Benutzer:JD/BTW13 Wahlprogramm

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Hier versuche ich per Remixing ein paar Punkte für unser Bundestagswahlprogram 2013 zu erstellen.

Grundlagen sind:


Themen:

Demokratie und Gesellschaft

Soziale Marktwirtschaft

Unsere wirtschaftspolitische Leitlinie ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie greift weit über ökonomische Ziele hinaus, ist ein unverzichtbarer Teil einer freiheitlichen offenen Gesellschaft. Wir Liberale achten, schützen und verteidigen die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft mit aller Kraft. Das System der Sozialen Marktwirtschaft hat nicht nur zu großem Wohlstand breiter Bevölkerungsgruppen, sondern auch zu einem einmaligen sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Die staatliche Ordnungspolitik setzt für die Soziale Marktwirtschaft die Rahmenbedingungen. Deren oberstes Ziel muss sein, dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten können. Dabei ist es eine Daueraufgabe des Staates, diesen Ordnungsrahmen den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen und zu verbessern. Das freie wirtschaftliche Handeln der Bürger ist die Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft und der Motor für Wachstum und Wohlstand. Die Menschen in der gesellschaftlichen Mitte verwirklichen den Kerngedanken der Sozialen Marktwirtschaft in beispielhafter Weise. Jeder Arbeitnehmer und jeder Unternehmer, der mit seiner täglichen Arbeit den Unterhalt für sich, seine Familie und über Steuern und Abgaben für sozial Benachteiligte sichert, schafft Wohlstand und Sicherheit für alle.

Familienpolitik

Familienbedingte finanzielle Lasten werden im geltenden Steuerrecht nicht angemessen berücksichtigt. Beim liberalen Konzept einer gerechten Steuer gewinnen Familien in mehrfacher Hinsicht. Ehepartner erreichen die jeweils nächst höhere Tarifstufe bei doppeltem Einkommen. Die Einführung eines Grundfreibetrags von 8.004 Euro für Erwachsene und Kinder bedeutet für viele Familien, dass sie keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld wird auf 200 Euro pro Kind und Monat für die Familien angehoben, die den Kinderfreibetrag wegen zu geringen Einkommens nicht nutzen können. Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen ist eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei. Kinderbetreuungskosten und Pflegekosten können bis zu 12.000 Euro im Jahr gegen Nachweis der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich häufig unattraktiv erscheinen lässt, wird abgeschafft.

Bildung und Forschung

Innenpolitik und Recht

Datenschutz

Verbraucherschutz

Arbeit und Soziales

Existenzminimum

Sozialpolitik soll die Menschen zu mehr Teilhabe befähigen und Sicherheit vor großen Lebensrisiken schaffen. Wir Liberale wissen, dass eine staatliche Absicherung des Existenzminimums notwendig ist. Jeder kann in eine Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiter kann. Ziel liberaler Sozialpolitik ist es, allen Bürgern selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen.

Soziale Finanzierungskonzepte

Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung – dem Bürgergeld – zusammengefasst werden. Damit ist das Bürgergeld einfach und transparent.

Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet. Das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen. Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers. Bei der Berechnung des Bürgergeldanspruches werden alle Erwachsenen und Kinder einer so genannten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen alle Personen, die in einem Haushalt leben, soweit sie sich unterhaltsverpflichtet sind. Kinder erhalten dabei einen eigenen Bürgergeldanspruch im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft. Zusätzliche Pauschalen werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für Ausbildung oder bei Behinderungen gewährt. Regionale Besonderheiten bei den Wohnkosten können mit Zuschlägen berücksichtigt werden. Das Bürgergeld wird vom Finanzamt berechnet und ausgezahlt. In die Berechnung einbezogen werden dabei auch Steueransprüche, Kindergeldansprüche und gegebenenfalls Unterstützungsleistungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung.

Durch das Bürgergeld soll die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit stärker gefördert und anerkannt werden als bisher. Dazu soll die Anrechnung eigenen Arbeitseinkommens auf das Bürgergeld neu ausgestaltet werden. Für den erwerbsfähigen Alleinstehenden ohne Mehrbedarf wird ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. Darüber hinaus bleiben vom eigenen Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens anrechnungsfrei; von 600 Euro bis zum Auslaufen des Bürgergeldes 60 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.

