Benutzer:Fridtjof/Geschäftsordnungsvorschlag

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Fridtjof

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Geschäftsordnung des Landesparteitags der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsordnung wurde gemäß § 8 Absatz 3 der Landessatzung durch den Landesparteitag beschlossen. Sie regelt den Ablauf und die Durchführung der vVersammlungen des Landesparteitags nach den Vorgaben der Landessatzung, der Bundessatzung und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet
  3. Änderungen dieser Geschäftsordnung erfolgen durch Beschluss des Landesparteitags. Näheres regelt § x Ansatz 2 Ziffer 1.
  4. Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.

§ 2 Einberufung und Einladung

  1. Die Einberufung des Landesparteitags und die Einladung der Mitglieder des Landesverbands erfolgen nach den Vorgaben in § 8a Absatz 2 der Landessatzung.
  2. Die Festlegung von Tagungsort und Termin des Landesparteitags erfolgt durch den Vorstand.
  3. Die vom Vorstand vor dem Landesparteitag nach § 8a Absatz 2 der Landessatzung zuletzt veröffentlichte Tagesordnung hat zu Beginn der Versammlung Gültigkeit.

§ 3 Akkreditierung

  1. Die Akkreditierung dient der Bestätigung der stimm- bzw. wahlberechtigten Teilnehmer des Landesparteitags, ihrer Registrierung als solche. Die Stimm- bzw. Wahlberechtigung ist Voraussetzung zur Teilnahme an einem Landesparteitag.
  2. Die Akkreditierung der Teilnehmer obliegt dem Landesvorstand. Sie wird durch ihn selbst oder von ihm für diese Aufgabe Beauftragten durchgeführt.
  3. Es wird eine Liste der an einem Landesparteitag akkreditierten Piraten geführt.
  4. Akkreditiert werden nur zum Landesparteitag Stimm- bzw. Wahlberechtigte.
  5. Vom Vorstand mit der Akkreditierung Beauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.
  6. Die Anwesenheitsliste wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.

§ 4 Eröffnung

  1. Die Eröffnung eines Landesparteitags erfolgt durch den Vorstand. Es folgt die Feststellung der Beschlussfähigkeit und Wahl eines Versammlungsleiters.
  2. Die Beschlussfähigkeit eines Landesparteitags wird gemäß § 8a Absatz 4 anhand der Anzahl der akkreditierten Teilnehmer und der insgesamt zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder festgestellt.
  3. Die Wahl des Versammlungsleiters erfolgt in offener Abstimmung. Unmittelbar nach der Wahl geht die Versammlungsleitung auf den gewählten Versammlungsleiter über.

$ 5 Abhandlung der Tagesordnung

  1. Änderungen der Tagesordnung im Verlauf der Versammlung erfolgen durch Beschluss des Landesparteitags. Näheres regelt § x Ansatz 2 Ziffer 2.

§ 6 Beendigung

§ 7 Versammlungsämter

  1. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

§ 8 Protokollierung

§ 9 Beschlussfassung

§10 Zulassung von Gästen

  1. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt.
  1. Jeder Stimmberechtigte kann das Rederecht für einen Gast beantragen.

§ x Geschäftsordnungsanträge

  1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung, im Folgenden GO-Antrag, stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  2. Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind:
    1. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
      • Der Antrag dient der Änderung dieser Geschäftsordnung.
      • Der Antrag ist schriftlich einzureichen und hat den genauen Wortlaut der beantragten Änderung zu enthalten.
      • Wird der Antrag angenommen, wird diese Geschäftsordnung entsprechend geändert.
    2. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
      • Der Antrag dient der Änderung der Tagesordnung eines Landesparteitags.
      • Im Antrag ist die genaue Änderung zu benennen.
      • Möglich ist das Hinzufügen neuer Tagesordnungspunkte, die Streichung oder Vertagung vorhandener Tagesordnungspunkte, sowie eine Änderung der Reihenfolge nach der Tagesordnungspunkte zu behandeln sind.
      • Wird der Antrag angenommen, wird die Tagesordnung entsprechend geändert.
  3. Geschäftsordnungsanträge erhalten ihre Gültigkeit unmittelbar nach Beschlussfassung.