Benutzer:Dingo/Anträge/AG-Satzungsänderungsantrag BPT 2012.1

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Version vom 3. März 2012, 01:14 Uhr von Dingo (Diskussion | Beiträge) (I. Antrag an die KoKo Bund (wenn das überhaupt geht ;-))
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I. Antrag an die KoKo Bund (wenn das überhaupt geht ;-)

[--- HIER UNTERSCHREIBEN (auch für SÄA-Entwurf): ~~~ ---]

Antragssteller

  1. moonopool
  2. Brax59
  3. Katrina Reichert
  4. Bobby79 (vorwiegend bezogen auf die Version vom 14.01.) d.h. i.W. Alternative 1 b I. unten... oder?
  5. Domi
  6. HORST
  7. Purodha
  8. Joshibaer
  9. JoeJoe
  10. planet_fox
  11. Caroline Maria Brix
  12. Balli
  13. EVE
  14. Maxi
  15. Dingo
  16. hekate
  17. Semon

[/---]

Antragstext

Die KoKo möge den folgenden Antragstext in ihrem Sinne weiter entwickeln und schließlich  als SÄA der KoKo an den BPT 2012.1 in Neumünster einbringen.

Begründung

Die KoKo Bund ist eine Gruppe, die den Antragstellern aufgrund ihrer gelebten Ausrichtung geeignet erscheint, und nach dem Augenschein auch dazu bereit ist, die Information des BuVo und der Presseorgane der Piratenpartei mit den politischen Arbeitsergebnissen der sog. "Basispiraten" sicherzustellen. Diese Rolle sollte durch eine geeignete Satzungsänderung der Piratenpartei legitimiert werden.

Der vorgeschlagene Antragstext nimmt die Vorschläge e) und f) aus der KoKo-Sondersitzung vom 13.1.2012 auf, die im Meinungsbild jeweils mit 19:0 abschnitten und positioniert sich klar gegen den dort vorgetragenen Vorschlag c), der im Meinungsbild 3:14 unterlag. Die Meinungsbilder zu den Vorschlägen  a) und b) wurden ebenfalls berücksichtigt.


II. Satzungsänderungsantrag (Bund)

Antragssteller

Die Koordinatoren der Bundes-AGs

Antragstext

§23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge sinngemäß auf die Piratenpartei Deutschland (Bund) wie folgt übertragen werden und einen §9c im Abschnitt A der Bundessatzung bilden. (Quelle: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung#.C2.A7_23_Arbeitsgemeinschaften )

§9c Arbeitsgemeinschaften

(1) In der Piratenpartei Deutschland können bundesweit und länderübergreifend Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) ist eine Gemeinschaft von Piraten und Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen. Sie hat mindestens drei Mitglieder aus der Piratenpartei.

(2) Arbeitsgemeinschaften können von Parteimitgliedern frei gegründet werden. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und haben in diesen ausschließlich aktives Wahlrecht. Eine Arbeitsgemeinschaft hat Antrags- und Rederecht in allen Organen der Piratenpartei Deutschland; beim Schiedsgericht nur, wenn sie Partei ist. Der AG können organisatorische Aufgaben des Bundesverbandes durch Beschluss des Bundesvorstandes übertragen werden, der deren Ausführung beaufsichtigt. Zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehören je nach Zweckbestimmung

a) die Förderung der Absichten und Ziele der Piratenpartei,
b) die Übernahme von Dienstleistungen für die Piratenpartei,
c) die Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Piratenpartei,
d) die Anforderung und Koordination von Ressourcen für die AG von der Piratenpartei.

(3) Die Arbeitsgemeinschaften wählen jeweils ihre bis zu drei Koordinatoren auf die Dauer von einem Jahr. Bis zur Neuwahl bleiben die Koordinatoren im Amt. Die Aufgaben der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft sind:

a) die Sammlung und gegebenenfalls die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften und deren Kommunikation,
b) die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaft,
c) die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei,
d) die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander.
e) die Teilnahme an der Bundeskoordinatorenkonferenz nach Abs. 8.

(4) Näheres regelt eine Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft, die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten AG-Mitglieder beschlossen wird.

(5) Die Finanzmittel der Arbeitsgemeinschaften werden durch den Bundesschatzmeister treuhändisch verwaltet, der auch die Abrechnung nach Parteiengesetz übernimmt.

(6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat. Eventuelle Finanzmittel fallen der Kasse der Bundespartei zu.

(7) Die Errichtung und personelle Besetzung von Arbeitsgemeinschaften mit umfassender Zuständigkeit (AGuZ) für die Beratung oder Entscheidung politischer Fragen der Piratenpartei bleibt dem Bundesparteitag vorbehalten. Unter Vorbehalt ihrer gesondert verliehenen Kompetenzen ist sie den anderen Arbeitsgemeinschaften gleichberechtigt.

