigetragen. Die FDP fordert, die Errichtung einer unabhängigen europäischen Rating-Einrichtung zu prüfen. Beratung und Rating aus einer Hand schaffen Interessenkonflikte und sind zu unterbinden. Die Vorstandsvergütung in Aktiengesellschaften muss neu ausgerichtet werden. In der Hauptversammlung sind die Rechte der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens zu stärken, indem die Hauptversammlung die Grundsätze der Vergütung festlegt und über die Transparenz der Vergütung entscheidet. Es muss Aufgabe des gesamten Aufsichtsrates sein, dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und der Lage der Gesellschaft stehen. Vergütungen müssen sich dabei stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens ausrichten. Dabei sind die Vorstandsmitglieder nicht nur am Erfolg, sondern auch am Misserfolg des Unternehmens zu beteiligen. Die FDP fordert mehr Verantwortung durch Haftung. Für die Managerhaftung in deutschen Aktiengesellschaften gilt bereits heute ein im internationalen Vergleich sehr scharfes Haftungsrecht. Die Betroffenen haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden in unbegrenzter Höhe. Schadenersatzansprüche müssen zukünftig von den Aufsichtsräten auch geltend gemacht werden. Die FDP fordert Verschärfungen des materiellen Rechts, wenn diese Ansprüche künftig nicht konsequent geltend gemacht werden.
Doch auch die Haftung für entstandene Verluste gehört untrennbar zur Sozialen Marktwirtschaft. Es kann nicht sein, dass es Unternehmen gibt, deren Eigentümer auf eine Rettung durch den Staat vertrauen und deshalb besonders hohe Risiken eingehen können. Deshalb will die FDP, dass das bestehende Insolvenzrecht mit seinen Möglichkeiten, zu denen ausdrücklich auch die Fortführung eines Unternehmens zählt, angewandt wird. Bei international tätigen Großbanken löst eine Insolvenz aber derzeit oft eine unkontrollierbare Kettenreaktion aus. Wir brauchen daher zukünftig Regeln, die diese Begleitschäden beschränken, ohne die Eigentümer zu entlasten.