Altersvorsorge

Wir wollen zugleich die private Altersvorsorge gegenüber staatlichem Zugriff besser schützen. Dazu soll das Schonvermögen für private oder betriebliche Altersvorsorge einschließlich der Riester- und Rürup-Renten verdreifacht werden und 750 Euro je Lebensjahr betragen. Zusätzlich bleibt sonstiges Vermögen bis zu 250 Euro je Lebensjahr bei Berechnung des Bürgergeldes anrechnungsfrei.

Minijobs

Wir wollen jede Erwerbstätigkeit fördern und sie gegenüber dem Erhalt von Transferleistungen besserstellen. Wir wollen die Einkommensgrenze für Minijobs ohne Abgaben für Arbeitnehmer von bisher 400 auf 600 Euro erhöhen. Bei Einkommen zwischen 600 und 1000 Euro muss der Arbeitnehmer gleitend ansteigende Sozialabgaben bezahlen. Volle Sozialversiche- rungsbeiträge sind bei Einkommen über 1000 Euro zu entrichten.

Außenpolitik und Europa

Energie und Umwelt

Neue Medien und Internet

Wirtschaft und Finanzen

Kontrolle der Märkte

Die FDP hat die Zersplitterung der Bankenaufsicht zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Bundesbank von Anfang an abgelehnt. Die deutsche Bankenaufsicht muss konzentriert, verstärkt und professionalisiert werden. Eine Konzentration

der Aufsicht bei der unabhängigen Bundesbank verhindert Reibungsverluste und strafft die Arbeitsabläufe. Die geldpolitische, volkswirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Expertise ist dann in einer Institution gebündelt und kann effizienter aufeinander abgestimmt werden. Auch auf der europäischen Ebene ist eine schnelle Konzentration und Professionalisierung der Bankenaufsichten erforderlich. Die FDP will so schnell wie möglich die mehr als 70 Finanzmarktaufsichtsbehörden in der EU besser vernetzen. Erstes Ziel ist die unverzügliche Einrichtung einer europäischen Koordinierungsstelle nach dem Modell der Europäischen Zentralbank (EZB). Mittelfristig sollte eine EU-weite Bankenaufsicht geschaffen werden, die bei der EZB anzusiedeln und in den EU-Verträgen abzusichern ist.

Die US-amerikanischen Rating-Agenturen haben durch ihre gravierenden Fehlbewertungen ihren Teil zur Finanzmarktkrise beigetragen. Die FDP fordert, die Errichtung einer unabhängigen europäischen Rating-Einrichtung zu prüfen. Beratung und Rating aus einer Hand schaffen Interessenkonflikte und sind zu unterbinden.

Staatshaushalt

Ein Konzept für eine gerechte Steuer muss mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen verbunden sein. Sowohl eine Steuerstrukturreform als auch die Konsolidierung der Staatsfinanzen sind gleichwertige politische Ziele. Sie stehen nicht im Widerspruch, sondern sind zwei Seiten einer Medaille. Es ist eine zentrale Frage von Generationengerechtigkeit, dass jede Generation ihre Aufgaben aus eigener Kraft bewältigt. Es ist unverantwortlich, unseren Kindern immer höhere Schuldenberge zu hinterlassen. Die Föderalismuskommission II hat einen Weg aus dem Schuldenstaat begonnen. Um diesen konsequent zu Ende zu gehen, fordert die FDP ein prinzipielles Neuverschuldungsverbot für Bund, Länder und Gemeinden. Die dauerhafte strukturelle Neuverschuldung des Bundes in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist angesichts der gegenwärtigen Rekordverschuldung keine nachhaltige Lösung. Im Interesse künftiger Generationen müssen sich staatliche Ausgaben grundsätzlich an der Höhe der Einnahmen orientieren. Neue Schulden sind nur in Notlagen zu verantworten. In normalen Zeiten müssen Haushalte Überschüsse erwirtschaften, damit die Schulden vorheriger Jahre zurückgezahlt werden können und für schlechtere Jahre Vorsorge betrieben werden kann.

Unternehmensbesteuerung

Deutschland braucht eine international wettbewerbsfähige Besteuerung seiner Unternehmen. Die deutschen Unternehmen brauchen kein Schönwettersteuerrecht, sondern Regelungen, die sich auch in der Krise bewähren. Die Fehler der Unternehmensteuerreform 2008 werden beseitigt. Die Zinsschranke, die Einschränkung der Verlustnutzung bei Übernahmen und Sanierungen, die Bestrafung von Investitionen im Ausland (Funktionsverlagerung) und die Hinzurechnungsvorschriften von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren zur Bemessungsgrundlage in der Gewerbesteuer wirken krisenverschärfend und werden wieder abgeschafft. Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) wird wieder eingeführt, ebenso wie die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Sie wird auf 1.000 Euro angehoben. Das bringt zusätzlich Liquidität gerade für kleine und mittlere Unternehmen und hilft ihnen, Krisensituationen zu überwinden.

Die Steuerbelastung für Unternehmen darf das durchschnittliche Besteuerungsniveau der entwickelten Industrieländer nicht übersteigen, sonst ist die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährdet. Eine gerechte Unternehmensteuer verhält sich neutral gegenüber Rechtsform-, Finanzierungs- und Umstrukturierungsentscheidungen in Unternehmen. Für Unternehmen gleich welcher Rechtsform gilt ein Zwei-Stufen-Tarif von 10 und 25 Prozent. Für Kapitalgesellschaften mit einem Gewinn von über 20.000 Euro wird die Körperschaftsteuer von 15 Prozent im geltenden Recht auf 25 Prozent angehoben. Im Gegenzug wird die Gewerbesteuer ersetzt durch ein Konzept der Kommunalfinanzierung, das für die Gemeinden ein ausreichendes Finanzierungsniveau gewährleistet und ihnen stetige Einnahmen sichert. Eine GmbH wird auf Antrag wie eine Personengesellschaft besteuert. Diese Möglichkeit schafft besonders für kleine und mittlere Familien-Kapitalgesellschaften mehr Rechtsformneutralität und macht die komplizierten Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung überflüssig.

Die FDP fordert die Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Ist-Besteuerung. Es ist doch nur gerecht, wenn Unternehmen ihre Steuer erst dann abführen müssen, wenn ihre Rechnung auch bezahlt ist. Das stärkt die Liquidität insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Wenn auch die Vorsteuer erst nach Bezahlung der Rechnung in Anspruch genommen werden kann, bleibt mehr Zeit, den organisierten Umsatzsteuerbetrug effizient zu bekämpfen.

Markt- und Bankenkontrolle

Die Vorstandsvergütung in Aktiengesellschaften muss neu ausgerichtet werden. In der Hauptversammlung sind die Rechte der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens zu stärken, indem die Hauptversammlung die Grundsätze der Vergütung festlegt und über die Transparenz der Vergütung entscheidet. Es muss Aufgabe des gesamten Aufsichtsrates sein, dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und der Lage der Gesellschaft stehen. Vergütungen müssen sich dabei stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens ausrichten. Dabei sind die Vorstandsmitglieder nicht nur am Erfolg, sondern auch am Misserfolg des Unternehmens zu beteiligen.

Die FDP fordert mehr Verantwortung durch Haftung. Für die Managerhaftung in deutschen Aktiengesellschaften gilt bereits heute ein im internationalen Vergleich sehr scharfes Haftungsrecht. Die Betroffenen haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden in unbegrenzter Höhe. Schadenersatzansprüche müssen zukünftig von den Aufsichtsräten auch geltend gemacht werden. Die FDP fordert Verschärfungen des materiellen Rechts, wenn diese Ansprüche künftig nicht konsequent geltend gemacht werden. Doch auch die Haftung für entstandene Verluste gehört untrennbar zur Sozialen Marktwirtschaft. Es kann nicht sein, dass es Unternehmen gibt, deren Eigentümer auf eine Rettung durch den Staat vertrauen und deshalb besonders hohe Risiken eingehen können. Deshalb will die FDP, dass das bestehende Insolvenzrecht mit seinen Möglichkeiten, zu denen ausdrücklich auch die Fortführung eines Unternehmens zählt, angewandt wird. Bei international tätigen Großbanken löst eine Insolvenz aber derzeit oft eine unkontrollierbare Kettenreaktion aus. Wir brauchen daher zukünftig Regeln, die diese Begleitschäden beschränken, ohne die

Eigentümer zu entlasten.