§9c möge wie folgt ergänzt werden:

  • (8) Die Gemeinschaft der gemäß Abs. 3 gewählten Koordinatoren bildet die Bundeskoordinatorenkonferenz. Sie vertritt die in ihr zusammengefassten Arbeitsgemeinschaften nach Abs. 1 gegenüber dem Bundesvorstand gemäß der aus Abs. 3a hervorgehenden Verpflichtung ihrer Mitglieder. Für Mitglieder und Nichtmitglieder der Piratenpartei ist die Teilnahme an den Tagungen offen und frei zugänglich.
  • <eine der folgenden Alternativen>
Alternative 1:
    • a) Die Bundeskoordinatorenkonferenz ist der Ansprechpartner des Bundesvorstandes und den von ihm mit der Außendarstelllung der Piratenpartei beauftragten Gruppen und Personen (in Folgenden als  "Pressepiraten" bezeichnet) in Fragen zum Sachstand der politischen Diskussion innerhalb der durch Arbeitsgemeinschaften organisierten Mitgliederschaft. 
Variante I. in Alternative 1
      • b)  Zwischen dem Bundesvorstand und den Pressepiraten und der Bundeskoordinatorenkonferenz werden im Sinne der basisdemokratischen Ausrichtung der Piratenpartei Deutschland keine weiteren Beauftragungen eingeführt.
Varinate II. in Alternative 1
      • b) Neben dem Bundesvorstand und der Bundeskoordinatorenkonferenz werden im Sinne der basisdemokratischen Ausrichtung der Piratenpartei Deutschland keine weiteren Aufgaben delegiert. Die Bundeskoordinatorenkonferenz übernimmt die Kompetenzen der vom Bundesvorstand eingeführten "Themenbeauftragten".[/]
Alternative 2 (strenger):
    • b) Entscheidungen des Bundesvorstandes, solche Aufgaben des Bundesvorstandes an Dritte oder eigens im Rahmen ihrer Geschäftsordnung geschaffene Institutionen zu delegieren, mit denen bislang die Bundeskoordinatorenkonferenz befasst war, bedürfen der Zustimmung der Bundeskoordinatorenkonferenz. Erfolgt die Zustimmung, hat der Bundesvorstand den Auftrag an die Bundeskoordinatorenkonferenz in seiner Geschäftsordnung festzuhalten.
    • c) Entscheidungen des Bundesvorstandes, Aufgaben des Bundesvorstandes an Arbeitsgemeinschaften zu delegieren, bedürfen der Zustimmung der Bundeskoordinatorenkonferenz. Der Bundesvorstand hat die Entlastung in seiner Geschäftsordnung zum Ausdruck zu bringen.
    • d) Aufträge des Bundesvorstandes an die Bundeskoordinatorenkonferenz bestehen nach seiner Entlastung fort. Bestimmungen seiner Geschäftsordnung, die die Aufgaben des Bundesvorstandes an die Bundeskoordinatorenkonferenz übertragen, müssen in die nachfolgende Geschäftsordnung des Bundesvorstands übernommen werden, solange von der Bundeskoordinatorenkonferenz gemäß Ziffern 8c und 8d keine andere Entscheidung getroffen wurde.
jetzt wieder geschlossen weiter
  • c) Die Bundeskoordinatorenkonferenz stellt gegenüber dem Bundesvorstand die kurzfristige Verfügbarkeit von Information zum Sachstand der in den Arbeitsgemeinschaften diskutierten Themen sicher. Sie unterstützt die Prinzipien der Offenheit, Meinungsvielfalt und Basisdemokratie innerhalb der Piratenpartei Deutschlands, indem sie auch alternative und Minderheitsmeinungen in den Informationsfuss einbindet.[sowohl-als-auch Formulierung?]
  • d) Die Bundeskoordinatorenkonferenz ist verpflichtet, den Austausch mit den Konferenzen der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften in den Landesverbänden der Piratenpartei zu suchen.


Begründung

Die Offenheit der Piratenpartei gegenüber der Vielfalt der Meinungen innerhalb der Piratenbasis ist ein hohes Gut, das es zu bewahren und zu befördern gilt. Alle Piraten sollen eingeladen werden, sich an der politischen Willensbildung in der Piratenpartei zu beteiligen.

Die AGs auf Ebene der verschiedenen Gliederungen der Piratenpartei haben sich als Rahmen für diese politische Willensbildung etabliert. Alternative und Minderheiten-Meinungen finden in ihnen Raum und sie erlauben eine den Grundwerten der Piratenpartei entsprechenden Diskurs. Eine Vielzahl von Anträgen auf dem Bundesparteitag in Offenbach entsprang direkt oder indirekt dem Umfeld dieser AGs. Diese aus der Piratenbasis heraus gebildete Struktur hat sich also bewährt. Ihre Arbeitsergebnisse reflektieren den Stand der politischen Willensbildung in der Piratenpartei und verdienen Gehör bei allen ihren Organen.

Die besondere Freiheit der Piraten, sich selbständig in AGs zu organisieren und einfach loszuarbeiten, trägt entscheidend zur Offenheit in der Piratenpartei bei. Dennoch trägt sie mitunter das Risiko in sich, dass sich konkurrierende AGs bilden, die teilweise nicht einmal voneinander wissen, oder dass sich ungewöhnliche Themenschnitte ergeben. Um hier unnötige Reibungsverluste zu vermeiden, finden sich die von den AGs gewählten Koordinatoren regelmäßig zusammen und steuern seit über zwei Jahren erfolgreich die Zusammenarbeit zwischen den AGs.

Diese basisdemokratisch gewachsene Struktur eignet sich hervorragen zur Kommunikation der von den AGs erarbeiteten Ergebnisse zum Vorstand und zu den Pressepiraten. Eine von oben herab verordnete Parallelstruktur, die die Ergebnisse der AGs abfragt, lehnen wir ab.

Basisdemokratie verdient Vertrauen und Gehör. Sie benötigt keine Kontrolle.

Um diesen piratigen Grundwert auch in einer ungewissen Zukunft zu sichern, bitten wir den Bundesparteitag, die gewachsenen Strukturen zur politischen Meinungsbildung durch die oben beantragte Legitimation zu adeln und sie gegen mögliche Versuche zu verteidigen, die basisdemokratische Ausrichtung der Piratenpartei in Richtung der in den etablierten Parteien erlebten Strukturen zu verschieben.

Siehe auch: