Benutzer:Datenritter/Wahlverfahren
Immer wieder kommt es auf Parteitagen zu anstrengenden Diskussionen und holperigen Erklärungen von Wahlverfahren. Das nervt und muss nicht sein. Wenn jeder vorher die wichtigsten Verfahren einmal kurz verinnerlicht hat, läuft der Parteitag professioneller und zügiger ab.
Diese Seite erklärt die typischen Wahlverfahren für Parteitage. Andere Verfahren oder Abwandlungen von den hier erklärten sind natürlich möglich.
Inhaltsverzeichnis
Personenwahlen
Bei einer Personenwahl werden Personen in ein oder mehrere gleiche(!!) Ämter gewählt.
(Mit den genannten Verfahren können auch z.B. Themen gewählt werden o.ä. - Die Erklärungen gelten dann analog.)
Personenwahlen erfolgen in geheimer Wahl. Nachdem die Kandidaten aufgestellt worden sind, werden Stimmzettel angefertigt, die gegen Vorlage der Wahlkarte ausgehändigt werden. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung erfolgt öffentlich.
relative Mehrheit
Bei der relativen Mehrheit ist die Person gewählt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Das heißt: Mehr Stimmen als jeder andere Kandidat für sich betrachtet. Alles andere ist nicht von Belang.
(Konkret: Enthaltungen, ungültige und nicht abgegebene Stimmen zählen nicht. Wenn im Extremfall nur eine gültige Stimme abgegeben wird, so bestimmt diese den Wahlsieger.)
Jeder hat üblicherweise so viele Stimmen Posten zu vergeben sind.
Vor- und Nachteile
- Auch (relativ) unbeliebte Kandidaten können gewählt werden.
- Einfache und schnelle Auszählung.
- Keine Stichwahl.
Beispiel 1
Die vier Kandidaten für einen Posten erhalten 20% (A), 25%(B), 25%(C) und 30%(D). Der Kandidat D wird mit nur 30% der möglichen Stimmen gewählt.
Beispiel 2
Die drei Kandidaten für zwei Posten erhalten 30% (A), 35%(B), 35%(C). B und C besetzen die beiden Posten.
Anmerkung: Die relative Mehrheit ist nicht mit der einfachen Mehrheit zu verwechseln. Es handelt hier um zwei unterschiedliche Verfahren bzw. Ergebnisse.
qualifizierte Mehrheit
Bei der qualifizierten Mehrheit ist die Person gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten hat und dabei einen gewissen Mindestanteil erreicht hat. Alles andere ist nicht von Belang.
(Konkret: Enthaltungen, ungültige und nicht abgegebene Stimmen zählen nicht. Es wird festgelegt, wieviel Prozent der Stimmen ein Kandidat mindestens bekommen haben muss.)
Jeder hat üblicherweise so viele Stimmen Posten zu vergeben sind.
Vor- und Nachteile
- Es kann zu Stichwahlen zwischen den stärksten Kandidaten kommen.
- Auszählung und Wahl können entsprechend deutlich länger dauern.
- Kandidaten erhalten eher eine gewisse Zustimmung. (Jedoch bedeutet der Sieg in einer Stichwahl nicht automatisch auch Beliebtheit.)
- Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, sich im zweiten Wahlgang neu festzulegen. ("Wenn A nicht mehr geht, dann wähle ich jetzt lieber B als dass C reinkommt.")
- Es kann im Extremfall passieren, dass in jedem Wahlgang nur ein Kandidat "rausgewählt" wird.
Beispiel 1
Die vier Kandidaten für einen Posten erhalten 20% (A), 20%(B), 30%(C) und 30%(D). Als qualifizierte Mehrheit wurden 35% festgelegt. Keiner der Kandidaten ist gewählt, es kommt zur Stichwahl zwischen C und D.
Beispiel 2
Die vier Kandidaten für einen Posten erhalten 20% (A), 25%(B), 25% (C) und 30% (D). Als qualifizierte Mehrheit wurden 35% festgelegt. Keiner der Kandidaten ist gewählt, es kommt zur Stichwahl zwischen B,C und D, denn B und C haben gleich viele Stimmen erhalten.
Im zweiten Wahlgang erhält B 34% der Stimmen, C ebenfalls 34% und D 32%. Da weder B noch C die "35%-Hürde" geknackt haben, kommt es zur Stichwahl zwischen B und C.
Beispiel 3
Die vier Kandidaten für zwei Posten erhalten 40% (A), 30%(B), 20% (C) und 10% (D). Als qualifizierte Mehrheit wurden 35% festgelegt. A ist somit bereits gewählt, aber zwischen B und C kommt es zur Stichwahl.
Akzeptanzwahl
Das sogenannte Akzeptanzwahlverfahren ist eine Erweiterung der absoluten Mehrheit (siehe unten) und klingt komplizierter, als es ist.
Jeder hat eine Ja-/Nein-Stimme pro Kandidat. Die Nein-Stimmen, die ein Kandidat bekommen hat, werden von seinen Ja-Stimmen abgezogen, sie sind also "Ablehnungen". Gewählt sind die Kandidaten, die den höchsten Akzeptanzwert erhalten und dabei ein vorher festgelegtes Minimum (z.B. 25%) überschritten haben.
Enthaltungen wirken relativierend auf das Ergebnis, während ungültige und nicht abgegebene Stimmen nicht zählen.
Die Akzeptanz errechnet sich durch Abziehen der Nein-Stimmen von den Ja-Stimmen und Teilen des Ergebnisses durch die Zahl der abgegebenen Stimmen, also:
Akzeptanz in % = ( Ja - Nein ) / ( Ja + Nein + Enthaltungen ) * 100
(Konkret: Jeder Wahlberechtigte bekommt eine Kandidatenliste und kann jedem Kandidaten eine Stimme geben oder sich gegen diesen aussprechen. Haben sich zu viele gegen einen Kandidaten ausgesprochen, so kann dieser trotz vieler Stimmen nicht in das Amt gewählt werden. Haben sich zu viele bezüglich eines Kandidaten enthalten, so kann es sein, dass dieser auch ohne Ablehnungen nicht genug Zustimmung bekommt.)
Vor- und Nachteile
- Es kann zu Stichwahlen zwischen den stärksten Kandidaten kommen, wenn im ersten Wahlgang nicht alle Posten besetzt werden.
- Die Auszählung ist aufwändig und kompliziert, Wahlen können entsprechend deutlich länger dauern.
- Die tatsächliche Zustimmung wird sichtbar und ist relevant.
- Das Wahlergebnis berücksichtigt die Meinung der Basis besser.
- In Extremfällen (wenn alle Kandidaten unbeliebt sind) wird auch in Stichwahlen niemand gewählt.
Beispiel 1
Es wird eine Akzeptanz von 20% als Minimum festgelegt. Es werden 100 Wahlzettel abgegeben. Die drei Kandidaten für einen Posten erhalten:
- A: 10x Ja und 5x Nein = 5 Stimmen
- Akzeptanz: (10-5)/100 = 5%
- B: 50x Ja und 20x Nein = 30 Stimmen
- Akzeptanz: (50-20)/100 = 30%
- C: 35x Ja und 11x Nein = 24 Stimmen
- Akzeptanz: (35-11)/100 = 24%
A hat nicht genügend Stimmen erhalten. B polarisiert stark, erhält aber genügend Zuspruch, um die 20-Stimmen-Hürde zu überwinden. C gelingt dies auch, aber B hat die höhere Akzeptanz. B ist somit gewählt.
Beispiel 2
Es wird eine Akzeptanz von 20% als Minimum festgelegt. Es werden 100 Wahlzettel abgegeben. Die zwei Kandidaten für einen Posten erhalten:
- A: 30x Ja und 10x Nein = 20 Stimmen
- Akzeptanz: (30-10)/100 = 20%
- B: 60x Ja und 40x Nein = 20 Stimmen
- Akzeptanz: (60-40)/100 = 20%
A und B haben beide genügend Stimmen erhalten, um eine Akzeptanz von 20% zu erreichen, es kommt zur Stichwahl, da beide den selben Wert erreicht haben. Die größere Stimmenzahl für B wird also durch die große Ablehnung aufgewogen.
Beispiel 3
Es wird eine Akzeptanz von 20% als Minimum festgelegt. Es werden nur 50 gültige Wahlzettel abgegeben. Die zwei Kandidaten für einen Posten erhalten: Die vier Kandidaten für zwei Posten erhalten:
- A: 20x Ja und 30x Nein = -10 Stimmen
- Akzeptanz: (20-30)/50 = -20%
- B: 25x Ja und 10x Nein = 15 Stimmen
- Akzeptanz: (25-10)/50 = 30%
- C: 20x Ja und 1x Nein = 19 Stimmen
- Akzeptanz: (20-1)/50 = 38%
- D: 25x Ja und 25x Nein = 0 Stimmen
- Akzeptanz: (25-25)/50 = 0%
A wurde mit vielen Gegenstimmen "rausgewählt". B hat viele Gegner, erhält aber genügend Zuspruch, um die 20-Stimmen-Hürde zu überwinden. B ist damit gewählt. Zwischen C und D kommt es zur Stichwahl, da C nicht genügend Zustimmung erhalten hat, so dass eine einzelne Nein-Stimme ausreichte, um seinen Einzug zu verhindern, während D genau so viele Anhänger wie entschiedene Gegner hat.
Das Ergebnis rüttelt auf, so dass sich im zweiten Wahlgang 95 Wahlberechtigte beteiligen. Die beiden verbliebenen Kandidaten erhalten:
- C: 40x Ja und 21x Nein = 19 Stimmen
- Akzeptanz: (40-21)/95 = 20%
- D: 58x Ja und 37x Nein = 21 Stimmen
- Akzeptanz: (58-37)/95 = 22%
D hat jetzt C überholt und das bessere Ergebnis eingefahren. D ist somit gewählt.
Satzungsänderungen
absolute Mehrheit
Die absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge, z.B. die Zahl der Anwesenden oder der Stimmberechtigten. (Enthaltungen etc. zählen also als Nein-Stimmen.)
Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zwingend erforderlich!
Die Abstimmung erfolgt in öffentlicher Wahl durch hochhalten der Stimmkarte. Der Wahlleiter bestimmt, wann das Handzeichen zu geben ist.
GO-Anträge
Bei Gegenrede wird über GO-Anträge durch Handzeichen abgestimmt. Es ist nur Zustimmung oder Ablehnung möglich. (Bei Alternativantrag nur Zustimmung zum ersten Antrag oder zum Alternativantrag. Über mehr als zwei GO-Anträge gleichzeitig abstimmen geht nicht.)
Es siegt immer die relative Mehrheit.
(Konkret: Der Antrag, der mindestens eine Stimme mehr hat, hat gewonnen.)
Weitergehende Informationen
Wer es ganz genau wissen will, kann unter den Links weiterlesen: