Benutzer:Floh1111/Satzung v14

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Dies ist eine Reihe von Anträgen zur Änderung des Satzungsentwurfes. Zu Grunde liegen:

§3 (2)

Zusammenfassung

Namensnennung sofern kein Widerspruch

Alt

Über die Aufnahme eines Piraten entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes mit einfacher Abstimmungsmehrheit und informiert die Piraten auf der nächsten Hauptversammlung über den Stand aller seit der letzten Hauptversammlung eingegangener Mitgliedsanträge unter Nennung von Vor- und Nachname des Antragsstellers. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber durch den Vorstand in Schriftform begründet werden. Des Weiteren ist der Bewerber auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung beim Landesverband einzulegen, hinzuweisen. Wird der Aufnahmeantrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, so kann der Bewerber die Entscheidung des Landesvorstandes bei selbigem beantragen.

Neu

Über die Aufnahme eines Piraten entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes mit einfacher Abstimmungsmehrheit und informiert die Piraten auf der nächsten Hauptversammlung in einem vertraulichen Tagungspunkt über den Stand aller seit der letzten Hauptversammlung eingegangenen Mitgliedsanträge unter Nennung von Vor- und Nachname des Antragsstellers sofern dieser der Nennenung nicht bei Antrag auf Mitgliedschaft widersprochen oder der Vorstand nicht begründete Einwände gegen die Nennenung hat. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber durch den Vorstand in Schriftform begründet werden. Des Weiteren ist der Bewerber auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung beim Landesverband einzulegen, hinzuweisen. Wird der Aufnahmeantrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, so kann der Bewerber die Entscheidung des Landesvorstandes bei selbigem beantragen.

Begründung

Ziel dieser Offenheit war, im Sinne der Maximalen Kontrolle durch die Mitglieder, den Mitgliedern Informationen über ihre neue Parteikollegen zu liefern. Dies darf aber nicht zu lasten des eintretenden Mitglieds gehen, dass sich im zweifelsfall einer zu großen Öffentlichkeit ausgesetzt sieht.

§4 (3)

Zusammenfassung

Genehmigung durch Kommunalparteitag reicht, LV raus, Ämterkummulation auf Mandate ausweiten

Alt

Eine Ämterkumulation ist nur mit Zustimmung des Kommunalparteitages und des Landesvorstandes zulässig.

Neu

Eine Ämterkumulation ist nur mit Zustimmung des Kommunalparteitages zulässig und bezieht sich sowohl auf Ämter als auch auf Mandate in öffentlichen Vertretungen.

Begründung

Unbegründet.

§5 (2)

Zusammenfassung

Anpassung an Änderung in §3 (2)

Alt

Der Vorstand informiert die Piraten auf der Hauptversammlung namentlich über Parteiaustritte sowie über verstorbene Piraten, soweit der Betroffene oder sein Rechtsnachfolger dem nicht widersprochen hat.

Neu

Der Vorstand informiert die Piraten auf der Hauptversammlungin einem vertraulichen Tagungspunkt namentlich über Parteiaustritte sowie über verstorbene Piraten, soweit der Betroffene oder sein Rechtsnachfolger dem nicht widersprochen oder der Vorstand nicht begründete Einwände gegen die Nennenung hat.

Begründung

Siehe Zusammenfassung.

§6 (1)

Zusammenfassung

Ordnungsmaßnahmen darf nur der Vorstand aussprechen, nicht die Hauptversammlung

Alt

Die Ordnungsmaßnahmen der Landessatzung können entsprechend vom Stadtverband gegenüber seinen Piraten ergriffen werden, soweit die Hauptversammlung dies im Einzelfall mit einfacher Abstimmungsmehrheit beschließt.

Neu

Die Ordnungsmaßnahmen der Landessatzung können entsprechend vom Stadtverband gegenüber seinen Piraten ergriffen werden, soweit der Vorstand dies im Einzelfall mit einfacher Abstimmungsmehrheit beschließt.

Begründung

Schutz der Privatsphäre

§7 (3)

Zusammenfassung

Neuer Absatz allgemein zur Geschäftsordnung

Alt

Neu

Alle Organe des Stadtverbades geben sich mit einfacher Abstimmungsmehrheit eine Geschäftsordnung.

Begründung

Einmal für alle Organe definieren und dann überall sonst streichen

§8 (1)

Zusammenfassung

Das Wort "gleichfalls" streichen

Alt

Der Kommunalparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Stadtebene und das höchste Organ des Stadtverbandes. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist gleichfalls auf einem Kommunalparteitag antragsberechtigt. Es wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kommunalparteitagen unterschieden.

Neu

Der Kommunalparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Stadtebene und das höchste Organ des Stadtverbandes. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist auf einem Kommunalparteitag antragsberechtigt. Es wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kommunalparteitagen unterschieden.

Begründung

überflüssig, richtig wäre gleichermaßen (?)

§8 (8)

Zusammenfassung

Teile in GO auslagern und an §7 (3) anpassen

Alt

Der Kommunalparteitag ist beschlussfähig, wenn zehn v.H., jedoch mindestens fünf, der stimmberechtigten Piraten anwesend sind. Zu Beginn des Kommunalparteitages wird ein Tagungspräsidium gewählt. Darunter ein Versammlungsleiter, ein Wahlleiter und mindestens ein Protokollant. Mit einfacher Abstimmungsmehrheit gibt sich der Kommunalparteitag ferner eine Geschäftsordnung.

Neu

Der Kommunalparteitag ist beschlussfähig, wenn zehn v.H., jedoch mindestens fünf, der stimmberechtigten Piraten anwesend sind.

Begründung

Unbegründet

§8 (9)

Zusammenfassung

Kompletten Absatz in GO auslagern

Alt

Das Protokoll des Kommunalparteitages wird von dem/den Protokollanten und mindestens drei Mitgliedern des zum Zeitpunkt der Einberufung des Kommunalparteitages im Amt befindlichen Vorstandes unterschrieben.

Neu

Begründung

§9 (1)

Zusammenfassung

"Gleichfalls" streichen siehe §8 (1)

Alt

Die Hauptversammlung ist das zweithöchste Organ des Stadtverbandes. Sie berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist hier gleichfalls antragsberechtigt.

Neu

Die Hauptversammlung ist das zweithöchste Organ des Stadtverbandes. Sie berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist antragsberechtigt.

Begründung

siehe §8 (1)

§9 (2)

Zusammenfassung

Anpassung an §7 (3) und Ausfall von Versammlungen mit aufnehmen

Alt

Die Hauptversammlung tagt regelmäßig. Über den genauen Tagungsplan bestimmt die Geschäftsordnung, die sich die Hauptversammlung mit einfacher Abstimmungsmehrheit gibt. Darüber hinaus kann eine Tagung der Hauptversammlung aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder durch mindestens fünf stimmberechtigten Piraten des Stadtverbandes gegenüber dem Vorstand beantragt werden.

Neu

Die Hauptversammlung tagt regelmäßig. Über den genauen Tagungsplan bestimmt die Geschäftsordnung, Darüber hinaus kann eine Tagung oder der Ausfall einer Tagung der Hauptversammlung aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder durch mindestens fünf stimmberechtigten Piraten des Stadtverbandes gegenüber dem Vorstand beantragt werden.

Begründung

§ ()

Zusammenfassung

Alt

Neu

Begründung